Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2014 - 4 Sa 458/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,44071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Sozialplanabfindung - Aufhebungsvertrag
- IWW
§ 69 Abs. 2 ArbGG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72a ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages und Zahlung einer Sozialplanabfindung bei Verzicht auf beabsichtigte Betriebsänderung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 112
Abfindung; Aufhebungsvertrag; Interessenausgleich; Sozialplan; Sozialplan, Aufhebungsvertrag, Abfindung - rechtsportal.de
BetrVG § 77 Abs. 4 ; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 2
Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages und Zahlung einer Sozialplanabfindung bei Verzicht auf beabsichtigte Betriebsänderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Sozialplanabfindung zweitinstanzlich durchgesetzt
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 20.09.2013 - 9 Ca 1189/13
- ArbG Koblenz, 20.09.2013 - 9 Ca 1889/13
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2014 - 4 Sa 458/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03
Auslegung eines Sozialplans
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2014 - 4 Sa 458/13
Zwar ist ein Arbeitnehmer nicht mehr von einer Betriebsänderung betroffen, wenn der Arbeitgeber die Durchführung einer zunächst beabsichtigten Betriebsänderung vollständig oder jedenfalls hinsichtlich des diesen Arbeitnehmer betreffenden Teils endgültig aufgegeben und den Arbeitnehmer hiervon in Kenntnis gesetzt hat, da der Arbeitnehmer dann regelmäßig nicht mehr die wirtschaftlichen Nachteile zu besorgen hat, die der Sozialplan ausgleichen oder abmildern soll (BAG v. 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972).