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   LAG Hessen, 04.06.2014 - 18 Sa 1325/13   

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https://dejure.org/2014,30727
LAG Hessen, 04.06.2014 - 18 Sa 1325/13 (https://dejure.org/2014,30727)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.06.2014 - 18 Sa 1325/13 (https://dejure.org/2014,30727)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 18 Sa 1325/13 (https://dejure.org/2014,30727)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV, § 1 AEntG aF

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflicht eines Unternehmens mit dem Gegenstand der Montage von Fassaden nach dem Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVE-Einschränkung; Betriebsabteilung; Metall- und Elektroindustrie; konstruktiver Fassadenbau - Prüfung AVE-Einschränkung für nach § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV fingierte Betriebsabteilung eines Unternehmens der Metall- und Elektroindustrie, Abteilung ...

  • rechtsportal.de

    Beitragspflicht eines Unternehmens mit dem Gegenstand der Montage von Fassaden nach dem Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11

    Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der

    Auszug aus LAG Hessen, 04.06.2014 - 18 Sa 1325/13
    Im Rechtsstreit um Beitragsforderungen für die Monate Januar bis August 2006 bejahte das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 17. Oktober 2012 (- 10 AZR 500/11 - veröffentlicht in juris) eine Zahlungspflicht der Beklagten.

    Im Übrigen hat sich der Kläger auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2012 (- 10 AZR 500/11 - veröffentlicht in juris) bezogen.

    Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat die Klage durch am 31. Juli 2013 verkündetes Urteil abgewiesen, nachdem das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Vorverfahren ( BAG - 10 AZR 500/11 , Beitragszeiten 2006) ausgesetzt war (vgl. Sitzungsniederschrift vom 29. Juni 2012, Bl. 52 d.A.).

    Das von der Beklagten geforderte Kriterium der organisatorischen Abgrenzbarkeit vom Hauptbetrieb muss nicht erfüllt sein (BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - NZA 2010, 518).

    Dies gilt auch für den von der Beklagen als "konstruktiven Fassadenbau" beschriebenen Fassadenbau, wenn zunächst die Stahlkonstruktionen montiert und mit dem Rohbau verbunden werden müssen, auf welche die Fassadenelemente aus Metall, Glas oder sonstigen Materialien aufgebracht werden (BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - veröffentlicht in juris).

    Die jeweilige Einschränkung der AVE war nur bezogen auf die Betriebsabteilung, nicht auf den Betrieb als Ganzes, anzuwenden und zu prüfen (BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - veröffentlicht in juris).

    Entgegen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2012 ( - 10 AZR 500/11, Rz 30 ) kann jedoch Absatz IV. der von 01. Januar 2006 bis 30. September 2007 maßgeblichen AVE-Einschränkung nicht so verstanden werden, dass dieser für ausländische Arbeitgeber auf § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV verweist.

  • LAG Hessen, 13.11.2013 - 12 Sa 140/13

    Geltungsbereich des VTV-Bau - Einschränkung der

    Auszug aus LAG Hessen, 04.06.2014 - 18 Sa 1325/13
    Weiter ist nicht der Auslegung der AVE-Einschränkungen für die Metall- und Elektroindustrie durch das Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 13. November 2013 (- 12 Sa 140/13 - veröffentlicht in juris, Revision zum BAG eingelegt unter - 10 AZR 140/14) zu folgen, wonach diese für alle Arbeitsstellen und damit Betriebsabteilungen der Metall- und Elektroindustrie gelten, ohne dass die Anforderungen an einen Industriebetrieb erfüllt sein müssen.

    Die Revision war nach § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zuzulassen, bereits wegen der Abweichung von dem Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 13. November 2013 (- 12 Sa 140/13, Revision eingelegt unter - 10 AZR 140/13).

  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 386/07

    Einschränkung der AVE des VTV

    Auszug aus LAG Hessen, 04.06.2014 - 18 Sa 1325/13
    Die für die Einschränkung der AVE darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. BAG Urteil vom 02. Juli 2008 - 10 AZR 386/07 - DB 2009, 798 ) hat zu den Voraussetzungen dieser Einschränkung nichts vorgetragen.
  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 301/06

    Einschränkung der AVE des VTV - Fertigbauarbeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 04.06.2014 - 18 Sa 1325/13
    Die 2007 auf den Baustellen ausgeübte Tätigkeit der Beklagten war auch nicht als "Fertigbau" über II. des Ersten Teils der AVE-Einschränkungen ausgenommen, Fertigbauarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13 VTV und damit auch iSv. Abschnitt II der Einschränkungsklausel sind zu bejahen, wenn entweder Bauwerke aus Fertigteilen vollständig in Fertigbauweise errichtet werden oder Fertigbauteile zur Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung oder Änderung von Bauwerken eingebaut oder zusammengefügt werden und durch die Verwendung kompletter Baueinheiten die herkömmliche konventionelle Arbeitsweise am Bau ersetzt wird (BAG Urteil vom 18. Oktober 2006 - 10 AZR 301/06 - EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 130).
  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 737/08

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Verjährung

    Auszug aus LAG Hessen, 04.06.2014 - 18 Sa 1325/13
    Das von der Beklagten geforderte Kriterium der organisatorischen Abgrenzbarkeit vom Hauptbetrieb muss nicht erfüllt sein (BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - NZA 2010, 518).
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 154/04

    Bauwirtschaft - Urlaubskassenverfahren - Betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Hessen, 04.06.2014 - 18 Sa 1325/13
    In Bezug auf die Jahre 2001 und 2002 verneinte das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 25. Januar 2005 (- 9 AZR 154/04 - NZA 2005., 1376) eine Geltung des VTV für die in Deutschland auf Baustellen eingesetzten Arbeitnehmer der Beklagten.
  • LAG Hessen, 19.03.2014 - 18 Sa 791/13

    Selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 04.06.2014 - 18 Sa 1325/13
    Die Beklagte hat anlässlich der Erörterung der Voraussetzungen einer selbständigen Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Unterabs. 1 S. 3 VTV und ihres Vortrag über den Austausch von Bauleitern nicht behauptet, dass Arbeitnehmer im Jahr wechselnd im konstruktiven Fassadenbau und bei Werkstattarbeiten eingesetzt wurden (vgl. Hess. LAG Urteil vom 19. März 2014 - 18 Sa 791/13 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen ).
  • BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 536/14

    Baugewerbe - Fassadenbau - ausländischer Arbeitgeber - Verbandsmitglied

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Juni 2014 - 18 Sa 1325/13 - aufgehoben.
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