Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 3 TaBV 38/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5343
LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 3 TaBV 38/13 (https://dejure.org/2014,5343)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.01.2014 - 3 TaBV 38/13 (https://dejure.org/2014,5343)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 3 TaBV 38/13 (https://dejure.org/2014,5343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 111 S 3 Nr 4 BetrVG, § 111 S 3 Nr 5 BetrVG, § 112 Abs 1 BetrVG, § 112 Abs 5 BetrVG, § 76 Abs 5 BetrVG
    Anfechtung eines Sozialplans - Erzwingbarkeit bei Einführung eines standardisierten - mehrjährigen Verfahrens zur Effektivitätssteigerung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Einigungsstelle, Sozialplan, Erzwingbarkeit, Betriebsänderung, Änderung der Betriebsorganisation, neue Arbeitsmethoden, grundlegende Änderung, Interessenausgleich, Nachteile, Fiktion, Entstehung, Kausalität, Nullsozialplan, Vorratssozialplan, Rahmensozialplan, ...

  • IWW

    § 76 Abs. 5 BetrVG § 111 Satz 3 Ziffer 4 und Ziffer 5 BetrVG § 112 Abs. 1 BetrVG § 112 Abs. 5 BetrVG § 113 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Sozialplanpflicht bei werksweiter Einführung eines standardisierten und zeitlich abgestuften Verbesserungsverfahrens

  • Betriebs-Berater

    Betriebsänderung bei Einführung eines standardisierten Verbesserungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialplanpflicht bei werksweiter Einführung eines standardisierten und zeitlich abgestuften Verbesserungsverfahrens; unbegründeter Feststellungsantrag der Arbeitgeberin zur Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs bei Betriebsänderung durch grundlegende Änderung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsänderung bei Einführung eines standardisierten Verbesserungsverfahrens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 883
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 3 TaBV 38/13
    Diese umfasst u. a. die Beachtung der Kompetenz der Einigungsstelle, wenn diese gegen den Willen eines der Betriebspartner eine verbindliche Entscheidung trifft (BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - zitiert nach Juris, Rn. 29).

    Ob ausgleichs- oder milderungswürdige Nachteile entstehen oder entstanden sind, ist bei der Aufstellung des Sozialplans zu prüfen und notfalls von der Einigungsstelle nach billigem Ermessen zu entscheiden (BAG vom 17.08.1982 - 1 ABR 40/80 - juris, LS 2 und Rz. 25 f ; BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - Rz. 34/ BAG vom 09.11,2010 - 1 AZR 708/09 - Rz. 13).

    Dass tatsächlich Nachteile für die Mitarbeiter entstehen oder entstanden sind, ist nicht erforderlich (BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99, Rz. 34; BAG vom 17.08.1982, 1 ABR 40/80 - juris, Rz. 25).

    Bei der Überprüfung des Einigungsstellenspruchs durch die Arbeitsgerichte ist auf die bei der Aufstellung des Sozialplans vorhandenen Umstände abzustellen (BAG vom 25.1.2000 - 1 ABR 1/99 - Rz. 36; Fitting, Rz. 105 zu § 76 BetrVG).

    Die auszugleichenden bzw. zu mildernden Nachteile müssen von der Betriebsänderung selbst verursacht sein (BAG vom 10.12.1996 - 1 ABR 32/96 - juris, Rz.; BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - Rz. 34; Bork, Arbeinehmerschutz und Betriebsaufspaltung, BB 1989, 2181, 2186; GK-BetrVG - Oetker, Rz. 181 zu § 111).

    Wirtschaftliche Nachteile aus Vorgängen, die selbst keine Betriebsänderung und auch nicht deren notwendige Folge darstellen, sind dagegen einer erzwingbaren Regelung durch einen Spruch der Einigungsstelle nicht zugänglich (BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - zitiert nach Juris, Rz. 30 m.w.N.).

  • BAG, 10.12.1996 - 1 ABR 32/96

    Auszugleichende Nachteile bei Betriebsänderung durch Spaltung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 3 TaBV 38/13
    (4) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der BAG-Entscheidung vom 10.12.1996 - 1 ABR 32/96, wie die Arbeitgeberin meint.

    Die auszugleichenden bzw. zu mildernden Nachteile müssen von der Betriebsänderung selbst verursacht sein (BAG vom 10.12.1996 - 1 ABR 32/96 - juris, Rz.; BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - Rz. 34; Bork, Arbeinehmerschutz und Betriebsaufspaltung, BB 1989, 2181, 2186; GK-BetrVG - Oetker, Rz. 181 zu § 111).

  • BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08

    Unbestimmter Sozialplan

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 3 TaBV 38/13
    Die Einigungsstelle hat grundsätzlich erst entschieden, wenn sie Regelungen getroffen hat, die den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile der Arbeitnehmer mit normativer Wirkung gem. § 77 Abs. 4 BetrVG Wirkung festlegen (BAG vom 26.05.2009 - 1 ABR 12/08 - Rz.16).

    Die Einigungsstelle muss daher ggf. beschließen, dass keine mit der Betriebsänderung verbundenen Nachteile vorliegen oder die mit der Betriebsänderung verbundenen Nachteile der Arbeitnehmer zu keinerlei Leistungsverpflichtungen für die Arbeitgeberin führen (BAG vom 26.05.2009 - 1 ABR 12/08 - juris, Rz.18).

  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 12/97

    Sperrwirkung eines vorsorglichen Sozialplans

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 3 TaBV 38/13
    Bei Sozialplänen geht es um die Festlegung von Ansprüchen der Arbeitnehmer für den Fall, dass sie infolge einer Betriebsänderung bestimmte Nachteile erleiden, z.B. entlassen werden (BAG vom 26.08.1997 - 1 ABR 12/97 - juris, Rz. 42).

    Auch für künftig einmal möglicherweise anfallende, aber noch nicht geplante Betriebsänderungen kann der Betriebsrat einen Sozialplan nicht zwingend verlangen (vgl. BAG vom 26.08.1997 - 1 ABR 12/97 - Juris, Rz. 31).

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06

    Spaltung eines Betriebs

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 3 TaBV 38/13
    Eine Änderung der Betriebsorganisation liegt vor, wenn der Betriebsaufbau, insbesondere hinsichtlich Zuständigkeiten und Verantwortung, umgewandelt wird (BAG vom 18.3.2008 - 1 ABR 77/06 - Juris, Rz. 22 m.w.N., vgl. Fitting § 111 Rn. 92; Richardi-Annuß, Kom. zum BetrVG, 14. Auflage, Rz. 108 ff).

    Die Änderung muss in ihrer Gesamtschau von erheblicher Bedeutung für den gesamten Betriebsablauf sein (BAG vom 18.3.2008 - 1 ABR 77/06 - Juris Rz. 22; Fitting § 111 Rn. 95; Richardi-Annuß, Kom. zum BetrVG, 14. Auflage, Rz. 118).

  • BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 40/80

    Definition der Betriebsverlegung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 3 TaBV 38/13
    Ob ausgleichs- oder milderungswürdige Nachteile entstehen oder entstanden sind, ist bei der Aufstellung des Sozialplans zu prüfen und notfalls von der Einigungsstelle nach billigem Ermessen zu entscheiden (BAG vom 17.08.1982 - 1 ABR 40/80 - juris, LS 2 und Rz. 25 f ; BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - Rz. 34/ BAG vom 09.11,2010 - 1 AZR 708/09 - Rz. 13).

    Dass tatsächlich Nachteile für die Mitarbeiter entstehen oder entstanden sind, ist nicht erforderlich (BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99, Rz. 34; BAG vom 17.08.1982, 1 ABR 40/80 - juris, Rz. 25).

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 3 TaBV 38/13
    Nach dem Normzweck des § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG dient der Sozialplan, also auch eine darin vorgesehene Abfindung, dem Ausgleich und der Überbrückung der künftigen Nachteile, die durch eine geplante Betriebsänderung entstehen können (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321, zu III 1 der Gründe mwN, BAG vom 20.5.2008 - 1 AZR 203/07 - Rz. 18).
  • BAG, 20.05.2008 - 1 AZR 203/07

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 3 TaBV 38/13
    Nach dem Normzweck des § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG dient der Sozialplan, also auch eine darin vorgesehene Abfindung, dem Ausgleich und der Überbrückung der künftigen Nachteile, die durch eine geplante Betriebsänderung entstehen können (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321, zu III 1 der Gründe mwN, BAG vom 20.5.2008 - 1 AZR 203/07 - Rz. 18).
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 3 TaBV 38/13
    Es ist ohne Bedeutung, ob die von der Einigungsstelle angenommenen tatsächlichen und rechtlichen Umstände zutreffen und ihre weiteren Überlegungen frei von Fehlern sind und eine erschöpfende Würdigung aller Umstände zum Inhalt haben (BAG vom 24.08.2004 - 1 ABR 23/03 - juris, Rz. 23 m.w.N.).
  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 11/02

    Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 3 TaBV 38/13
    Die Nachteile dürfen u.a nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung und Ähnlichem pauschaliert und prognostiziert werden (BAG vom 6.5.2003 - 1 ABR 11/02 - Rz. 48 m.w.N.).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 824/06

    Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung

  • BAG, 14.09.1994 - 10 ABR 7/94

    Anfechtung eines Sozialplanes

  • BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 708/09

    Betriebsänderung im Kleinbetrieb

  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 637/02

    Nachteilsausgleich in Tendenzbetrieben

  • BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 23/91

    Inhalt eines Sozialplanes

  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 323/83

    Konkurs - Interessenausgleich - Nachteilsausgleich - Betriebsänderung

  • BAG, 23.02.2010 - 1 ABR 65/08

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 12/14

    Sozialplan - Betriebsänderung

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. Januar 2014 - 3 TaBV 38/13 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht