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   LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09   

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LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09 (https://dejure.org/2010,11688)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09 (https://dejure.org/2010,11688)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. April 2010 - 10 TaBV 72/09 (https://dejure.org/2010,11688)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aufhebung einer personellen Maßnahme; Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung; leitender Angestellter, hier: Leiter der Revisionsabteilung einer Bank; Einstellungs- und Entlassungsbefugnis; Prokura; unternehmerische Aufgaben; maßgeblicher Einfluss auf ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 99 Abs. 1, 101, 105 BetrVG, § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 2 und 3, Abs. 4 BetrVG
    Aufhebung einer personellen Maßnahme; Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung; leitender Angestellter, hier: Leiter der Revisionsabteilung einer Bank; Einstellungs- und Entlassungsbefugnis; Prokura; unternehmerische Aufgaben; maßgeblicher Einfluss auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungswidrige Einstellung des Leiters der Revisionsabteilung einer Genossenschaftsbank; Aufhebungsantrag des Betriebsrats bei fehlender unternehmerischer Leitungstätigkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmungswidrige Einstellung des Leiters der Revisionsabteilung einer Genossenschaftsbank; Aufhebungsantrag des Betriebsrats bei fehlender unternehmerischer Leitungstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Auszug aus LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09
    Durch Beschluss vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - hat das Bundesarbeitsgericht den Beschluss der Beschwerdekammer vom 09.11.2007 aufgehoben und die Sache zur erneuten Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Auf die Gründe des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - wird Bezug genommen.

    Bereits das Bundesarbeitsgericht hat im Beschluss vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - unter Rdnr. 13 deutlich gemacht, dass der Betriebsrat bei der Einstellung des Mitarbeiters R1 ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG beansprucht, weil dieser nicht leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG sei.

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht durch Beschluss vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - (AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 = NZA 2009, 1296) mit Bindungswirkung für die erkennende Beschwerdekammer gemäß §§ 96 Abs. 1 ArbGG, 563 Abs. 2 ZPO festgestellt.

    Nach Zurückverweisung durch das Bundesarbeitsgericht an die erkennende Beschwerdekammer haben die Beteiligten insoweit keine Einwendungen erhoben; danach kann auf die Gründe des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 25.03.2009 (a.a.O., Rn. 24 ff.) Bezug genommen werden.

    Angestellte in Stabsfunktionen sind daher den leitenden Angestellten nicht schon wegen ihrer Prokura nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BetrVG zuzuordnen (BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73, Rn. 16).

    bb) Der nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG erforderliche Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, dass er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG 19.11.1974 - 1 ABR 20/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2; BAG 17.12.1974 - 1 ABR 105/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7; BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP ZPO § 263 Nr. 3; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 m.w.N.).

    Der maßgebliche Einfluss fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der rein arbeitstechnischen, vorprogrammierten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP ZPO § 263 Nr. 3; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73).

    Zum leitenden Angestellten wird ein Mitarbeiter in einer Stabsfunktion jedoch erst dann, wenn er kraft seines besonders Sachverstands unternehmerische Entscheidungen entweder selbst trifft oder auf eine Weise vorbereitet, die es der eigentlichen Unternehmensführung nicht mehr gestattet, an seinen Vorschlägen vorbei zu gehen (BAG 05.03.1974 - 1 ABR 19/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 1; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73).

    Die Beschwerdekammer folgt der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - .

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09
    aa) Dies erfordert die Wahrnehmung typisch unternehmerischer (Teil-)Aufgaben, sodass grundsätzlich Tätigkeiten aus dem Bereich der wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen, personellen und wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens in Betracht kommen (BAG 29.01.1980 - 1 ABR 45/79 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 22; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP ZPO § 263 Nr. 3).

    bb) Der nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG erforderliche Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, dass er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG 19.11.1974 - 1 ABR 20/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2; BAG 17.12.1974 - 1 ABR 105/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7; BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP ZPO § 263 Nr. 3; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 m.w.N.).

    Von welcher Delegationsstufe ab leitende Angestellte im Unternehmen nicht mehr beschäftigt werden, lässt sich nur im jeweiligen Einzelfall bestimmen (BAG 23.01.1986 - 6 ABR 51/81 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 32; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP ZPO 263 Nr. 3).

    Der maßgebliche Einfluss fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der rein arbeitstechnischen, vorprogrammierten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP ZPO § 263 Nr. 3; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73).

    Die Bestimmung ist danach nur eine Orientierungshilfe in Grenzfällen (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP ZPO § 263 Nr. 3).

  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Auszug aus LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09
    Das funktionsbezogene Merkmal der auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutenden Prokura ist dahin zu verstehen, dass das der Prokura zugrunde liegende Aufgabengebiet nicht unbedeutend sein darf (BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55).

    Angestellte in Stabsfunktionen sind daher den leitenden Angestellten nicht schon wegen ihrer Prokura nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BetrVG zuzuordnen (BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73, Rn. 16).

    bb) Der nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG erforderliche Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, dass er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG 19.11.1974 - 1 ABR 20/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2; BAG 17.12.1974 - 1 ABR 105/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7; BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP ZPO § 263 Nr. 3; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 m.w.N.).

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 358/00

    Leitender Angestellter - Zentraleinkäufer eines Warenhausunternehmens

    Auszug aus LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09
    Dabei muss es sich um einen beachtlichen Teilbereich unternehmerischer Gesamtaufgaben handeln (BAG 25.10.2001 - 2 AZR 358/00 - EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 64 = NZA 2002, 584, Rn. 34).

    Allein die Zusammenarbeit einer Gesamtheit von Vorstandsmitgliedern, Bankdirektoren und Bereichsleitern, die Planzahlen erarbeiten, Strategiekonzepte entwickeln und für das Personalbudget und für Investitionsmaßnahmen Verantwortung zeichnen und so gemeinsam einen maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftliche, kaufmännische, organisatorische und personelle Leitung der Arbeitgeberin ausüben, kann nicht dazu führen, wiederum für jeden einzelnen Mitarbeiter eine entsprechende unternehmerische Teilfunktion anzuerkennen (BAG 25.10.2001 - 2 AZR 358/00 - EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 64, Rn. 41).

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Auszug aus LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09
    Von welcher Delegationsstufe ab leitende Angestellte im Unternehmen nicht mehr beschäftigt werden, lässt sich nur im jeweiligen Einzelfall bestimmen (BAG 23.01.1986 - 6 ABR 51/81 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 32; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP ZPO 263 Nr. 3).
  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09
    aa) Dies erfordert die Wahrnehmung typisch unternehmerischer (Teil-)Aufgaben, sodass grundsätzlich Tätigkeiten aus dem Bereich der wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen, personellen und wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens in Betracht kommen (BAG 29.01.1980 - 1 ABR 45/79 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 22; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP ZPO § 263 Nr. 3).
  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Auszug aus LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09
    Zum leitenden Angestellten wird ein Mitarbeiter in einer Stabsfunktion jedoch erst dann, wenn er kraft seines besonders Sachverstands unternehmerische Entscheidungen entweder selbst trifft oder auf eine Weise vorbereitet, die es der eigentlichen Unternehmensführung nicht mehr gestattet, an seinen Vorschlägen vorbei zu gehen (BAG 05.03.1974 - 1 ABR 19/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 1; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73).
  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82

    Angestelltenstatus - Tätigkeitsmerkmale eines leitenden Angestellten - Funktionen

    Auszug aus LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09
    Die rein arbeitstechnische Durchführung unternehmerischer Entscheidungen oder eine Tätigkeit, die sich darin erschöpft, vorgegebene Ziele zu erarbeiten, qualifiziert aber noch nicht zum leitenden Angestellten (BAG 09.12.1975 - 1 ABR 80/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 11; BAG 23.01.1986 - 6 ABR 22/82 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 30).
  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. des BetrVG

    Auszug aus LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09
    Die rein arbeitstechnische Durchführung unternehmerischer Entscheidungen oder eine Tätigkeit, die sich darin erschöpft, vorgegebene Ziele zu erarbeiten, qualifiziert aber noch nicht zum leitenden Angestellten (BAG 09.12.1975 - 1 ABR 80/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 11; BAG 23.01.1986 - 6 ABR 22/82 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 30).
  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73

    Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender

    Auszug aus LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09
    bb) Der nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG erforderliche Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, dass er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG 19.11.1974 - 1 ABR 20/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2; BAG 17.12.1974 - 1 ABR 105/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7; BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP ZPO § 263 Nr. 3; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 m.w.N.).
  • LAG Köln, 20.04.2001 - 11 Sa 1396/00

    Leitender Angestellter: Voraussetzungen

  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73

    Leitender Angestellter - Unternehmerentscheidung - Vorgesetzteneigenschaft

  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06

    Mitbestimmung bei Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08

    Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an

  • LAG Hamm, 09.11.2007 - 10 TaBV 81/07

    Einstellung von leitenden Angestellten; Zustimmung/Information des Betriebsrats;

  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 105/79

    Versetzung

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