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   LAG Niedersachsen, 14.04.2016 - 6 Sa 1096/15   

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https://dejure.org/2016,33240
LAG Niedersachsen, 14.04.2016 - 6 Sa 1096/15 (https://dejure.org/2016,33240)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.04.2016 - 6 Sa 1096/15 (https://dejure.org/2016,33240)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. April 2016 - 6 Sa 1096/15 (https://dejure.org/2016,33240)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    TVöD - und die Kündigung aus wichtigem Grund

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.04.2016 - 6 Sa 1096/15
    Ein solches Verhalten kann auch dann einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat ( BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 26 ).

    Sie ist ein alternatives Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet ist, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos zukünftiger Störungen - zu erreichen ( BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34 ).

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.04.2016 - 6 Sa 1096/15
    Deren Verständnis ist deshalb auch für die Auslegung der Tarifnorm maßgeblich ( BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 26 ).

    In diesem Fall wäre eine außerordentliche Kündigung auch dann gerechtfertigt, wenn die ordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen wäre ( BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 42 ).

  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.04.2016 - 6 Sa 1096/15
    Beruft er sich auf krankheitsbedingte Gründe, ist es erforderlich, dass er substantiiert darlegt, woran er erkrankt war und weshalb er deshalb seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen konnte ( BAG 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 22 und 23 ).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 233/11

    Personenbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz eines Ersatzmitglieds des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.04.2016 - 6 Sa 1096/15
    Ein solcher Anspruch kann nur ausnahmsweise gegeben sein, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, die Abmahnung könne dem Arbeitnehmer auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schaden ( BAG 19. April 2012 - 2 AZR 233/11 - Rn. 51 ).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.04.2016 - 6 Sa 1096/15
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist ( BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 35 ).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.04.2016 - 6 Sa 1096/15
    Unverschuldet ist ein Rechtsirrtum nur, wenn die Partei mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen brauchte ( BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 34 ).
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.04.2016 - 6 Sa 1096/15
    Dabei ist ein Sachvortrag nur dann schlüssig, wenn Tatsachen vorgetragen werden, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Vortragenden entstanden erscheinen zu lassen ( BAG 20. November 2003 - 8 AZR 580/02 - Rn. 29 ).
  • LAG Köln, 27.10.2017 - 4 Sa 1067/16

    Vermögensschädigende Handlungen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber als

                  Ein Arbeitnehmer, der bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige und vorsätzliche Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen seines Arbeitgebers begeht, verletzt damit zugleich in schwerwiegender Weise seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) auf die Vertragsinteressen der Gegenseite und missbraucht das in ihn gesetzte Vertrauen (BAG, Urteil vom 03.11.2011 - 2 AZR 748/10 -, Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rn. 26, juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.04.2016 - 6 Sa 1096/15 -, Rn. 24, juris; KR/Griebeling/Rachor, 11. Aufl. 2016, § 1 KSchG Rn. 496).
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