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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20   

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LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20 (https://dejure.org/2020,50566)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.10.2020 - 8 Sa 89/20 (https://dejure.org/2020,50566)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Oktober 2020 - 8 Sa 89/20 (https://dejure.org/2020,50566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 362 BGB, § 109 GewO
    Erteilung eines berichtigten Arbeitszeugnisses - Darlegungs- und Beweislast

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 630 ; ZPO § 97 Abs. 1 ; ZPO § 308 Abs. 1
    Pflicht des Arbeitgebers zur Aufnahme bestimmter Formulierungen ins Zeugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20
    Auch aus dem systematischen Zusammenhang im Zeugnistext können sich unzulässige Geheimcodes ergeben (vgl. LAG Hamm 27. April 2000 - 4 Sa 1018/99 - juris-Rn. 78 f. [mit Beispiel zur Gliederung des Zeugnisses]; BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - zu I 1 der Gründe).

    Die Gerichte sind insoweit sogar befugt, mit Blick auf den gestellten Klageantrag und die notwendige innere Konsistenz des Zeugnisses das gesamte Zeugnis als einheitliches Ganzes zu überprüfen und uU selbst neu zu formulieren, wenn durch antragsgemäße Korrektur einzelner Passagen eine Sinnentstellung droht (BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - zu I 4 der Gründe; Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß Handbuch des Arbeitsrechts 15. Aufl. Kap. 9 Rn. 115).

    Dabei hat das Gericht die Leistungen des Arbeitnehmers festzustellen, sie nach objektiven Maßstäben zu bewerten und gegebenenfalls ein Zeugnis zu formulieren (BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - zu I 4 der Gründe), weshalb ein detaillierter - und nicht bloß leerformelhaft schlagwortartiger - Sachvortrag der tatsächlichen Vorgänge zu Leistung und Führung unerlässlich ist.

  • LAG Hamm, 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99

    Bewertung der Führungsleistung, Verwendung der verschlüsselter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20
    Auch aus dem systematischen Zusammenhang im Zeugnistext können sich unzulässige Geheimcodes ergeben (vgl. LAG Hamm 27. April 2000 - 4 Sa 1018/99 - juris-Rn. 78 f. [mit Beispiel zur Gliederung des Zeugnisses]; BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - zu I 1 der Gründe).

    Normaleigenschaften gelten um so selbstverständlicher als vorhanden, je mehr die sonstigen Eigenschaften gelobt sind, sie werden eher in Frage gestellt durch sonst knappe, zurückhaltende Formulierungen (LAG Hamm 27. April 2000 - 4 Sa 1018/99 - juris-Rn. 69 mwN).

    Die Führungsbewertung iSd. § 630 Satz 2 BGB / § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO betrifft das gesamte Sozialverhalten des Arbeitnehmers, seine Kooperations- und Kompromissbereitschaft, vor allem gegenüber Vorgesetzten und Kollegen sowie Kunden (Riesenhuber in: Erman16. Aufl. BGB § 630 BGB Rn. 17 mwN), bei gegebener Leitungsfunktion aber auch sein Leitungsverhalten gegenüber Untergebenen (LAG Hamm 27. April 2000 - 4 Sa 1018/99 - juris-Rn. 104, 115).

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04

    Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20
    Unter dem Aspekt der Selbstbindung ist der Arbeitgeber im übrigen gehalten, von getroffenen Bewertungen - insbesondere in einem Zwischenzeugnis - nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abzuweichen, solange eine geänderte Tatsachengrundlage dies nicht rechtfertigt (vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - zu I 2 der Gründe; ErfKo/Müller-Glöge 20. Aufl. GewO § 109 Rn. 57).

    Das allein ist bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen zwar nach verbreiteter Ansicht noch kein Ausschlussgrund; man denke nur an die gebräuchliche Notenstufe 1 mit "stets zur vollsten Zufriedenheit", die eine Steigerung des Begriffs "voll" suggeriert (vgl. auch BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - zu II 3 der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2020 - 3 Sa 256/19

    Zeugnisberichtigung - unzureichende Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20
    Sie setzt sich insbesondere nicht bloß formelhaft unter Verweis auf den erstinstanzlichen Vortrag mit der tatsächlichen und rechtlichen Würdigung des Arbeitsgerichts auseinander, sondern greift die Begründung des Arbeitsgerichts hinsichtlich der Tatsachenwürdigung (Beweisangebote übergangen) wie auch hinsichtlich der Rechtsausführungen an (vgl. demgegenüber zur mangelnden Zulässigkeit: LAG Rheinland-Pfalz 20. Januar 2020 - 3 Sa 256/19 - zu I der Gründe BeckRS 2020, 7835; Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß Handbuch des Arbeitsrechts 15. Aufl. Kap. 15 Rn. 720 ff.).

    Vor diesem Hintergrund sind nach Auffassung der Kammer die Regeln einer hinsichtlich der Tätigkeitsbeschreibung gestuften und hinsichtlich der Bewertungsformulierung geteilten Darlegungs- und Beweislast für die "Berichtigung" eines Arbeitszeugnisses heranzuziehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 20. Januar 2020 - 3 Sa 256/19 - zu II der Gründe BeckRS 2020, 7835).

  • BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13

    Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20
    Dem Arbeitgeber obliegt solches hinsichtlich einer unterdurchschnittlichen Bewertung (BAG 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Rn. 8; BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - zu IV 2 b der Gründe).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20
    Dem Arbeitgeber obliegt solches hinsichtlich einer unterdurchschnittlichen Bewertung (BAG 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Rn. 8; BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - zu IV 2 b der Gründe).
  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07

    Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20
    Es liegt vor, wenn üblicherweise erwartete Eigenschaften des Arbeitnehmers, wie zum Beispiel die Ehrlichkeit einer Kassiererin, im Zeugnis unerwähnt bleiben (vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 21; Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß Handbuch des Arbeitsrechts 15. Aufl. Kap. 9 Rn. 23, 58).
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20
    In keinem Fall darf eine vorhandene Schlussformel im Widerspruch zum sonstigen Zeugnisinhalt stehen und diesen relativieren (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - zu B I 2 b bb 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 17.06.1999 - 4 Sa 2587/98

    Keine Zeugniserteilung durch freiberuflich, d.h. nicht im Betrieb tätigen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20
    Unwesentliches darf verschwiegen werden (LAG Hamm 17. Juni 1999 - 4 Sa 2587/98 - juris-Rn. 63 [einmalige Vorfälle]), nicht aber Aufgaben und Tätigkeiten, die ein Urteil über die Kenntnisse und die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers erlauben.
  • BAG, 12.08.1976 - 3 AZR 720/75

    Zeugnis - Notwendiger Inhalt - Vollständige Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20
    Dabei ist der Arbeitgeber in der Wahl seiner Worte frei, so dass er einzelne Bereiche mehr oder weniger hervorheben darf (vgl. BAG 12. August 1976 - 3 AZR 720/75 - zu I 1 a der Gründe; ErfKo/Müller-Glöge 20. Aufl. GewO § 109 Rn. 29).
  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91

    Zeugnisberichtigung - Gesamtbeurteilung

  • LAG Köln, 24.09.2007 - 14 Sa 539/07

    Weihnachtsgeld; Zeugnis

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2013 - 1 Ta 207/13

    Zeugnisanspruch - Reihenfolge bei Verhaltensbeurteilung

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