Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 18.01.2021 - 2 Ta 154/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,3019
LAG Nürnberg, 18.01.2021 - 2 Ta 154/20 (https://dejure.org/2021,3019)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 18.01.2021 - 2 Ta 154/20 (https://dejure.org/2021,3019)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Januar 2021 - 2 Ta 154/20 (https://dejure.org/2021,3019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,3019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 99 Abs. 4 BetrVG, § ... 100 BetrVG, § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 33 Abs. 1 RVG, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG, Anlage 2 zum RVG, § 33 Abs. 3 Satz 3 RVG, § 33 Abs. 2 Satz 1 RVG, § 12 ArbGG, §§ 33 Abs. 3, 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, §§ 99, 111 BetrVG, § 78 Satz 3 ArbGG, § 33 Abs. 9 RVG, GKG-KV Nr. 8614

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 99 ff BetrVG, 23, 33 RVG, Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (NZA 2018, 489)
    Streitwert - Gegenstandswert - Verfahren nach §§ 99 ff BetrVG - befristete Einstellung - geringfügige Beschäftigung - Massenverfahren

  • Betriebs-Berater

    Gegenstandswertfestsetzung in Zustimmungsersetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur Einstellung eines geringfügig Beschäftigten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13

    Streitwertkatalog - Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzung - Aufhebungsantrag

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.01.2021 - 2 Ta 154/20
    Ausgangspunkt für die Bewertung ist dabei der Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG und nicht das zu zahlende Entgelt (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; 21.09.2015 - 4 Ta 113/15; 15.01.2016 - 7 Ta 123/15; vgl. II.14.1. und 14.2.1 Streitwertkatalog).

    Da die Dauer der beabsichtigen Einstellung typischer Weise auch mit deren wirtschaftlicher Bedeutung korrespondiert, vertritt die Beschwerdekammer in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass bei einer Einstellung bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswertes, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswertes und von über sechs Monaten der volle Hilfswert angesetzt werden kann (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; vgl. auch LAG Nürnberg 21.09.2015 - 4 Ta 113/15 und 15.01.2016 - 7 Ta 123/15).

  • LAG Nürnberg, 15.01.2016 - 7 Ta 123/15

    Streitwert - Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzung - vorläufige personelle

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.01.2021 - 2 Ta 154/20
    Ausgangspunkt für die Bewertung ist dabei der Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG und nicht das zu zahlende Entgelt (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; 21.09.2015 - 4 Ta 113/15; 15.01.2016 - 7 Ta 123/15; vgl. II.14.1. und 14.2.1 Streitwertkatalog).

    Da die Dauer der beabsichtigen Einstellung typischer Weise auch mit deren wirtschaftlicher Bedeutung korrespondiert, vertritt die Beschwerdekammer in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass bei einer Einstellung bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswertes, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswertes und von über sechs Monaten der volle Hilfswert angesetzt werden kann (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; vgl. auch LAG Nürnberg 21.09.2015 - 4 Ta 113/15 und 15.01.2016 - 7 Ta 123/15).

  • LAG Nürnberg, 21.09.2015 - 4 Ta 113/15

    Streitwertkatalog - Masseverfahren - Leiharbeitnehmer - Einstellung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.01.2021 - 2 Ta 154/20
    Ausgangspunkt für die Bewertung ist dabei der Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG und nicht das zu zahlende Entgelt (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; 21.09.2015 - 4 Ta 113/15; 15.01.2016 - 7 Ta 123/15; vgl. II.14.1. und 14.2.1 Streitwertkatalog).

    Da die Dauer der beabsichtigen Einstellung typischer Weise auch mit deren wirtschaftlicher Bedeutung korrespondiert, vertritt die Beschwerdekammer in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass bei einer Einstellung bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswertes, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswertes und von über sechs Monaten der volle Hilfswert angesetzt werden kann (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; vgl. auch LAG Nürnberg 21.09.2015 - 4 Ta 113/15 und 15.01.2016 - 7 Ta 123/15).

  • LAG Düsseldorf, 21.09.2020 - 4 Ta 284/20

    Streitwert; Zustimmungsersetzungsantrag; Feststellung der Dringlichkeit;

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.01.2021 - 2 Ta 154/20
    2 Ta 154/20 -5LAG Düsseldorf 21.09.2020 - 4 Ta 284/20 Rn 18, juris).
  • LAG Köln, 21.10.2013 - 7 Ta 231/13

    Unzulässigkeit einer Streitwertbeschwerde

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.01.2021 - 2 Ta 154/20
    Mit diesem Ziel könnte der Antragsgegner selbst eine Beschwerde mangels Beschwer nicht zulässig erheben (LAG Köln 21.10.2013 - 7 Ta 231/13 juris; Schleusener in GK-ArbGG, § 12 ArbGG, Stand Nov. 2020, Rn 490).
  • LAG München, 03.04.2024 - 3 Ta 42/24

    Gegenstandswert, Einstellung, Leiharbeiter, Massenverfahren

    Es handelt sich vielmehr um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit, wovon auch Ziff. II Nr. 14.1 Streitwertkatalog 2024 ausgeht, deren Gegenstand die (Mitbestimmungs-) Rechte des Betriebsrats nach §§ 99 ff. BetrVG sind (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2010 - 5 Ta 116/10 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.07.2013 - 5 Ta 108/13 - LAG Nürnberg, Beschluss vom 15.05.2012 - 6 TaBV 60/11 - und vom 18.01.2021 - 2 Ta 154/20 -).

    Die Kombination von Hilfswert und zeitlicher Differenzierung rechtfertigt, bei einer Einstellung mit einer Dauer von bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswerts, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswerts und von über sechs Monaten den vollen Hilfswert anzusetzen (vgl. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13 - und 18.01.2021 - 2 Ta 154/20 - Rn. 13).

  • LAG München, 12.12.2023 - 3 Ta 220/23

    Gegenstandswert, Beschlussverfahren, Unterlassungsantrag, Einstellung

    Es handelt sich vielmehr um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit, deren Gegenstand die (Mitbestimmungs-) Rechte des Betriebsrats nach § 99 ff. BetrVG sind (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2010 - 5 Ta 116/10 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.07.2013 - 5 Ta 108/13 - LAG Nürnberg, Beschluss vom 15.05.2012 - 6 TaBV 60/11 - und vom 18.01.2021 - 2 Ta 154/20 -).

    Aus der Kombination aus Hilfswert und zeitlicher Differenzierung ergibt sich, dass bei einer Einstellung bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswerts, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswerts und von über sechs Monaten der volle Hilfswert angesetzt werden kann (vgl. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13 - und 18.01.2021 - 2 Ta 154/20 - Rn. 13).

  • LAG Nürnberg, 27.06.2022 - 2 Ta 31/22

    Streitwert - Eingruppierung - Einleitungserzwingungsverfahren - Massenverfahren -

    Nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer ist der Ausgangswert beim Zustimmungsersetzungsverfahren über die Einstellung geringfügig Beschäftigter grundsätzlich zu halbieren (LAG Nürnberg 18.01.2021 - 2 Ta 154/20, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht