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   LAG Hamm, 26.05.2009 - 14 Sa 263/09   

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https://dejure.org/2009,11974
LAG Hamm, 26.05.2009 - 14 Sa 263/09 (https://dejure.org/2009,11974)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.05.2009 - 14 Sa 263/09 (https://dejure.org/2009,11974)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 14 Sa 263/09 (https://dejure.org/2009,11974)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Freistellung, Urlaub, Kündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 Abs 1 BUrlG
    Freistellung, Urlaub, Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkretisierung des Urlaubszeitraums bei unwiderruflicher Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaub infolge außerordentlicher Kündigung

  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; BUrlG § 7 Abs. 1
    Konkretisierung des Urlaubszeitraums bei unwiderruflicher Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaub infolge außerordentlicher Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2009 - 14 Sa 263/09
    Stellt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Kündigungserklärung unter Anrechnung auf seinen noch offenen Urlaub von der Arbeitsleistung frei, ist in der Regel davon auszugehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die zeitliche Festlegung der Urlaubszeit überlässt, im Übrigen die Annahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ablehnt und so gemäß § 293 BGB in Annahmeverzug gerät (vgl. BAG, 6. September 2006, 5 AZR 703/05, NZA 2007, S. 36 ).

    In allen Fällen wird der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers dadurch erfüllt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, die konkrete Lage des Urlaubs innerhalb eines bestimmten Zeitraums selbst zu bestimmen (vgl. BAG, 14. März 2006, a.a.O.; 6. September 2006, a.a.O. S. 1322).

    Unterbleibt eine solche Mitteilung, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, der Arbeitnehmer lege die Urlaubszeit innerhalb der Kündigungsfrist selbst fest (vgl. BAG, 6. September 2006, a.a.O.).

    Gerade eine Erklärung wie die vorliegende ist in der Regel (vgl. BAG, 6. September 2006, a.a.O.) dahin auszulegen, dass dem Arbeitnehmer die zeitliche Festlegung der Lage des Urlaubs überlassen bleibt und im Übrigen der Arbeitgeber die Annahme der Arbeitsleistung ablehnt.

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2009 - 14 Sa 263/09
    Dieses Angebot kann der Arbeitnehmer nach § 151 BGB annehmen (vgl. BAG, 19. März 2002, 9 AZR 16/01, NJOZ 2001, S. 1319 ).

    Ihm wird bei einer nicht näher bestimmten Urlaubsfestlegung die Konkretisierungsbefugnis bezüglich der zeitlichen Lage innerhalb des Freistellungszeitraums übertragen (vgl. BAG, 9. November 1999, 9 AZR 992/98, juris; 19. März 2002, a.a.O.).

    Die Gewährung von Urlaub führt dazu, dass ein während des Urlaubs anderweitig erzielter Verdienst auf das vom Arbeitgeber geschuldete Arbeitsentgelt nicht anzurechnen ist (vgl. BAG, 19. März 2002, 9 AZR 16/01, a.a.O.).

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2009 - 14 Sa 263/09
    Nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls kann die Auslegung der Freistellungserklärung des Arbeitgebers auch ergeben, dass dem Arbeitnehmer für die gesamte Dauer der Kündigungsfrist Urlaub erteilt werden soll (vgl. BAG, 14. März 2006, 9 AZR 11/05, AP BUrlG § 7 Nr. 32).

    In allen Fällen wird der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers dadurch erfüllt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, die konkrete Lage des Urlaubs innerhalb eines bestimmten Zeitraums selbst zu bestimmen (vgl. BAG, 14. März 2006, a.a.O.; 6. September 2006, a.a.O. S. 1322).

    Sowohl in diesem Fall wie auch in dem, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die gesamte Zeit der Kündigungsfrist Urlaub gewährt, ist für den Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennbar, dass er während der restlichen Dauer seines Arbeitsverhältnisses nicht mehr damit rechnen muss, seine Arbeitsleistung zu erbringen (vgl. BAG, 9. November 1999, a.a.O., 14. März 2006, a.a.O.).

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2009 - 14 Sa 263/09
    Der Arbeitgeber kann Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren, dass eine von ihm erklärte ordentliche oder außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht auflöst (vgl. BAG, 14. August 2007, 9 AZR 934/06, NZA 2008, S. 473 ).

    Macht der Arbeitnehmer keine anderen Urlaubswünsche geltend, ist die Festlegung des Urlaubs auf die Zeit der Kündigungsfrist ordnungsgemäß (vgl. BAG, 14. August 2007, a.a.O.).

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2009 - 14 Sa 263/09
    Er ist nach Treu und Glauben verpflichtet, unter Berücksichtigung aller ihm erkennbaren Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit zu prüfen, was der Erklärende gemeint hat (vgl. BAG, 15. Dezember 2005, 2 AZR 148/05, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 55).
  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05

    Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2009 - 14 Sa 263/09
    Bei der Auslegung dürfen nur solche Umstände berücksichtigt werden, die bei Zugang der Erklärung dem Empfänger bekannt oder für ihn erkennbar waren (vgl. BGH, 5. Oktober 2006, III ZR 166/05, NJW 2006, S. 3777 ).
  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2009 - 14 Sa 263/09
    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. für Verträge BAG, 9. Dezember 2008, 3 AZR 112/07 juris; 19. November 2008, 10 AZR 671/07, NZA 2009, S. 318 ; 26. September 2001, 4 AZR 544/02, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21; allgemein: Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Auflage, 2009, § 133 Rn. 9, 14 - 18).
  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07

    Parteivernehmung - Aufhebung eines Wettbewerbsverbots

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2009 - 14 Sa 263/09
    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. für Verträge BAG, 9. Dezember 2008, 3 AZR 112/07 juris; 19. November 2008, 10 AZR 671/07, NZA 2009, S. 318 ; 26. September 2001, 4 AZR 544/02, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21; allgemein: Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Auflage, 2009, § 133 Rn. 9, 14 - 18).
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 112/07

    Versicherungsmathematischer Abschlag - Auslegung eines Vergleichs

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2009 - 14 Sa 263/09
    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. für Verträge BAG, 9. Dezember 2008, 3 AZR 112/07 juris; 19. November 2008, 10 AZR 671/07, NZA 2009, S. 318 ; 26. September 2001, 4 AZR 544/02, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21; allgemein: Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Auflage, 2009, § 133 Rn. 9, 14 - 18).
  • ArbG Hamburg, 26.04.2004 - 21 Ca 658/03

    Keine vorsorgliche Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2009 - 14 Sa 263/09
    Entgegen der im Anschluss an das Arbeitsgericht Hamburg (26. April 2004, 21 Ca 658/03, ArbuR 2004, 437) vertretenen Meinung des Klägers scheitert eine Urlaubsgewährung vorliegend nicht daran, dass die Beklagte die Erklärung der Freistellung unter Anrechnung auf Urlaub mit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung verbunden hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2012 - 9 Sa 113/12

    Urlaubsgewährung durch Freistellung innerhalb der Kündigungsfrist

    Auch hierdurch ist eine Erfüllung des Urlaubsanspruchs möglich (vgl. LAG Hamm 26.05.2009 -14 Sa 263/09- I 2 c) aa) der Gründe, Juris).
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