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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 3 Sa 688/09   

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https://dejure.org/2010,18900
LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 3 Sa 688/09 (https://dejure.org/2010,18900)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.05.2010 - 3 Sa 688/09 (https://dejure.org/2010,18900)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 3 Sa 688/09 (https://dejure.org/2010,18900)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 3 S 2 Halbs 2 TVöD, § 15 Abs 4 S 3 BEEG, § 15 Abs 4 S 4 BEEG, § 133 BGB, § 157 BGB
    Untersagung einer Nebentätigkeit - Elternzeit - Zustimmungsfiktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Nebentätigkeit während Elternzeit; unbegründete Feststellungsklage einer Bankkauffrau zur Nebenbeschäftigung als Testamentsvollstreckerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Nebentätigkeit während Elternzeit; unbegründete Feststellungsklage einer Bankkauffrau zur Nebenbeschäftigung als Testamentsvollstreckerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.12.2007 - C-401/06

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 3 Sa 688/09
    Es geht um die Umsetzung des Willens des Erblassers, was Verwaltungstätigkeiten, Rechtshandlungen und einen großen Fächer tatsächlicher oder rechtlicher Vorgänge umfassen kann (vgl. EuGH v. 06.12.2007 - C-401/06 -).
  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 506/95

    Teilzeitarbeit während Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 3 Sa 688/09
    Darüber hinaus - so argumentiert die Beklagte unter Bezugnahme auf BAG vom 26.06.1997 - 8 AZR 506/95 - weiter - entspreche das Ergebnis des Arbeitsgerichts nicht dem Sinn und Zweck des § 15 Abs. 4 BEEG.
  • LAG Baden-Württemberg, 05.05.2023 - 12 Sa 11/22

    Nebentätigkeit - Öffentlicher Dienst - Untersagung bzw. Verweigerung der

    § 3 Abs. 3 TVöD-V enthält bei erfolgter Anzeige kein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, sondern eine generelle Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt (LAG Rheinland-Pfalz 4. Mai 2010 - 3 Sa 688/09 - Rn. 19; Burger, TVöD - TV-L, TVöD AT § 3 Rn. 29).
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