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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2011 - 2 Sa 142/11   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2011 - 2 Sa 142/11 (https://dejure.org/2011,1920)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.09.2011 - 2 Sa 142/11 (https://dejure.org/2011,1920)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. September 2011 - 2 Sa 142/11 (https://dejure.org/2011,1920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Auslegung einer Rückkehrklausel in einem Geschäftsführervertrag - Wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 Abs 2 KSchG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 1 Abs 3 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung - Auslegung einer Rückkehrklausel in einem Geschäftsführervertrag - Wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Auslegung einer Rückkehrklausel in einem Geschäftsführervertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; BGB § 133; TzBfG § 5
    Betriebsbedingte Kündigung; Vertragsauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2011 - 2 Sa 142/11
    Die zulässige Rechtsausübung muss der tragende Beweggrund, d. h. das wesentliche Motiv für die benachteiligende Maßnahme sein (BAG, Urteil vom 18.09.2007 - 3 AZR 639/06 - NZA 2008, 56; BAG, Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).

    Ein möglicherweise vorliegender anderer Grund hat sich dann nämlich nicht kausal auf den Kündigungsentschluss ausgewirkt und scheidet deshalb als bestimmendes Motiv für die Kündigung aus (BAG, Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG, Urteil vom 02.04.1987 - 2 AZR 227/86 - NZA 1988, 18).

    Die Darlegungs- und Beweislast trägt der Arbeitnehmer (Laux/Schlachter, TzBfG, 2. Aufl. 2011, § 5, Rn. 20; BAG, Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2011 - 2 Sa 142/11
    In die soziale Auswahl sind alle vergleichbaren Arbeitnehmer einzubeziehen, aber auch nur diese (BAG, Urteil vom 24.05.2005 - 8 AZR 398/04 - NZA 2005, 1302).

    Welcher Einarbeitungszeitraum dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, insbesondere von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, der beruflichen Vorbildung und dem Lebensalter des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 24.05.2005 - 8 AZR 398/04 - NZA 2005, 1302).

    In die Sozialauswahl können nur Arbeitnehmer auf derselben Ebene der Betriebshierarchie einbezogen werden (BAG, Urteil vom 24.05.2005 - 8 AZR 398/04 - NZA 2005, 1302).

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08

    Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2011 - 2 Sa 142/11
    Eine Kündigung ist nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat überhaupt zu beteiligen, sondern auch dann, wenn er ihn nicht richtig beteiligt hat (BAG, Urteil vom 22.04.2010 - 2 AZR 991/08 - NZA-RR 2010, 583).

    Der Betriebsrat ist immer dann ordnungsgemäß angehört worden, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (BAG, Urteil vom 22.04.2010 - 2 AZR 991/08 - NZA-RR 2010, 583).

    Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt muss so genau und umfassend beschrieben werden, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich ein Bild zu machen (BAG, Urteil vom 22.04.2010 - 2 AZR 991/08 - NZA-RR 2010, 583; BAG, Urteil vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - AP Nr. 1 zu § 112 BetrVG 1972 Namensliste).

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2011 - 2 Sa 142/11
    Die zulässige Rechtsausübung muss der tragende Beweggrund, d. h. das wesentliche Motiv für die benachteiligende Maßnahme sein (BAG, Urteil vom 18.09.2007 - 3 AZR 639/06 - NZA 2008, 56; BAG, Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).

    Ein möglicherweise vorliegender anderer Grund hat sich dann nämlich nicht kausal auf den Kündigungsentschluss ausgewirkt und scheidet deshalb als bestimmendes Motiv für die Kündigung aus (BAG, Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG, Urteil vom 02.04.1987 - 2 AZR 227/86 - NZA 1988, 18).

    Die Darlegungs- und Beweislast trägt der Arbeitnehmer (Laux/Schlachter, TzBfG, 2. Aufl. 2011, § 5, Rn. 20; BAG, Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2011 - 2 Sa 142/11
    Innerbetriebliche Gründe liegen vor, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren betrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (BAG, Urteil vom 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - NZA 2011, 505).

    Er muss die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben auf die zukünftige Arbeitsmenge anhand einer schlüssigen Prognose konkret darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können (BAG, Urteil vom 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - NZA 2011, 505; BAG, Urteil vom 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06 - NZA 2008, 819).

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2011 - 2 Sa 142/11
    Deshalb hat im Kündigungsschutzprozess der Arbeitnehmer grundsätzlich die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG, Urteil vom 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06 - NJW 2008, 3309; BAG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 607/05 - NZA 2007, 431).

    So ist es beispielsweise missbräuchlich, einen Arbeitnehmer durch die Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen bei unverändert fortbestehendem Beschäftigungsbedarf aus dem Betrieb zu drängen oder abstrakte Änderungen von Organisationsstrukturen ohne Änderung der realen Abläufe zu benutzen, um den Inhalt von Arbeitsverhältnissen zum Nachteil von Arbeitnehmern zu ändern (BAG, Urteil vom 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06 - NJW 2008, 3309; BAG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 607/05 - NZA 2007, 431).

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2011 - 2 Sa 142/11
    Deshalb hat im Kündigungsschutzprozess der Arbeitnehmer grundsätzlich die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG, Urteil vom 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06 - NJW 2008, 3309; BAG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 607/05 - NZA 2007, 431).

    So ist es beispielsweise missbräuchlich, einen Arbeitnehmer durch die Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen bei unverändert fortbestehendem Beschäftigungsbedarf aus dem Betrieb zu drängen oder abstrakte Änderungen von Organisationsstrukturen ohne Änderung der realen Abläufe zu benutzen, um den Inhalt von Arbeitsverhältnissen zum Nachteil von Arbeitnehmern zu ändern (BAG, Urteil vom 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06 - NJW 2008, 3309; BAG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 607/05 - NZA 2007, 431).

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2011 - 2 Sa 142/11
    Eine Benachteiligung kann auch darin liegen, dass der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht (Laux/Schlachter, TzBfG, 2. Aufl. 2011, § 5, Rn. 11; vgl. BAG, Urteil vom 02.04.1987 - 2 AZR 227/86 - NZA 1988, 18).

    Ein möglicherweise vorliegender anderer Grund hat sich dann nämlich nicht kausal auf den Kündigungsentschluss ausgewirkt und scheidet deshalb als bestimmendes Motiv für die Kündigung aus (BAG, Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG, Urteil vom 02.04.1987 - 2 AZR 227/86 - NZA 1988, 18).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2010 - 2 Sa 199/10

    Betriebsbedingte Kündigung - vertragliche Rückkehrklausel eines

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2011 - 2 Sa 142/11
    Das Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 01.12.2010 - 2 Sa 199/10 - die erstinstanzliche Entscheidung abgeändert und rechtskräftig festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentlichen Kündigungen vom 16.10.2008, 21.10.2008 und 28.04.2009 nicht aufgelöst ist.

    Das Landesarbeitsgericht hat sich jedoch weder in dem vorangegangenen Prozess wegen der Kündigung vom 30.05.2008 (Urteil vom 02.07.2009 - 1 Sa 358/08 -) noch in dem Prozess wegen der Kündigung vom 16.10.2008 (Urteil vom 01.12.2010 - 2 Sa 199/10 -) mit dem materiellen Kündigungsgrund auseinandergesetzt.

  • LAG Hamm, 17.12.2008 - 3 Sa 1248/08
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2011 - 2 Sa 142/11
    Soweit er sich hierauf beschränkt, verletzt er keine Nebenpflicht des Arbeitsverhältnisses (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 17.12.2008 - 3 Sa 1248/08 - ArbuR 2009, 145).

    Erhebt der Arbeitnehmer völlig haltlose schwere Anschuldigungen gegen den Arbeitgeber, kann darin eine Pflichtverletzung liegen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 17.12.2008 - 3 Sa 1248/08 - ArbuR 2009, 145).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 639/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 485/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 307/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 32/10

    Rechtsweg für die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers einer

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07

    Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06

    Außerordentliche Kündigung - Geschäftsführer

  • BAG, 03.02.2009 - 5 AZB 100/08

    Rechtsweg - Geschäftsführer-Anstellungsverhältnis

  • LAG Hamburg, 07.09.2007 - 6 Sa 37/07
  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21. September 2011 - 2 Sa 142/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 27.03.2014 - 5 Sa 803/13

    Auslegung eines vertraglich vereinbarten "Rückkehrrechts"

    Sinn und Zweck der Rückkehrklausel ist es, dem Rückkehrer den Bestandschutz zu erhalten, den er bei einer Weiterbeschäftigung in dem bisherigen Vertragsverhältnis gehabt hätte (vgl. LAG Mecklenburg- Vorpommern, 21.9.2011 - 2 Sa 142/11 - LS. 2, zitiert nach juris).
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