Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 16.03.2022 - 8 Sa 809/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,43868
LAG Niedersachsen, 16.03.2022 - 8 Sa 809/20 (https://dejure.org/2022,43868)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.03.2022 - 8 Sa 809/20 (https://dejure.org/2022,43868)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. März 2022 - 8 Sa 809/20 (https://dejure.org/2022,43868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,43868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern Unwirksame Beschlussfassung des Betriebsrats bei Fehlen eines Ersatzmitglieds 'Wichtiger Grund' i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Umfassende Interessenabwägung vor einer fristlosen Kündigung Interessenabwägung bei der ...

Kurzfassungen/Presse

  • heise.de (Pressebericht, 12.10.2022)

    Hinweisgeberschutz: Mehr Rechtssicherheit für Whistleblower

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.03.2022 - 8 Sa 809/20
    Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (BAG 08.05.2014, 2 AZR 249/13, AP Nr. 247 zu § 626 BGB = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 45 m.w.N).

    Droht der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mit einem empfindlichen Übel, um die Erfüllung eigener streitiger Forderungen zu erreichen, kann darin - je nach den Umständen des Einzelfalls - ein erheblicher, die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigender Verstoß gegen seine Pflicht zur Wahrung von dessen Interessen liegen (BAG 08.05.2014, 2 AZR 249/13 a.a.O. m.w.N.).

    Auch eine nicht strafbare, gleichwohl erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten kann einen wichtigen Grund i.S. von § 626 Abs. 1 BGB darstellen (BAG 08.05.2014, 2 AZR 249/13, a.a.O.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.03.2022 - 8 Sa 809/20
    Da das Arbeitsverhältnis der Parteien ungekündigt fortbestehe, sei der Beklagte in Anwendung der vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 27.2.1985 - GS 1/84 aufgestellten Grundsätze zur vorläufigen Weiterbeschäftigung des Klägers bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits verpflichtet.

    Hinzu kommen müssen dann vielmehr zusätzliche Umstände, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 -, BAGE 48, 122 -129).

  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.03.2022 - 8 Sa 809/20
    Der Normzweck des § 103 BetrVG könnte z.B. durch "Übereilung" oder "Überrumpelung" unterlaufen werden (vgl. zu allem Vorstehenden BAG 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 -, BAGE 46, 258 -270, Rn. 49 - 50).

    Dies trifft auch dann zu, wenn ihm die Tatsachen bekannt sind oder bekannt sein müssen, aus denen sich die Unwirksamkeit des Beschlusses ergibt, er sie aber rechtlich falsch bewertet (BAG 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 -, BAGE 46, 258 -270, Rn. 55).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.03.2022 - 8 Sa 809/20
    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 10.06.2010, 2 AZR 541/09 - Emmely, AP Nr. 229 zu § 626 BGB = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32; BAG 23.08.2018, 2 AZR 25/18, AP Nr. 272 zu § 626 BGB = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 66).
  • EGMR, 21.07.2011 - 28274/08

    Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.03.2022 - 8 Sa 809/20
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 21. Juli 2011 - 28274/08 - Heinisch - zur Beurteilung von Handlungen sog. "whistleblower" folgende Rechtsgrundsätze aufgestellt:.
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.03.2022 - 8 Sa 809/20
    Nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätzen (BAG 27.09.1994, GS 1/89 (A), BAGE 78, 56 ) haften Arbeitnehmer nur für vorsätzlich verursachte Schäden in vollem Umfang, bei leichtester Fahrlässigkeit dagegen überhaupt nicht (vgl. auch BAG 28.10.2010, 8 AZR 418/09, Rn. 17).
  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.03.2022 - 8 Sa 809/20
    Nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätzen (BAG 27.09.1994, GS 1/89 (A), BAGE 78, 56 ) haften Arbeitnehmer nur für vorsätzlich verursachte Schäden in vollem Umfang, bei leichtester Fahrlässigkeit dagegen überhaupt nicht (vgl. auch BAG 28.10.2010, 8 AZR 418/09, Rn. 17).
  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.03.2022 - 8 Sa 809/20
    Der Antrag ist nicht deshalb unbestimmt, weil der Endzeitpunkt des Beurteilungszeitraums nicht in den Antrag aufgenommen worden ist (vgl. dazu BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 36, BAGE 155, 181 ).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.03.2022 - 8 Sa 809/20
    Ist dies der Fall, ist weiter zu überprüfen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG 17.05.1984 2 AZR 3/83, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung = EzA § 626 nF BGB Nr. 90; BAG 14.11.1994 2 AZR 164/94, AP Nr. 24 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung = EzA § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 5).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.03.2022 - 8 Sa 809/20
    Das folgt schon aus dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers an der Wahrung des Betriebsfriedens (BAG 27.9.2012 - 2 AZR 646/11, AP Nr. 240 zu § 626 BGB ).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 292/17

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14

    Schadensersatz - Erstattung von betrieblichen Mehrkosten

  • EGMR, 20.05.1999 - 21980/93

    BLADET TROMSØ ET STENSAAS c. NORVEGE

  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

  • EGMR, 23.04.1992 - 11798/85

    CASTELLS v. SPAIN

  • BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79

    Kündigung - Betriebsratszustimmung

  • BAG, 02.04.1976 - 2 AZR 513/75

    Anhörungsverfahren - Mangel im Zuständigkeitsbereich - Zuständigkeit -

  • ArbG Arnsberg, 11.06.2018 - 2 Ga 6/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht