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   LAG Hessen, 11.09.2013 - 18 Sa 296/13   

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https://dejure.org/2013,51504
LAG Hessen, 11.09.2013 - 18 Sa 296/13 (https://dejure.org/2013,51504)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.09.2013 - 18 Sa 296/13 (https://dejure.org/2013,51504)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. September 2013 - 18 Sa 296/13 (https://dejure.org/2013,51504)
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  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 355/89

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2013 - 18 Sa 296/13
    Die Darlegungs- und Beweislast liegt bei dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin, der/die sich auf die Geltung des Kündigungsschutzgesetzes beruft ( BAG Urteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 355/89 - AP Nr. 9 zu § 23 KSchG 1969 ).

    Die Beklagte wäre dann nach § 138 Abs. 2 ZPO gehalten gewesen anzugeben, welche rechtserheblichen Umstände gegen die Annahme eines einheitlichen Betriebes sprechen (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 355/89 - AP Nr. 9 zu § 23 KSchG 1969 ).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2013 - 18 Sa 296/13
    Die Benachteiligung von Arbeitnehmern in Kleinbetrieben bedarf wegen Art. 3 Abs. 1 GG der verfassungsrechtlichen Legitimation ( BAG Urteil vom 24 Januar 2013 - 2 AZR 150/12 - NZA 2013, 72.; BVerfG Beschluss vom 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169 ).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 131/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast - Kündigungsfrist - Zusammenrechnung von

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2013 - 18 Sa 296/13
    Außerdem dürfen in einem Kündigungsschutzprozess keine unzumutbar strengen Voraussetzungen an die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der betrieblichen Anwendungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes erhoben werden ( BAG Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - AP Nr. 43 zu § 23 KSchG ).
  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 609/01

    Kleinbetriebsklausel - Gemeinschaftsbetrieb - Treuwidrigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2013 - 18 Sa 296/13
    Dies ist der Fall, wenn der Kern der Arbeitgeberfunktionen im sozialen und personellen Bereich innerhalb der organisatorischen Einheit von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird ( BAG Urteil vom 16. Januar 2003 - 2 AZR 609/01 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Gemeinschaftsbetrieb; BAG Urteil vom 07. November 1996 - 2 AZR 648/95 - RzK I 4 c Nr. 24 ).
  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 648/95

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes i.R.d. Rechtsprechung über einen

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2013 - 18 Sa 296/13
    Dies ist der Fall, wenn der Kern der Arbeitgeberfunktionen im sozialen und personellen Bereich innerhalb der organisatorischen Einheit von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird ( BAG Urteil vom 16. Januar 2003 - 2 AZR 609/01 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Gemeinschaftsbetrieb; BAG Urteil vom 07. November 1996 - 2 AZR 648/95 - RzK I 4 c Nr. 24 ).
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