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   LAG Nürnberg, 21.07.2021 - 3 Ta 49/21   

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https://dejure.org/2021,35522
LAG Nürnberg, 21.07.2021 - 3 Ta 49/21 (https://dejure.org/2021,35522)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 21.07.2021 - 3 Ta 49/21 (https://dejure.org/2021,35522)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - 3 Ta 49/21 (https://dejure.org/2021,35522)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GVG § 159
    Beschwerde, Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Ablehnung, Ausgangsverfahren, Beweisaufnahme, Auslegung, Rechtsfehler, Beweisbeschluss, Verein, Beweis, Hauptsache, Zeuge, Verweisung, Gelegenheit zur Stellungnahme, ins Blaue hinein, ersuchendes Gericht

  • IWW

    §§ 13 Abs. 2, 78 ArbGG, 159 GVG, §§ 159 Abs. 1 Satz 1 GVG, 13 Abs. 2 ArbGG, § 159 Abs. 2 GVG, § 158 Abs. 1 GVG, § 158 Abs. 2 Satz 1 GVG, § 78 Satz 3 ArbGG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 159 GVG
    Rechtshilfebeschwerde

  • rewis.io

    Beschwerde, Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Ablehnung, Ausgangsverfahren, Beweisaufnahme, Auslegung, Rechtsfehler, Beweisbeschluss, Verein, Beweis, Hauptsache, Zeuge, Verweisung, Gelegenheit zur Stellungnahme, ins Blaue hinein, ersuchendes Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 159
    Rechtshilfebeschwerde

  • rechtsportal.de

    GVG § 159
    Enge Voraussetzungen für die Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Nürnberg, 26.01.2021 - 2 AR 111/20

    Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens durch ersuchtes Arbeitsgericht wegen eines

    Auszug aus LAG Nürnberg, 21.07.2021 - 3 Ta 49/21
    Auf die Beschwerde des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 08.02.2021 wird dem Arbeitsgericht Nürnberg unter Aufhebung des ablehnenden Beschlusses vom 26.01.2021 - 2 AR 111/20 - aufgegeben, im Wege der Rechtshilfe die im Beweisbeschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 26.11.2020 - 5 Ca 72/20 SK - benannten Zeugen zu den im Beweisbeschluss bezeichneten Tatsachen zu vernehmen.

    Das Arbeitsgericht Wiesbaden wendet sich mit seiner Beschwerde vom 08.02.2021 dagegen, dass es das Arbeitsgericht Nürnberg mit Beschluss vom 26.01.2021 - 2 AR 111/20 - abgelehnt hat, im Wege der Rechtshilfe die im Beweisbeschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 26.11.2020 benannten Zeugen zu den im Beweisbeschluss bezeichneten Tatsachen zu vernehmen.

  • BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99

    Durchführung von Rechtshilfeersuchen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 21.07.2021 - 3 Ta 49/21
    Diese Ausnahmevorschrift ist eng auszulegen (BAG, Beschluss vom 26.10.1999 - 10 AS 5/99 -, juris, Rn. 20 m.w.N.).
  • BAG, 16.01.1991 - 4 AS 7/90

    Durchführung von Rechtshilfeersuchen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 21.07.2021 - 3 Ta 49/21
    Das Arbeitsgericht Wiesbaden als ersuchendes Gericht ist für diese Beschwerde beschwerdeberechtigt gemäß § 159 Abs. 2 GVG (BAG, Beschluss vom 16.01.1991 - 4 AS 7/90 - BAGE 67, 71; Kissel/Mayer, a.a.O., Rn. 8).
  • OLG Bremen, 07.06.2023 - 4 AR 4/23
    Damit scheidet eine Ablehnung des Rechtshilfeersuchens insbesondere dann aus, wenn das ersuchte Gericht die Durchführung der Rechtshilfe für überflüssig, unzweckmäßig und wenig Erfolg versprechend hält (LAG Nürnberg. Beschluss vom 21.07.2021, 3 Ta 49/21, juris Rn. 25).
  • OLG Bremen, 07.06.2023 - 4 AR 4/21

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Anhörung eines minderjährigen Kindes durch den

    Damit scheidet eine Ablehnung des Rechtshilfeersuchens insbesondere dann aus, wenn das ersuchte Gericht die Durchführung der Rechtshilfe für überflüssig, unzweckmäßig und wenig Erfolg versprechend hält (LAG Nürnberg. Beschluss vom 21.07.2021, 3 Ta 49/21, juris Rn. 25).
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