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   LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2021 - 6 Sa 278/20   

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LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2021 - 6 Sa 278/20 (https://dejure.org/2021,9379)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.02.2021 - 6 Sa 278/20 (https://dejure.org/2021,9379)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 6 Sa 278/20 (https://dejure.org/2021,9379)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 3 MTV

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Überstundenvergütung - tatsächlich geleistete Arbeitszeit - Abgrenzung Normalarbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berufungsbegründung bei mehreren Streitgegenständen Keine Aufrechnung einer Netto- mit einer Bruttoforderung Darlegungs- und Beweislast bei Klage auf Überstundenvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2021 - 6 Sa 278/20
    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (BAG 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 11; 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 27).

    Weitere Voraussetzung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung ist, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind (vgl. BAG 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13 mwN).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass geleistete Überstunden angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit erforderlich waren, trägt der Arbeitnehmer als derjenige, der den Anspruch erhebt (BAG 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 15; BAG 18.04.2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 15 mwN).

    Für diese arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung als - neben der Überstundenleistung - weitere Voraussetzung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung formuliert das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung, Überstunden müssten vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein (vgl. BAG 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13 f. mwN).

    Dabei begründet allein die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb oder an einem Arbeitsort außerhalb des Betriebs keine Vermutung dafür, Überstunden seien zur Erbringung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen (vgl. insgesamt BAG 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 16 f., mwN).

    Für eine ausdrückliche Anordnung von Überstunden muss der Arbeitnehmer konkret und substantiiert vortragen, wer wann auf welche Weise wie viele Überstunden angeordnet hat (BAG 10.04.2013 - 5 AZR 122/12).

    Erst wenn dieses feststeht, ist es Sache des Arbeitgebers, darzulegen, welche Maßnahmen er zur Unterbindung der von ihm nicht gewollten Überstundenleistung ergriffen hat (vgl. insgesamt BAG 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 19, 21, mwN).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2021 - 6 Sa 278/20
    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (BAG 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 11; 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 27).

    Anlagen können lediglich zur Erläuterung des schriftsätzlichen Vortrags dienen, diesen aber nicht ersetzen (BAG 16.05.2012 - 5 AZR 347/11- Rn. 29).

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2021 - 6 Sa 278/20
    Diese Grundsätze dürfen nicht gleichsam schematisch angewandt werden, sondern bedürfen stets der Berücksichtigung der im jeweiligen Streitfall zu verrichtenden Tätigkeit und der konkreten betrieblichen Abläufe (BAG 21.12.2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23, mwN).

    Derartiger Vortrag kann lediglich der Darlegungslast für Überstunden auf der ersten Stufe hinsichtlich der Leistung von Überstunden genügen (vgl. BAG 21.12.2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 22).

  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20

    Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2021 - 6 Sa 278/20
    Rechnet die Arbeitgeberin, wie hier die Beklagte, mit Erstattungsansprüchen gegen Arbeitseinkommen auf, obliegt es ihr, unabhängig von einer entsprechenden Rüge des Arbeitnehmers, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die Aufrechnung unter Beachtung der Pfändungsschutzvorschriften erfolgt ist (BAG 22.09.2015 - 9 AZR 143/14 - BAG 18.11.2020 - 5 AZR 57/20 - Rn. 38).

    Es ist nicht Sache der Gerichte, die pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens zu ermitteln; genügt der Arbeitgeber seiner Obliegenheit nicht, ist der Erfüllungseinwand unbeachtlich (BAG 22.09.2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 13; BAG 18.11.2020 - 5 AZR 57/20 - Rn. 38).

  • BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 143/14

    Weiterbildung - Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2021 - 6 Sa 278/20
    Rechnet die Arbeitgeberin, wie hier die Beklagte, mit Erstattungsansprüchen gegen Arbeitseinkommen auf, obliegt es ihr, unabhängig von einer entsprechenden Rüge des Arbeitnehmers, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die Aufrechnung unter Beachtung der Pfändungsschutzvorschriften erfolgt ist (BAG 22.09.2015 - 9 AZR 143/14 - BAG 18.11.2020 - 5 AZR 57/20 - Rn. 38).

    Es ist nicht Sache der Gerichte, die pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens zu ermitteln; genügt der Arbeitgeber seiner Obliegenheit nicht, ist der Erfüllungseinwand unbeachtlich (BAG 22.09.2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 13; BAG 18.11.2020 - 5 AZR 57/20 - Rn. 38).

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2021 - 6 Sa 278/20
    Etwas anderes gilt allenfalls, wenn auf vom Arbeitgeber bzw. vom Vorgesetzten abgezeichnete Aufzeichnungen Bezug genommen wird (vgl. BAG 26.06.2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 40).
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2021 - 6 Sa 278/20
    Anlagen verpflichten das Gericht nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen (BAG 19.09.2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 37).
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2021 - 6 Sa 278/20
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass geleistete Überstunden angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit erforderlich waren, trägt der Arbeitnehmer als derjenige, der den Anspruch erhebt (BAG 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 15; BAG 18.04.2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 15 mwN).
  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2021 - 6 Sa 278/20
    Greift der Berufungsführer die Erstentscheidung - wie hier - hinsichtlich mehrerer Streitgegenstände an, so muss für jeden Streitgegenstand eine den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO entsprechende Auseinandersetzung erfolgen; soweit sie fehlt, ist die Berufung hinsichtlich des betreffenden Streitgegenstands unzulässig, ein erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist erfolgtes Vorbringen kann nicht berücksichtigt werden (BAG 08.05.2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 29).
  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 120/99

    Aufrechnung des Arbeitnehmers mit Bruttoentgeltdifferenzen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2021 - 6 Sa 278/20
    Das ist bei einer Aufrechnung von Nettoforderungen gegen einen Bruttolohnanspruch nicht der Fall (vgl. BAG 22.03.2000 - 4 AZR 120/99 - Rn. 12 f.; BAG 26.10.2016 - 5 AZR 465/15 -).
  • ArbG Berlin, 09.09.2021 - 11 Ca 1372/21

    Urlaubsabgeltung - beendetes Arbeitsverhältnis

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Vergütungspflicht für Überstunden auf arbeitsvertraglicher Vereinbarung, tarifvertraglicher Verpflichtung des/der Arbeitgeber*in oder § 612 Abs. 1 BGB beruht (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Februar 2021 - 6 Sa 278/20 -, juris).
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