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   LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13   

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LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13 (https://dejure.org/2013,47820)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.11.2013 - 6 Sa 306/13 (https://dejure.org/2013,47820)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. November 2013 - 6 Sa 306/13 (https://dejure.org/2013,47820)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei weisungswidriger Festlegung eines Tagesordnungspunktes; Auslegung des Klageantrags auf "Rücknahme und Entfernung" der Abmahnung; Klageantrag auf künftige Leistung zur vertragsgemäßen Beschäftigung; Unbillige ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Klage zur Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei weisungswidriger Festlegung eines Tagesordnungspunktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13
    Die Berechtigung einer Versetzung kann im Rahmen einer Feststellungsklage geklärt werden, darüber hinaus besteht jedoch die Möglichkeit, den Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung im Rahmen einer Klage auf künftige Leistung gem. § 259 ZPO durchzusetzen, bei der als Vorfrage des Beschäftigungsanspruchs die Wirksamkeit der Versetzung zu beurteilen ist (vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. Rn. 12 mwN, zitiert nach juris).

    a) Erweist sich eine vom Arbeitgeber vorgenommene Versetzung als unwirksam, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung in seiner bisherigen Tätigkeit am bisherigen Ort (vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 15, aaO; 17. Februar 1998 - 9 AZR 130/97 - Rn. 31; 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - Rn. 46; 14. Juli 1965 - 4 AZR 347/63 - Rn. 22, jeweils zitiert nach juris).

    Wird der Arbeitgeber nach einer Versetzung zur tatsächlichen Beschäftigung zu den vorherigen Bedingungen verurteilt, ist damit die Vorfrage der Wirksamkeit der Versetzung beantwortet (vgl. insgesamt: BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 15 mwN, aaO).

    (1) Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung, die auf Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 305 ff. BGB beruht, ist zunächst durch Auslegung der Inhalt der vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (im Einzelnen: BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 17 ff. zitiert nach juris).

    Vorzunehmen ist lediglich eine Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 21, zitiert nach juris).

    Der Arbeitgeber, der sich lediglich die Konkretisierung des vertraglich vereinbarten Tätigkeitsinhalts, nicht aber eine Änderung des Vertragsinhalts vorbehält, weicht nicht zulasten des Arbeitnehmers von Rechtsvorschriften ab (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB) (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 24, zitiert nach juris).

    cc) Da die gegenüber dem Kläger ausgesprochenen Versetzungen unwirksam sind, kann der Kläger - wie bereits vom Arbeitsgericht in Bezug auf die erstinstanzlich allein streitige Versetzung vom 21. Dezember 2012 zu Recht angenommen - verlangen, in seiner ursprünglichen Funktion als Leiter der Gruppe Handel und Produktentwicklung beschäftigt zu werden, bis die Beklagte ihm rechtswirksam eine anderweitige Tätigkeit zugewiesen hat (vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 15 mwN).

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13
    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG 19 Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 13; 12. August 2010 - 2 AZR 593/09 - Rn. 10; 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 - Rn. 13 - 17 mwN; jeweils zitiert nach juris).

    Eine mit dem Klageantrag verlangte "Rücknahme und Entfernung" der Abmahnung ist -wenn das Begehren auf Rücknahme einer Abmahnung neben der Entfernung aus der Personalakte wie zumeist nicht eigenständig verfolgt wird- als einheitlicher Anspruch auf Beseitigung der durch die Abmahnung erfolgten Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zu verstehen ( vgl. BAG 19 Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 15 mwN; 27. Januar 1988 - 5 AZR 604/86 - jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13
    Es reicht aus, wenn der Arbeitgeber einen objektiven Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten rügt (BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - Rn.25 mwN, zitiert nach juris).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Abmahnung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten; darauf, ob das abgemahnte Fehlverhalten als Grundlage für eine Kündigung im Wiederholungsfalle ausreicht, kommt es nicht an (BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - Rn. 61; 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - Rn. 15; jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13
    Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsinhalt und Tätigkeitsort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt ein gegebenenfalls vereinbarter Versetzungsvorbehalt hat (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 606/12 - Rn. 17, 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 17; 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 12; jeweils zitiert nach juris).

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 17, 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 17, zitiert nach juris).

  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91

    Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13
    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Abmahnung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten; darauf, ob das abgemahnte Fehlverhalten als Grundlage für eine Kündigung im Wiederholungsfalle ausreicht, kommt es nicht an (BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - Rn. 61; 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - Rn. 15; jeweils zitiert nach juris).

    Der Arbeitgeber hat im Rahmen der ihm zustehenden Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) zunächst selbst zu entscheiden, ob er ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers missbilligen will und ob er deswegen eine mündliche oder schriftliche Abmahnung erteilen will (BAG 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - Rn. 15 mwN, aaO; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 23. August 2011 - 3 Sa 150/11 -, Rn. 87, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13
    Enthält der Arbeitsvertrag neben einer Festlegung von Art und/oder Ort der Tätigkeit einen sog. Versetzungsvorbehalt und ergibt die Vertragsauslegung, dass der Versetzungsvorbehalt materiell (nur) dem Inhalt der gesetzlichen Regelung des § 106 GewO entspricht oder zugunsten des Arbeitnehmers davon abweicht, unterliegt diese Klausel keiner Angemessenheitskontrolle iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, sondern allein einer Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 24 ff., zitiert nach juris).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13
    § 308 Nr. 4 BGB ist ebenfalls nicht anwendbar, da diese Vorschrift nur einseitige Bestimmungsrechte hinsichtlich der Leistung des Verwenders erfasst (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 31, zitiert nach juris).
  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13
    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse, wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (vgl. BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 - Rn.28 ff. mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12

    Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 17, 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 17, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13
    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG 19 Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 13; 12. August 2010 - 2 AZR 593/09 - Rn. 10; 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 - Rn. 13 - 17 mwN; jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2011 - 3 Sa 150/11

    Anspruch auf Entfernung von mehreren Abmahnungen aus der Personalakte -

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 593/09

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung

  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 130/97

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Vorlage einer ärztlichen Empfehlung zum

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

  • BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 564/06

    Arbeitspflicht einer Filmschauspielerin

  • BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 347/63

    Versetzung auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung

  • BAG, 27.01.1988 - 5 AZR 604/86
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 606/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

  • ArbG Köln, 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16

    Kein Fußballschauen während der Arbeitszeit

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist die Ausübung eines Rechts unzulässig, wenn sie der Gegenseite unverhältnismäßig große Nachteile zufügt und andere, weniger schwerwiegende Maßnahmen möglich gewesen wären, die den Interessen des Berechtigten ebenso gut Rechnung getragen hätten oder ihm zumindest zumutbar gewesen wären (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.11.2013 - 6 Sa 306/13, juris, Rn. 64; BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 74/91, juris, Rn. 15).
  • ArbG Magdeburg, 12.01.2022 - 10 BV 43/21

    Entfernung einer Abmahnung gegenüber Betriebsrat

    Eine unzutreffende Tatsachenbehauptung wird deshalb regelmäßig zur Unwirksamkeit einer Abmahnung führen, weil das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers auch durch unrichtige, sein berufliches Fortkommen berührende Tatsachenbehauptungen beeinträchtigt wird (vgl. BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84; LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13, Rn. 61).
  • ArbG Köln, 27.03.2018 - 16 Ca 7379/17
    Nichts anderes gilt im Falle mehrerer nacheinander ausgesprochener Versetzungen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.11.2013 - 6 Sa 306/13 - unter A I 2.2 der Gründe).
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