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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 516/16   

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LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 516/16 (https://dejure.org/2017,32011)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.07.2017 - 8 Sa 516/16 (https://dejure.org/2017,32011)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - 8 Sa 516/16 (https://dejure.org/2017,32011)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 516/16
    Dies umfasst auch die Darlegung der Tatsachen, die die Angemessenheit vom Arbeitgeber bereits erbrachter Leistungen, z.B. eines gezahlten Zuschlags, begründen sollen (BAG 09.12.2015 10 AZR 423/14 Rn. 49 m.w.N., NZA 2016, 426 ff.).

    Hierfür ist regelmäßig erforderlich, dass in dem Arbeitsvertrag zwischen der Grundvergütung und dem (zusätzlichen) Nachtarbeitszuschlag unterschieden wird; jedenfalls muss ein Bezug zwischen der zu leistenden Nachtarbeit und der Lohnhöhe hergestellt sein (BAG 09.12.2015 10 AZR 423/14 Rn. 49 m.w.N., NZA 2016, 426 ff.) Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 6 Abs. 5 ArbZG.

    Ein Zuschlag iHv. 25 % auf den jeweiligen Bruttostundenlohn stellt ohne das Vorliegen besonderer Umstände, die auf eine höhere oder geringere Belastung schließen lassen, regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG dar (std. Rspr. zuletzt BAG 09.12.2015 10 AZR 423/14 Rn. 34, NZA 2016, 426 ff).

    Der Beklagte hat weder Faktoren dargelegt (vgl. zur diesbezüglichen Darlegungslast BAG 09.12.2015 10 AZR 423/14 Rn. 34, NZA 2016, 426 ff.) noch sind solche ersichtlich, die einen geringeren Zuschlagsanspruch im vorliegenden Fall angemessen erscheinen lassen.

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 516/16
    Der für geleistete Nachtarbeit geschuldete Zuschlag ist "auf" das dem Arbeitnehmer hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren (BAG 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 - Rn. 34, NZA 2006, 324; LAG Rheinland-Pfalz 28.01.201 2 Sa 292/15).

    Darüber hinaus enthalten weder die Klausel selbst noch der restliche Arbeitsvertrag für eine Berechnung des geschuldeten Stundenlohns und der Höhe der pauschalen Abgeltung maßgeblichen Daten (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 31.08.2005 - 5 AZR 545/04- Rn. 42, NZA 2006, 324 ff.).

  • BGH, 19.01.2005 - XII ZR 107/01

    Umfang der Haftungsfreistellung bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 516/16
    Ist der Wortlaut eines Formularvertrags nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (BGH 19. Januar 2005 - XII ZR 107/01 - NJW 2005, 1183, zu II 1 der Gründe) .

    Bleiben nach Erwägung dieser Umstände Zweifel, geht dies gemäß § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders (BGH 19. Januar 2005 - XII ZR 107/01 - aaO) .

  • LAG Hessen, 25.01.2013 - 14 Sa 865/12

    Urlaubsabgeltung - Unabdingbarkeit; Urlaubsabgeltung - Unabdingbarkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 516/16
    Zwar ist die Vermutung widerlegbar, doch beinhaltet diese Vermutung grds. auch, dass die Vertragsurkunde das Ergebnis der geführten Verhandlungen wiedergibt (vgl. LAG Hessen 25.01.2013 - 14 Sa 865/12).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03

    Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 516/16
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., vgl. BGH 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03 - NJW 2004, 2961, zu II 1 a der Gründe) .
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 299/13

    Transferarbeitsverhältnis - Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 516/16
    Schon nach dem äußeren Erscheinungsbild (vgl. zur tatsächlichen Vermutung BAG 19. März 2014 - 5 AZR 299/13 (F) - Rn. 17 mwN) handelte es sich bei dem Arbeitsvertrag um allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB.
  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 62/98

    Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband und Tarifgebundenheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 516/16
    Ist das Arbeitsverhältnis allerdings so wie im vorliegenden Fall beendet, kommt nur noch die Zahlung eines Geldzuschlags in Betracht (BAG 24.02.1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63).
  • BGH, 17.02.1993 - VIII ZR 37/92

    Übernahmebestätigung beim Leasingsvertrag - Abrede zur Vorleistungspflicht und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 516/16
    Ansatzpunkt für die nicht am Willen der konkreten Vertragspartner zu orientierende Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist in erster Linie der Vertragswortlaut (BGH 17. Februar 1993 - VIII ZR 37/92 - NJW 1993, 1381, 1382, zu I 2 b der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 2 Sa 292/15

    Nachtarbeitszuschlag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 516/16
    Der für geleistete Nachtarbeit geschuldete Zuschlag ist "auf" das dem Arbeitnehmer hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren (BAG 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 - Rn. 34, NZA 2006, 324; LAG Rheinland-Pfalz 28.01.201 2 Sa 292/15).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 5 Sa 85/19

    Aufwendungsersatz eines Kraftfahrers im Fernverkehr für Fahrtkosten zur

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Vertragsurkunde das Ergebnis der geführten Verhandlungen vollständig und richtig wiedergibt (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2017 - I ZB 63/16 - Rn. 19, juris = WM 2018, 817; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juli 2017 - 8 Sa 516/16 - Rn. 46, juris = AE 2017, 151; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08. März 2011 - 6 Sa 167/10 - Rn. 35, juris).
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