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   LAG Hamm, 08.07.2003 - 19 Sa 501/03   

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https://dejure.org/2003,5137
LAG Hamm, 08.07.2003 - 19 Sa 501/03 (https://dejure.org/2003,5137)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.07.2003 - 19 Sa 501/03 (https://dejure.org/2003,5137)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 19 Sa 501/03 (https://dejure.org/2003,5137)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Nachteilsausgleich bei unzureichendem Einigungsversuch

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BetrVG § 113 Abs. 3
    Nachteilsausgleich bei unzureichendem Einigungsversuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines unbezahlten betrieblichen Praktikums eines Sozialhilfeempfängers als Arbeitsverhältnis Anwendbarkeit des Kündigungsscgutzgesetzes und des Berufsbildungsgesetzes bei Praktikumstätigkeit

  • Judicialis

    BSHG §§ 18 ff.; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; SGB III §§ 48 ff.; ; SGB III in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung §§ 229 ff.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung eines im Betrieb absolvierten Praktikums auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Begründet Praktikum Arbeitsverhältnis?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2003, 2237
  • NZA-RR 2003, 632
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 10/00

    Anrechnung eines Eingliederungsverhältnisses (§§ 229ff SGB III) auf die Wartezeit

    Auszug aus LAG Hamm, 08.07.2003 - 19 Sa 501/03
    Der Kläger vertritt die Auffassung, das Arbeitsgericht habe zu Unrecht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.05.2001 - 2 AZR 10/00 - herangezogen.

    Für die Eingliederungsverhältnisse nach §§ 229 ff. SGB III in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung, mit denen eine spätere Integration in den Arbeitsmarkt gefördert werden sollte, hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 17.05.2001 (- 2 AZR 10/00 -AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Wartezeit) ausdrücklich entschieden, dass die Zeit der Eingliederung eines Arbeitslosen gemäß §§ 229 ff. SGB III auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG nicht anzurechnen ist, da der Wiedereingliederungsvertrag ein Arbeitsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne nicht begründe.

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 89/99

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus LAG Hamm, 08.07.2003 - 19 Sa 501/03
    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.11.1999 - 2 AZR 89/99 - sei vielmehr im Einzelfall zu prüfen, ob das Praktikum im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses abgeleistet worden sei.

    Das Praktikum im Betrieb der Beklagten diente auch nicht der beruflichen Fortbildung des Klägers, weshalb die Kammer nicht entsprechend dem Urteil des BAG vom 18.11.1999 (- 2 AZR 89/99 -, AP Nr. 11 zu § 1 KSchG Wartezeit), das der Kläger in Bezug nimmt, zu prüfen hatte, ob im Einzelfall ein Arbeitsverhältnis vorlag.

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LAG Hamm, 08.07.2003 - 19 Sa 501/03
    Dies bedeutet zugleich, dass ein Arbeitsverhältnis hierdurch nicht begründet wird (BT-Drucks.13/4941, S.162; GK-SGB III /Götze, § 48 Rdnr. 3).
  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hamm, 08.07.2003 - 19 Sa 501/03
    Für die Eingliederungsverhältnisse nach §§ 229 ff. SGB III in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung, mit denen eine spätere Integration in den Arbeitsmarkt gefördert werden sollte, hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 17.05.2001 (- 2 AZR 10/00 -AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Wartezeit) ausdrücklich entschieden, dass die Zeit der Eingliederung eines Arbeitslosen gemäß §§ 229 ff. SGB III auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG nicht anzurechnen ist, da der Wiedereingliederungsvertrag ein Arbeitsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne nicht begründe.
  • BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 118.92

    Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen

    Auszug aus LAG Hamm, 08.07.2003 - 19 Sa 501/03
    Wenn der Träger der Sozialhilfe bei der Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit nach § 19 Abs. 2 BSHG ein in seinem pflichtgemäßen Ermessen stehendes Wahlrecht hat, ob der das übliche Arbeitsentgelt oder Hilfe zum Lebensunterhalt zusätzlich zu einer angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen gewährt und im letzteren Falle gemäß § 19 Abs. 3 BSHG kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechtsbegründet wird (BVerwG, Beschl. v. 10.12.1992 - 5 B 118/92 -, Buchholz 436.0 § 19 BSHG Nr. 9), so muss ihm dieses verbindliche Wahlrecht erst recht in den Fällen der Hilfe zur Arbeit nach § 18 Abs. 2 und 5 BSHG deshalb zustehen, weil die Unterstützung der Hilfesuchenden bei der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt gemäß § 18 Abs. 2 und 5 BSHG vorrangig vor der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 19 Abs. 1 BSHG ist (Fichtner/Fasselt, BSHG, München 1999, § 19 Rdnr. 1).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 516/90

    Auflösend bedingter Umschulungsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 08.07.2003 - 19 Sa 501/03
    Ein Ausbildungsverhältnis im Sinne des § 19 BBiG liegt nur vor, wenn bei typischer Betrachtung erstmals Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen in einer der Berufsausbildung angenäherten Form vermittelt werden (BAG, Urt. v. 15.03.1991 - 2 AZR 516/90 -, AP Nr. 2 zu § 47 BBiG).
  • BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus LAG Hamm, 08.07.2003 - 19 Sa 501/03
    Einer Partei, die, wie der Kläger, innerhalb der Rechtsmittelfrist einen ordnungsgemäßen Prozesskostenhilfeantrag gestellt hat, ist nach der Entscheidung hierüber auf Antrag regelmäßig Wiedereinsetzung zu gewähren, da die Partei dann ohne ihr Verschulden im Sinne des § 233 ZPO gehindert war, die Frist einzuhalten (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. nur Beschluss v. 24.05.2000 - III ZB 8/00 -, VersR 2001, 480 f. m. w. N.).
  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 416/92

    Schwerbehindertenkündigungsschutz; Arbeit nach § 19 BSHG

    Auszug aus LAG Hamm, 08.07.2003 - 19 Sa 501/03
    Entscheidet sich der Sozialhilfeträger für die zweite Alternative, so wird nach § 19 Abs. 3 Satz 1 BSHG "kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts..." begründet (vgl. auch BAG, Urt. v. 04.02.1993 - 2 AZR 416/92 -, AP Nr. 2 zu § 21 SchwbG).
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