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   LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11   

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LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11 (https://dejure.org/2012,39214)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.09.2012 - 6 Sa 336/11 (https://dejure.org/2012,39214)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. September 2012 - 6 Sa 336/11 (https://dejure.org/2012,39214)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 242 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 33 Abs 4 S 2 TVöD, § 78 Abs 1 PersVG RP
    Vertragsauslegung - Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit - beamtenähnliche Versorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstunfähigkeit; Ruhestandsversetzung; Versorgung; Verwirkung; beamtenähnlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11
    Weil eine Kündigung weiterreichende Wirkungen als ein beabsichtigter Wechsel in den (einstweiligen) Ruhestand zeitigt, scheidet auch eine Umdeutung dieser in jene Erklärung aus (BAG 5, 2.2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 56, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 69).

    Es gilt der Grundsatz der Statusakzessorietät (vgl. BAG 5, 2.2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 36, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 69).

    Auch bei Zusage einer beamtenähnlichen Versorgung setze die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen eine Beendigung des aktiven Arbeitsverhältnisses voraus, die nur entweder einvernehmlich oder durch Ausspruch einer wirksamen Kündigung erfolgen könne (BAG 5, 2.2009 - 6 AZR 151/09 - Rn. 48 ff., AP KSchG 1969 § 4 Nr. 69).

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09

    Kündigungsschutzprozess - Verwirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11
    Allerdings muss aus rechtsstaatlichen Gründen nach Art. 19 Abs. 4 GG zugleich darauf geachtet werden, dass durch die Annahme einer Verwirkung der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert wird (BAG 25.11.2010 - 2 AZR 323/09 - Rn. 20, NZA 2011, 821) .

    Der Berechtigte muss deshalb unter Umständen untätig geblieben sein, unter welchen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (BAG 25.11.2010 - 2 AZR 323/09 - Rn. 20, NZA 2011, 821).

    Des Weiteren muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts unzumutbare Nachteile entstehen können (BAG 25.11.2010 - 2 AZR 323/09 - Rn. 20, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 22.10.2010 - 13 K 5027/09

    Finanzbeamter darf weiter arbeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11
    Störungen des Betriebsablaufs dürfen nicht über das Maß hinausgehen, das mit Änderungen vorübergehend zwangsläufig verbunden ist (VG Düsseldorf 22.10.2010 - 13 K 5027/09 - juris-Rn. 39, 43 m.w.N.).

    Sie musste zudem in Betracht ziehen, dass die Amtsärztin ihre Einschätzung im Wesentlichen auch unter fürsorgerischen Gesichtspunkten abgegeben hatte, um ihr (der Beklagten) nochmals die medizinisch gebotenen Gestaltungspflichten für einen von übermäßigem Zeit- und Termindruck unbelasteten Arbeitsplatz vor Augen zu halten (zur ähnlich gelagerten amtsärztlichen Einschätzung eines "stressfrei" auszugestaltenden Dienstpostens etwa VG Düsseldorf 22.10.2010 - 13 K 5027/09 - juris-Rn. 39, 43 m.w.N.).

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11
    Der Kündigende muss nur eindeutig seinen Willen kund geben, das Arbeitsverhältnis einseitig lösen zu wollen (BAG 20.9.2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 28, NZA 2007, 377), und nicht etwa die Ausübung eines Widerrufs vorzunehmen, das Vertragsverhältnis anzufechten, eine Dienstentlassung von Dienstordnungsangestellten zu vollziehen oder eine vom Erklärenden für möglich erachtete Beendigung eigener Art vorzunehmen (Preis a.a.O. Rn. 83).

    Bei der abgrenzenden Auslegung ist gemäß §§ 133, 157 BGB nicht allein auf den Wortlaut der in Rede stehenden Erklärung abzustellen, sondern es sind alle Begleitumstände zu würdigen, die für die Frage, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe seiner Erklärung gehabt hat, von Bedeutung sein können und dem Erklärungsempfänger bekannt waren, zu beachten (BAG 20.9.2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 28, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11
    Es kommt dabei nicht allein und ausschlaggebend - jedenfalls nicht in allen Fällen - auf Art und Ausmaß der einzelnen körperlichen Gebrechen usw., den objektiven ärztlichen Befund und dessen medizinische Qualifikation als solche an, sondern vielmehr darauf, ob der Beamte aufgrund seiner gesamten Konstitution zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (BVerwG 16.10.1997 - 2 C 7/97 -, NVwZ-RR 1998, 572; zuletzt etwa 27.11.2008 - 2 B 32/08 - ).

    Das besondere beamtenrechtliche Prüfungsverfahren erfordert im Interesse einer abschließenden Entscheidung für den Betroffenen wie auch für den Dienstherrn, dass sich die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ohne eigenen Antrag jedenfalls im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als rechtmäßig darstellt (BVerwG 16.10.1997 - 2 C 7/97 -, a.a.O.).

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 704/09

    Bedingungseintritt und Klagefrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11
    D ie Antragsfassung weist keinen punktuellen Streitgegenstand i.S.d. Befristungskontrollklage nach §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG oder der Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1, § 7 KSchG auf, sondern vielmehr den einer allgemeinen Feststellungsklage (vgl. BAG 6, 4.2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 13, NJW 2011, 2748).

    Die Frage des arbeitsvertragsrechtlichen Bestands betrifft ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis, an dessen alsbaldiger Feststellung schon aufgrund der Weitläufigkeit etwaiger Beendigungswirkungen hinreichendes Feststellungsinteresse als bestehend unterstellt werden kann (BAG 6, 4.2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 13, a.a.O.).

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11
    (a) In Fällen des festzustellenden Fortbestands eines Arbeitsverhältnisses kann es gerechtfertigt sein, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit der Zeitspanne, in der ein Vertrauenstatbestand für die Nichterhebung einer auf die Feststellung des Arbeitsverhältnisses gerichteten Klage geschaffen wird, zeitlich enge Grenzen zu setzen (BAG 24.5.2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 22, juris).

    (c) Besondere Umstände, aufgrund derer aus Vertrauensschutzgesichtspunkten unzumutbar erscheinen kann, sich im Rahmen eines Rechtsstreits auf das Klagebegehren noch einzulassen oder zu verteidigen, können etwa solche sein, dass der Verpflichtete im berechtigten Vertrauen darauf, der Berechtigte werde seine Rechte nicht mehr geltend machen, Beweismittel vernichtete (BAG 24.5.2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 23, juris).

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10

    Bedingungs- und Befristungskombination - Weiterarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11
    (a) Im Unterschied zur Zeitbefristung ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags unter der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung dadurch gekennzeichnet, dass die Dauer nicht nach dem Kalender bestimmt ist, sondern das Arbeitsverhältnis mit Eintritt eines bestimmten Ereignisses enden soll, welches die Parteien - anders als bei der Befristung - in ihrem Vorkommen als ungewiss einschätzen (BAG 29.6.2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 13, NZA 2011, 1146).
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11
    Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Neubestimmung der Tätigkeit des Arbeitnehmers setzt voraus, dass der Arbeitnehmer die Umsetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz verlangt und dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, wie er sich seine weitere, die aufgetretenen Leistungshindernisse ausräumende Beschäftigung vorstellt (BAG 19.5.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 37 f., NZA 2010, 1119).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11
    Die tatsächliche Fortbeschäftigung des Klägers hängt vorliegend nicht bloß von der Unwirksamkeit oder Nichtvollziehbarkeit der Ruhestandsversetzung ab (vgl. zum Weiterbeschäftigungsanspruch bei unwirksamen Versetzungen generell zuletzt etwa BAG 25.8.2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 15 f., NZA 2010, 1355).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09

    Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06

    Verwirkung

  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 651/93

    Befristete Arbeitsverträge; Mitbestimmung des Personalrats

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 52/11

    Begrenzte Dienstfähigkeit von Dienstordnungsangestellten

  • BVerwG, 27.11.2008 - 2 B 32.08

    Beschäftigungsmöglichkeiten zur Abwendung einer Zurruhesetzung wegen

  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 83/03

    Betriebliche Altersversorgung - beamtenförmige Versorgung eines privatrechtlich

  • BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 109/88

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über die Beendigung des

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90

    Weiterbeschäftigungsurteil u. Beschäftigung i.S. v. § 4 BPersVG

  • BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 47/11

    Variable Vergütung - Vertragsauslegung - Betriebsübergang

  • LAG Hamm, 21.02.2012 - 17 Sa 897/11

    Mitwirkungsrecht des Personalrats bei Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit

  • BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 573/90

    Rechtswidrigkeit einer Umsetzung bzw. Versetzung eines Mitarbeiters der

  • BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 17/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Divergenzrüge, Fristbeginn nach §

  • BAG, 24.01.1980 - 2 AZR 170/78
  • BAG, 01.10.1970 - 2 AZR 538/69

    Gutachten eines Amtsarztes - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses -

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 85/05

    Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

  • BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 287/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - Begriff des versicherungspflichtigen

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 469/11

    Abschluss eines Versorgungsvertrages - Betriebliche Übung

  • BAG, 01.06.1970 - 3 AZR 166/69

    Ruhestandsverhältnis - Feststellungsantrag - Elementenstreit - Tarifliche

  • BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 170/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulässigkeit der Revision, Begriff der Divergenz

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