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   LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 662/16   

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LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 662/16 (https://dejure.org/2016,75961)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.07.2016 - 16 Sa 662/16 (https://dejure.org/2016,75961)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 16 Sa 662/16 (https://dejure.org/2016,75961)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (39)

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 662/16
    Unter "Entlassung" im Sinne von § 17 Abs. 1 S. 1 KSchG ist der Ausspruch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen (vgl. BAG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 14 m.w.N.).

    Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Entlassungen bzw. die Möglichkeiten ihrer Vermeidung ernstlich zu verhandeln, ihm dies zumindest anzubieten (vgl. BAG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 15 m.w.N.).

    Allerdings muss die Absicht, Arbeitsverhältnisse in einem anzeigepflichtigen Umfang zu beenden, so konkret sein, dass ein Konsultationsverfahren erfolgreich durchgeführt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 18).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 38) muss sich die nach § 17 Abs. 3 S. 2 KSchG beizufügende Stellungnahme auf das Ergebnis der nach § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG erforderlichen Beratungen über die Möglichkeiten beziehen, Entlassungen zu vermeiden oder einzuschränken und ihre Folgen zu mildern.

    Er kann zwei Wochen nach vollständiger Unterrichtung des Betriebsrates gem. § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG rechtssicher und rechtswirksam unter Darlegung des Stands der Beratungen Massenentlassungsanzeigen erstatten (vgl. BAG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 40 m. w. N.).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 662/16
    Für die Mitteilung der Kündigungsgründe gilt der Grundsatz der "subjektiven Determinierung" (vgl. BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 14).

    Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (vgl. BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 14).

    Dem kommt er dann nicht nach, wenn er dem Betriebsrat einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt unterbreitet (vgl. BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - a.a.O).

    Die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers im Rahmen von § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG reicht nicht so weit wie seine Darlegungslast im Prozess (vgl. BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 22).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 662/16
    Diese Missbrauchskontrolle hat sich unter anderem daran zu orientieren, dass der verfassungsrechtlich geforderte Bestandsschutz nicht unangemessen zurückgedrängt wird (vgl. BAG, Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - zitiert nach juris, dort Rz. 20).

    Ein Arbeitgeber handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er durch die Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen seinen Betrieb in mehrere Teile aufspaltet, um Arbeitnehmern den allgemeinen Kündigungsschutz zu entziehen und ihnen frei kündigen zu können (vgl. BAG, Urteil vom 26. September 2002, a. a. O., Rz. 20).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - zitiert nach juris, dort Rz. 24) ist es rechtsmissbräuchlich, wenn der Arbeitgeber ein unternehmerisches Konzept zur Kostenreduzierung gewählt hat, das faktisch nicht zu Änderungen in den betrieblichen Abläufen, jedoch bei allen Arbeitnehmern zum Verlust ihres Arbeitsplatzes führen sollte, obwohl nach wie vor ein - allenfalls möglicherweise reduzierter - Beschäftigungsbedarf bestand.

  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 662/16
    Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrates ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die Massenentlassungsanzeige (vgl. BAG, Urteil vom 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 34 m. w. N.).

    Hierfür ist der Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 3 S. 2 KSchG - auch wenn Art. 3 MERL dies nicht ausdrücklich fordert - die Stellungnahme des Betriebsrates beizufügen oder - ersatzweise - die Rechtzeitigkeit der Konsultationen nach § 17 Abs. 3 S. 3 KSchG glaubhaft zu machen (vgl. BAG, Urteil vom 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 44 m. w. N.).

    Die Agentur für Arbeit soll dadurch Kenntnis auch von der Sichtweise des Betriebsrates erlangen (vgl. BAG, Urteil vom 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 44).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.a. - Vorabentscheidungsverfahren -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 662/16
    Die Unterrichtungs- und Konsultationspflicht beginnt, wenn der Arbeitgeber oder ein ihn beherrschendes Unternehmen eine strategische und betriebswirtschaftliche Entscheidung getroffen hat, die ihn zwingt, Massenentlassungen ins Auge zu fassen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto] - zitiert nach juris, dort Rz. 42 f.).

    Diese verlangt nach der zu ihrer Auslegung ergangenen Rechtsprechung des EuGH, dass der Arbeitgeber die Verträge der von diesen Massenentlassungen betroffenen Arbeitnehmer erst dann kündigt, wenn das Konsultationsverfahren abgeschlossen ist (EuGH v. 10.09.2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto] - Rn 72).

    Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit und die Pflicht hat, die Auskünfte im Laufe des Verfahrens zu vervollständigen (vgl. BAG, Urteil vom 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - zitiert nach juris - dort Rz. 53 mit Hinweis auf Urteil des EuGH vom 10. September 2009 - C - 44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto] Rz. 52 ff.).

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 662/16
    Die in § 111 BetrVG geregelten Pflichten entsprechen den in § 17 Abs. 2 KSchG geregelten Unterrichtungs- und Beratungspflichten (std. Rspr. vgl. z.B. BAG v. 14.04.2015 - 1 AZR 795/13 - NZA 2015, 1147 ff.).

    Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (vgl. BAG, Urteil vom 14. April 2015 - 1 AZR 795/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 12, m.w.N.).

    Unternehmer ist der Rechtsträger des Betriebs (vgl. BAG, Urteil vom 14. April 2015 - 1 AZR 795/13 - zitiert nach juris, dort Rz 16), vorliegend die Beklagte.

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 662/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehört die Stilllegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung darstellen können (vgl. BAG, Urteil vom 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - zitiert nach juris, dort Rz. 37 m. w. N.).

    Die Stilllegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - zitiert nach juris, dort Rz. 37 m. w. N.).

    Von einer Stilllegung kann jedenfalls dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber seine Stilllegungsabsicht unmissverständlich äußert, allen Arbeitnehmern kündigt, etwaige Miet- oder Pachtverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt auflöst, die Betriebsmittel, über die er verfügen darf, veräußert und die Betriebstätigkeit vollständig einstellt (vgl. BAG, Urteil vom 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - zitiert nach juris, dort Rz. 38 m.w.N.).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 662/16
    Eine bloß vermeidbare oder unbewusste Fehlinformation führt dagegen noch nicht für sich alleine zur Unwirksamkeit der Betriebsratsanhörung (vgl. BAG, Urteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 417/14 - zitiert nach juris, dort Rz. 45).

    Den Kündigungsgrund hat der Arbeitgeber daher regelmäßig unter Angabe von Tatsachen so zu beschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit prüfen kann (vgl. BAG, Urteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 417/14 - zitiert nach juris, dort Rz. 46 m.w.N).

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 662/16
    Die Identität der Einheit kann sich auch aus anderen Merkmalen ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - zitiert nach juris, dort Rz. 37).

    Es genügt, dass der Betriebsteilerwerber die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehält und es möglich ist, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (vgl. BAG, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - zitiert nach juris, dort Rz. 38).

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 662/16
    Der Arbeitgeber muss jedoch ausreichend klar und deutlich zum Ausdruck bringen, dass und welche Verfahren gleichzeitig durchgeführt werden sollen (vgl. BAG, Urteil vom 20. September 2011- 6 AZR 155/11 - zitiert nach juris, dort Rz. 47 m. w. N.).

    Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit und die Pflicht hat, die Auskünfte im Laufe des Verfahrens zu vervollständigen (vgl. BAG, Urteil vom 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - zitiert nach juris - dort Rz. 53 mit Hinweis auf Urteil des EuGH vom 10. September 2009 - C - 44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto] Rz. 52 ff.).

  • BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10

    Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs

  • EuGH, 03.03.2011 - C-235/10

    Claes - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 794/13

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06

    Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen -

  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 305/02

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Annahmeverzug

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99

    Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 352/98

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes auf eine

  • BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96

    Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer tarifvertraglich nicht

  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06

    Stellenpool - Versetzung

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 772/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • LAG Hessen, 15.02.2013 - 14 SaGa 1700/12

    Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch - Entbindungsantrag -

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BGH, 02.10.2001 - VI ZR 356/00

    Zivilprozessrecht: Rechtsmittelbeschwer bei unbeziffertem Schmerzensgeldantrag

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