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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 557/15   

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LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 557/15 (https://dejure.org/2016,71285)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.06.2016 - 8 Sa 557/15 (https://dejure.org/2016,71285)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 8 Sa 557/15 (https://dejure.org/2016,71285)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung der Abhängigkeit eines Überstundenzuschlags von der Anordnung der geleisteten Mehrarbeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung der Abhängigkeit eines Überstundenzuschlags von der Anordnung der geleisteten Mehrarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 557/15
    Die Beklagte hat selbst nicht vorgebracht, dem Kläger die Möglichkeit der Einflussnahme auf die streitgegenständliche Klausel eingeräumt zu haben (vgl. BAG 16.05.2012 - 5 AZR 331/11 - NZA 2012, 908 f. m. w. N.).

    Dies setzt objektiv eine ungewöhnliche Klausel voraus, mit der der Arbeitnehmer subjektiv nicht zu rechnen brauchte (vgl. dazu BAG 16.05.2012 - 5 AZR 331/11 - NZA 2012, 908 f. m. w. N.).

    So sehen viele Arbeitsverträge eine pauschale Überstundenabgeltung vor, was nicht nur zahlreiche Gerichtsentscheidungen belegen (vgl. z. B. BAG 16.05.2012 - 5 AZR 331/11 - NZA 2012, 908 f.; BAG 01.09.2010 - 5 AZR 517/09 - BAGE 135, 250; BAG 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 - EzA BGB 2002 § 612 Nr. 10; BAG 22.02.2012 - 5 AZR 765/10 - AP BGB § 612 Nr. 75), sondern auch die vielen Vorschläge und Formulierungshilfen im Schrifttum zur Vertragsgestaltung.

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 557/15
    Welchem Wirtschaftszweig das Unternehmen des Arbeitgebers zuzuordnen ist, richtet sich nach der durch das Unionsrecht vorgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige (vgl. BAG 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 14 ff., BAGE 130, 338; BAG 18.04.2012 - 5 AZR 630/10 - Rn. 11 f., AP BGB § 138 Nr. 65).

    Der subjektive Tatbestand des wucherähnlichen Geschäfts erfordert eine verwerfliche Gesinnung des Arbeitgebers (BAG 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 26 f. mwN, BAGE 130, 338).

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 557/15
    So sehen viele Arbeitsverträge eine pauschale Überstundenabgeltung vor, was nicht nur zahlreiche Gerichtsentscheidungen belegen (vgl. z. B. BAG 16.05.2012 - 5 AZR 331/11 - NZA 2012, 908 f.; BAG 01.09.2010 - 5 AZR 517/09 - BAGE 135, 250; BAG 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 - EzA BGB 2002 § 612 Nr. 10; BAG 22.02.2012 - 5 AZR 765/10 - AP BGB § 612 Nr. 75), sondern auch die vielen Vorschläge und Formulierungshilfen im Schrifttum zur Vertragsgestaltung.

    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsabschluss erkennen können, was ggf. "auf ihn zukommt" und welche Leistungen er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (vgl. dazu BAG 01.09.2010 - 5 AZR 517/09 - Rn. 15, BAGE 135, 250; BAG 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 14, EzA BGB 2002 § 612 Nr. 10; BAG 22.02.2012 - 5 AZR 765/10 - JURIS Rn. 16).

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09

    AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 557/15
    So sehen viele Arbeitsverträge eine pauschale Überstundenabgeltung vor, was nicht nur zahlreiche Gerichtsentscheidungen belegen (vgl. z. B. BAG 16.05.2012 - 5 AZR 331/11 - NZA 2012, 908 f.; BAG 01.09.2010 - 5 AZR 517/09 - BAGE 135, 250; BAG 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 - EzA BGB 2002 § 612 Nr. 10; BAG 22.02.2012 - 5 AZR 765/10 - AP BGB § 612 Nr. 75), sondern auch die vielen Vorschläge und Formulierungshilfen im Schrifttum zur Vertragsgestaltung.

    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsabschluss erkennen können, was ggf. "auf ihn zukommt" und welche Leistungen er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (vgl. dazu BAG 01.09.2010 - 5 AZR 517/09 - Rn. 15, BAGE 135, 250; BAG 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 14, EzA BGB 2002 § 612 Nr. 10; BAG 22.02.2012 - 5 AZR 765/10 - JURIS Rn. 16).

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 557/15
    So sehen viele Arbeitsverträge eine pauschale Überstundenabgeltung vor, was nicht nur zahlreiche Gerichtsentscheidungen belegen (vgl. z. B. BAG 16.05.2012 - 5 AZR 331/11 - NZA 2012, 908 f.; BAG 01.09.2010 - 5 AZR 517/09 - BAGE 135, 250; BAG 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 - EzA BGB 2002 § 612 Nr. 10; BAG 22.02.2012 - 5 AZR 765/10 - AP BGB § 612 Nr. 75), sondern auch die vielen Vorschläge und Formulierungshilfen im Schrifttum zur Vertragsgestaltung.

    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsabschluss erkennen können, was ggf. "auf ihn zukommt" und welche Leistungen er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (vgl. dazu BAG 01.09.2010 - 5 AZR 517/09 - Rn. 15, BAGE 135, 250; BAG 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 14, EzA BGB 2002 § 612 Nr. 10; BAG 22.02.2012 - 5 AZR 765/10 - JURIS Rn. 16).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 1 Sa 36/05

    Vergütung von Überstunden bei vereinbartem "Überstundenkonto"

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 557/15
    Ohne besondere kollektiv- oder einzelvertragliche Rechtsgrundlage ist der Arbeitgeber nicht zur Zahlung eines Zuschlags für Überstunden oder Mehrarbeit verpflichtet (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21.07.2005 - 1 Sa 36/05 - MDR 2006, 340).

    Hier sind auch Kombinationen denkbar, etwa dergestalt, dass der Arbeitgeber zwischen beiden Varianten des Ausgleichs (Zulage zur Vergütung oder Freizeitausgleich) wählen kann (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21.07.2005 - 1 Sa 36/05 - MDR 2006, 340; Preis in Erfurter Kommentar, 16. Auflage 2016, § 611 Rn. 489).

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 630/10

    Lohnwucher - auffälliges Missverhältnis - maßgeblicher Wirtschaftszweig

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 557/15
    Welchem Wirtschaftszweig das Unternehmen des Arbeitgebers zuzuordnen ist, richtet sich nach der durch das Unionsrecht vorgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige (vgl. BAG 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 14 ff., BAGE 130, 338; BAG 18.04.2012 - 5 AZR 630/10 - Rn. 11 f., AP BGB § 138 Nr. 65).
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