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LAG Sachsen, 20.05.2020 - 9 Sa 399/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 37 Abs. 1 TV-L, § 286 Abs. 4 BGB, §§ 276 bis 278 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 a ArbGG
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Parallelentscheidung zu LAG Chemnitz 9 Sa 398/18 v. 20.05.2020
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Parallelentscheidung zu LAG Chemnitz 9 Sa 398/18 v. 20.05.2020
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 02.11.2018 - 10 Ca 2857/17
- LAG Sachsen, 20.05.2020 - 9 Sa 399/18
- BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 386/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06
Befristung - Schriftform
Auszug aus LAG Sachsen, 20.05.2020 - 9 Sa 399/18
Die vom Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06 - angestellten Überlegungen seien auf den vorliegenden Fall uneingeschränkt übertragbar gewesen.Dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06 - habe eine andere Sachverhaltskonstellation zugrunde gelegen, diese Entscheidung habe genau den umgekehrten Fall betroffen.
Unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 16.04.2008 (- 7 AZR 1048/06 -, AP Nr. 46 zu § 14 TzBfG ) ist der Beklagte allerdings davon ausgegangen, dass er gegenüber dem Kläger ein bindendes Vertragsangebot abgegeben hatte.
- BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01
Annahmeverzug; Zinsen
Auszug aus LAG Sachsen, 20.05.2020 - 9 Sa 399/18
Ist die Rechtslage nicht eindeutig und beruht der Ausspruch der Kündigung auf einem vertretbaren Rechtsstandpunkt, handelt der kündigende Arbeitgeber solange nicht fahrlässig, wie er auf die Wirksamkeit seiner Kündigung vertrauen darf (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.2002 - 2 AZR 391/01 -, AP Nr. 97 zu § 615 BGB m. w. N.). - BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 756/14
Befristung - Schriftform
Auszug aus LAG Sachsen, 20.05.2020 - 9 Sa 399/18
Mit Urteil vom 14.12.2016 (- 7 AZR 756/14 -) stellte dann das Bundesarbeitsgericht die erstinstanzliche Entscheidung wieder her und stellte fest, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Unwirksamkeit der Befristung als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt. - LAG Sachsen, 10.07.2014 - 9 Sa 684/13
Anforderungen an die Form einer Befristung
Auszug aus LAG Sachsen, 20.05.2020 - 9 Sa 399/18
Auf die Berufung des Beklagten änderte das Sächsische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 10.07.2014 - 9 Sa 684/13 - diese erstinstanzliche Entscheidung ab und bestätigte die Rechtsauffassung des Beklagten, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund der Befristung am 31.01.2013 geendet hat.