Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 29.05.2007 - 9 Sa 1641/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9634
LAG Niedersachsen, 29.05.2007 - 9 Sa 1641/06 (https://dejure.org/2007,9634)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.05.2007 - 9 Sa 1641/06 (https://dejure.org/2007,9634)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 9 Sa 1641/06 (https://dejure.org/2007,9634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,9634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadenersatz bei unrichtigen Auskünften des Arbeitgebers über den ausgeschiedenen Arbeitnehmer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 278 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 824 BGB; § 826 BGB; § 831 BGB
    Schadensersatzpflicht eines Arbeitgebers bei unrichtigen Auskünften über einen Arbeitnehmer als Ausfluss der nachwirkenden Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Erfordernis einer wahrheitsgemäßen Auskunft im Sinne einer vollständigen und nach objektiven Grundsätzen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht eines Arbeitgebers bei unrichtigen Auskünften über einen Arbeitnehmer als Ausfluss der nachwirkenden Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Erfordernis einer wahrheitsgemäßen Auskunft im Sinne einer vollständigen und nach objektiven Grundsätzen ...

  • Judicialis

    BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 278; ; BGB § 280; ; BGB § 282; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 824; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Schadensersatzklage des ausgeschiedenen Arbeitnehmers gegen frühere Arbeitgeberin bei fehlendem Nachweis unrichtiger Auskünfte gegenüber potentiellen Arbeitgebern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Arbeitgeber unrichtige Auskünfte über einen Arbeitnehmer erteilt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 215/75

    Vertragsverletzung - Zeugniserteilungspflicht - Schadensersatz - Minderverdienst

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.2007 - 9 Sa 1641/06
    Hat der frühere Arbeitgeber allerdings rechtswidrig und schuldhaft eine unrichtige Auskunft erteilt, wobei er sich das Verschulden seines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zurechnen lassen muss (§§ 278, 831 BGB) und entsteht dadurch dem Arbeitnehmer ein Schaden, etwa weil es deshalb nicht zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages gekommen ist, so ist er dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz ggf. in Höhe des beim neuen Arbeitgeber entgangenen Verdienstes unter dem Gesichtspunkt einer positiven Pflichtverletzung bzw. einer unerlaubten Handlung, §§ 823 Abs. 1, 824, 826 BGB (unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht), verpflichtet (vgl. BAG vom 26.02.1976 - 3 AZR 215/75 - AP BGB § 252 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 6 zur Haftung des Arbeitgebers bei Nichterteilung eines Arbeitszeugnisses; LAG Berlin vom 08.05.1989 - 9 Sa 21/89 - NZA 1989, 965).

    Hat der frühere Arbeitgeber allerdings rechtswidrig und schuldhaft eine unrichtige Auskunft erteilt, wobei er sich das Verschulden seines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zurechnen lassen muss (§§ 278, 831 BGB) und entsteht dadurch dem Arbeitnehmer ein Schaden, etwa weil es deshalb nicht zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages gekommen ist, so ist er dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz ggf. in Höhe des beim neuen Arbeitgeber entgangenen Verdienstes unter dem Gesichtspunkt einer positiven Pflichtverletzung bzw. einer unerlaubten Handlung, § 823 Abs. 1, 824, 826 BGB (unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht), verpflichtet (vgl. BAG vom 26.02.1976 - 3 AZR 215/75 - AP BGB § 252 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 6 zur Haftung des Arbeitgebers bei Nichterteilung eines Arbeitszeugnisses; LAG Berlin vom 08.05.1989 - 9 Sa 21/89 - NZA 1989, 965) .

    Der Arbeitnehmer ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der potentielle Arbeitgeber bereit gewesen wäre, ihn einzustellen, und wegen der unrichtigen Auskunft davon Abstand genommen hat (vgl. BAG vom 26.02.1976 - 3 AZR 215/75 - AP BGB § 252 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 6; BAG vom 25.10.1967 - 3 AZR 456/66 - AP HGB § 73 Nr. 6 = EzA HGB § 73 Nr. 1; BAG vom 24.03.1977 - 3 AZR 232/76 - AP BGB § 620 Nr. 12 = EzA BGB § 630 Nr. 9 - für die vergleichbaren Fälle eines unrichtig oder nicht erteilten Zeugnisses).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.2007 - 9 Sa 1641/06
    Für Zweifel an der Vollständigkeit der getroffenen Feststellungen reicht es bereits aus, wenn das Erstgericht aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung von der Nichterweislichkeit einer entscheidungserheblichen Tatsachenbehauptung ausgeht, also nur ein tragendes Element der erstinstanzlichen Beweiswürdigung in seiner Aussagekraft geschmälert wird (BGH vom 12.03.2004 - V ZR 257/03 - NJW 2004, 1876).

    Sie ist nicht unvollständig oder in sich widersprüchlich und verstößt nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze (vgl. BGH vom 12.03.2004 - 5 ZR 257/03 - NJW 2004, 1876).

  • LAG Berlin, 08.05.1989 - 9 Sa 21/89

    Unrichtige Auskunft des Arbeitgebers bezüglich des Arbeitnehmers gegenüber

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.2007 - 9 Sa 1641/06
    Hat der frühere Arbeitgeber allerdings rechtswidrig und schuldhaft eine unrichtige Auskunft erteilt, wobei er sich das Verschulden seines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zurechnen lassen muss (§§ 278, 831 BGB) und entsteht dadurch dem Arbeitnehmer ein Schaden, etwa weil es deshalb nicht zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages gekommen ist, so ist er dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz ggf. in Höhe des beim neuen Arbeitgeber entgangenen Verdienstes unter dem Gesichtspunkt einer positiven Pflichtverletzung bzw. einer unerlaubten Handlung, §§ 823 Abs. 1, 824, 826 BGB (unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht), verpflichtet (vgl. BAG vom 26.02.1976 - 3 AZR 215/75 - AP BGB § 252 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 6 zur Haftung des Arbeitgebers bei Nichterteilung eines Arbeitszeugnisses; LAG Berlin vom 08.05.1989 - 9 Sa 21/89 - NZA 1989, 965).

    Hat der frühere Arbeitgeber allerdings rechtswidrig und schuldhaft eine unrichtige Auskunft erteilt, wobei er sich das Verschulden seines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zurechnen lassen muss (§§ 278, 831 BGB) und entsteht dadurch dem Arbeitnehmer ein Schaden, etwa weil es deshalb nicht zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages gekommen ist, so ist er dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz ggf. in Höhe des beim neuen Arbeitgeber entgangenen Verdienstes unter dem Gesichtspunkt einer positiven Pflichtverletzung bzw. einer unerlaubten Handlung, § 823 Abs. 1, 824, 826 BGB (unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht), verpflichtet (vgl. BAG vom 26.02.1976 - 3 AZR 215/75 - AP BGB § 252 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 6 zur Haftung des Arbeitgebers bei Nichterteilung eines Arbeitszeugnisses; LAG Berlin vom 08.05.1989 - 9 Sa 21/89 - NZA 1989, 965) .

  • BGH, 06.05.1980 - VI ZR 58/79

    Geltung der Haftungsfreistellung bei Verletzung des Unternehmers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.2007 - 9 Sa 1641/06
    Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, der die Grundlage auch nur für eine tatsächliche Vermutung in der Richtung bieten könnte, dass die Erfolglosigkeit einer Bewerbung oder auch einer Vielzahl von Bewerbungen um einen neuen Arbeitsplatz auch bei guter Qualifikation des Bewerbers und gutem Arbeitszeugnis auf einer vom ehemaligen Arbeitgeber erteilten negativen Auskunft über den Bewerber beruhen müsste (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht vom 20.12.1979 - 12/10 Sa 28/79 - ARST 1980, 156).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, der die Grundlage auch nur für eine tatsächliche Vermutung in der Richtung bieten könnte, dass die Erfolglosigkeit einer Bewerbung oder auch einer Vielzahl von Bewerbungen um einen neuen Arbeitsplatz auch bei guter Qualifikation des Bewerbers und gutem Arbeitszeugnis auf einer vom ehemaligen Arbeitgeber erteilten negativen Auskunft über den Bewerber beruhen müsste (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht vom 20.12.1979 - 12/10 Sa 28/79 - ARST 1980, 156).

  • LAG Hessen, 20.12.1979 - 10 Sa 28/79

    AVAD-Auskunftsverkehr

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.2007 - 9 Sa 1641/06
    Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, der die Grundlage auch nur für eine tatsächliche Vermutung in der Richtung bieten könnte, dass die Erfolglosigkeit einer Bewerbung oder auch einer Vielzahl von Bewerbungen um einen neuen Arbeitsplatz auch bei guter Qualifikation des Bewerbers und gutem Arbeitszeugnis auf einer vom ehemaligen Arbeitgeber erteilten negativen Auskunft über den Bewerber beruhen müsste (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht vom 20.12.1979 - 12/10 Sa 28/79 - ARST 1980, 156).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, der die Grundlage auch nur für eine tatsächliche Vermutung in der Richtung bieten könnte, dass die Erfolglosigkeit einer Bewerbung oder auch einer Vielzahl von Bewerbungen um einen neuen Arbeitsplatz auch bei guter Qualifikation des Bewerbers und gutem Arbeitszeugnis auf einer vom ehemaligen Arbeitgeber erteilten negativen Auskunft über den Bewerber beruhen müsste (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht vom 20.12.1979 - 12/10 Sa 28/79 - ARST 1980, 156).

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.2007 - 9 Sa 1641/06
    Daraus folgt, dass das Berufungsgericht von Amts wegen den gesamten Prozessstoff der ersten Instanz - unter Einbeziehung des Ergebnisses eines Beweisaufnahme - auf Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen zu überprüfen hat (BGH vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.2007 - 9 Sa 1641/06
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben, inbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis seiner erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz (BVerfG vom 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02 - NJW 2003, 2524; BVerfG vom 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03 - NJW 2005, 1487).
  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.2007 - 9 Sa 1641/06
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben, inbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis seiner erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz (BVerfG vom 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02 - NJW 2003, 2524; BVerfG vom 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03 - NJW 2005, 1487).
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76

    Auslegung eines erteilten Zeugnisses -; Beweislastverteilung bezüglich der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.2007 - 9 Sa 1641/06
    Der Arbeitnehmer ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der potentielle Arbeitgeber bereit gewesen wäre, ihn einzustellen, und wegen der unrichtigen Auskunft davon Abstand genommen hat (vgl. BAG vom 26.02.1976 - 3 AZR 215/75 - AP BGB § 252 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 6; BAG vom 25.10.1967 - 3 AZR 456/66 - AP HGB § 73 Nr. 6 = EzA HGB § 73 Nr. 1; BAG vom 24.03.1977 - 3 AZR 232/76 - AP BGB § 620 Nr. 12 = EzA BGB § 630 Nr. 9 - für die vergleichbaren Fälle eines unrichtig oder nicht erteilten Zeugnisses).
  • BAG, 25.10.1967 - 3 AZR 456/66

    Arbeitszeugnis

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.2007 - 9 Sa 1641/06
    Der Arbeitnehmer ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der potentielle Arbeitgeber bereit gewesen wäre, ihn einzustellen, und wegen der unrichtigen Auskunft davon Abstand genommen hat (vgl. BAG vom 26.02.1976 - 3 AZR 215/75 - AP BGB § 252 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 6; BAG vom 25.10.1967 - 3 AZR 456/66 - AP HGB § 73 Nr. 6 = EzA HGB § 73 Nr. 1; BAG vom 24.03.1977 - 3 AZR 232/76 - AP BGB § 620 Nr. 12 = EzA BGB § 630 Nr. 9 - für die vergleichbaren Fälle eines unrichtig oder nicht erteilten Zeugnisses).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht