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   LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 674/11   

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LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 674/11 (https://dejure.org/2012,39215)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.09.2012 - 6 Sa 674/11 (https://dejure.org/2012,39215)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. September 2012 - 6 Sa 674/11 (https://dejure.org/2012,39215)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; GewO § 106; ZPO § 259
    Beschäftigungsanspruch; Direktionsrecht; Leistung, zukünftige; Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 674/11
    Die Direktionsrechtsausübung verwirkt schließlich auch bei mehrjährig gleichförmiger Arbeitsleistung noch nicht (BAG 17.8.2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 19, NZA 2012, 265 ).

    (2) Im Übrigen heißt billiges Ermessen, dass eine Leistungsbestimmung unter Abwägung der wechselseitigen Interessen nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit erfolgte, wobei alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen waren, auch die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse, wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 17.8.2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 22, a.a.O.).

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 674/11
    Da nach ausgeübtem Weisungsrecht ohne erneute Direktion der bisher zugewiesene Arbeitsinhalt unverändert geblieben wäre (vgl. BAG 25.8.2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 15, NZA 2010, 1355 ; 19.5.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 16, NZA 2010, 1119 ), wäre dem klägerischen Interesse mit Ausbleiben weiterer Weisungen zur Schichtumsetzung genügt.

    Die Konkretisierung der Arbeitspflicht ist nach § 106 Satz 1 GewO Sache des Arbeitgebers (BAG 19.5.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 16, NZA 2010, 1119 ).

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 674/11
    Er kennzeichnete das aufzuerlegende Verhalten andererseits als Beschäftigung, was wortlautgemäß die aktive Betätigung meint (vgl. Wahrig Deutsches Wörterbuch Stichwort Beschäftigung), oder im Rahmen arbeitsvertraglicher Bezüge die Zuweisung eines geschuldeten Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber (vgl. BAG 25.8.2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 15, NZA 2010, 1355) - ebenfalls ein aktives Tun.

    Da nach ausgeübtem Weisungsrecht ohne erneute Direktion der bisher zugewiesene Arbeitsinhalt unverändert geblieben wäre (vgl. BAG 25.8.2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 15, NZA 2010, 1355 ; 19.5.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 16, NZA 2010, 1119 ), wäre dem klägerischen Interesse mit Ausbleiben weiterer Weisungen zur Schichtumsetzung genügt.

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 674/11
    (1) Der Kläger muss gegen sich gelten lassen, dass gerichtliche Prüfungen, ob Billigkeitsgrenzen beachtet sind, immer nur zum Zeitpunkt der Ausübung folgen können und vorgreiflichen Beurteilungen nur in sehr begrenztem Maß zugänglich sind (vgl. zum Prüfungszeitpunkt BAG 23.9.2004 - 6 AZR 567/03 - zu III 2 a der Gründe, NZA 2005, 359 ).
  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10

    Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 674/11
    (a) Es bedarf - weil vorliegend ohne Belang für das Auslegungsergebnis - keiner Entscheidung, ob die Vertragsabrede vom 18. September / 10. Oktober 2006 nach allgemeinen Regeln entsprechend §§ 133, 157 BGB (d.h. ausgehend vom objektiven Wortlaut in Erforschung des wirkliche Wille des Erklärenden, ohne am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung - BAG 18.10.2011 - 9 AZR 303/10 - Rn. 16, NZA 2012, 143) oder entsprechend § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB auszulegen ist (d.h. nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind - BAG 28.6.2012 - 6 AZR 217/11 - Rn. 30, MDR 2012, 1233).
  • LAG Hessen, 15.02.2011 - 13 SaGa 1934/10

    Unterlassungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren - vertragswidrige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 674/11
    b) Ein derartiges Unterlassungsbegehren i.S.d. §§ 1004, 242 BGB i.V.m. § 106 GewO wäre auch dann unbegründet, wenn man der teilweise vertretenen Rechtsansicht folgend Unterlassungsansprüche für vertragswidrige Weisungen als Ansprüche i.S.d. § 194 BGB und nicht bloße Rechtsreflexe auffasste (vgl. zum Streitstand zuletzt etwa Hessisches LAG 15.2.2011 - 13 SaGa 1934/10 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 12.8.2008 - 16 SaGa 1366/08 - zu II 2 der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 15.4.2008 - 11 Sa 1374/07 - zu 2 der Gründe, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern 29.6.2006 - 1 Sa 51/06 - juris; LAG München 1.12.2004 - 5 Sa 913/04 - NZA-RR 2005, 354).
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 217/11

    Dynamische Verweisung im kirchlichen Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 674/11
    (a) Es bedarf - weil vorliegend ohne Belang für das Auslegungsergebnis - keiner Entscheidung, ob die Vertragsabrede vom 18. September / 10. Oktober 2006 nach allgemeinen Regeln entsprechend §§ 133, 157 BGB (d.h. ausgehend vom objektiven Wortlaut in Erforschung des wirkliche Wille des Erklärenden, ohne am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung - BAG 18.10.2011 - 9 AZR 303/10 - Rn. 16, NZA 2012, 143) oder entsprechend § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB auszulegen ist (d.h. nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind - BAG 28.6.2012 - 6 AZR 217/11 - Rn. 30, MDR 2012, 1233).
  • LAG München, 01.12.2004 - 5 Sa 913/04

    Kein Anspruch auf Unterlassen nicht vertragsgemäßer Beschäftigung neben

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 674/11
    b) Ein derartiges Unterlassungsbegehren i.S.d. §§ 1004, 242 BGB i.V.m. § 106 GewO wäre auch dann unbegründet, wenn man der teilweise vertretenen Rechtsansicht folgend Unterlassungsansprüche für vertragswidrige Weisungen als Ansprüche i.S.d. § 194 BGB und nicht bloße Rechtsreflexe auffasste (vgl. zum Streitstand zuletzt etwa Hessisches LAG 15.2.2011 - 13 SaGa 1934/10 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 12.8.2008 - 16 SaGa 1366/08 - zu II 2 der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 15.4.2008 - 11 Sa 1374/07 - zu 2 der Gründe, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern 29.6.2006 - 1 Sa 51/06 - juris; LAG München 1.12.2004 - 5 Sa 913/04 - NZA-RR 2005, 354).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10

    Arbeitsbefreiung angestellter Musikschullehrer an beweglichen Ferientagen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 674/11
    (1) Das Direktionsrecht ist "Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses" (BAG 17.5.2011 - 9 AZR 201/10 - Rn. 43, ZTR 2012, 184 ).
  • LAG Niedersachsen, 15.04.2008 - 11 Sa 1374/07

    Zulässigkeit einer Klage auf Zustimmungserteilung zu einer bestimmten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 674/11
    b) Ein derartiges Unterlassungsbegehren i.S.d. §§ 1004, 242 BGB i.V.m. § 106 GewO wäre auch dann unbegründet, wenn man der teilweise vertretenen Rechtsansicht folgend Unterlassungsansprüche für vertragswidrige Weisungen als Ansprüche i.S.d. § 194 BGB und nicht bloße Rechtsreflexe auffasste (vgl. zum Streitstand zuletzt etwa Hessisches LAG 15.2.2011 - 13 SaGa 1934/10 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 12.8.2008 - 16 SaGa 1366/08 - zu II 2 der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 15.4.2008 - 11 Sa 1374/07 - zu 2 der Gründe, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern 29.6.2006 - 1 Sa 51/06 - juris; LAG München 1.12.2004 - 5 Sa 913/04 - NZA-RR 2005, 354).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2006 - 1 Sa 51/06
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2008 - 16 SaGa 1366/08
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07

    Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 33/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Angebotserklärung -

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 459/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts -

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