Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 5 Sa 137/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2488
LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 5 Sa 137/03 (https://dejure.org/2003,2488)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.03.2003 - 5 Sa 137/03 (https://dejure.org/2003,2488)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. März 2003 - 5 Sa 137/03 (https://dejure.org/2003,2488)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Durchsetzung des Abschlusses firmeninterner Tarifverträge mittels Arbeitskampf; Beurteilung der Tariffähigkeit von der Gewerkschaft erhobener Tarifforderungen; Verletzung der Unternehmensautonomie durch Tarifforderungen nach sehr langen Kündigungsfristen ...

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; BetrVG § 111; ; BetrVG § 112

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Verfügungsanspruch gegen rechtmäßigen Streik zur Durchsetzung eines firmeninternen Verbandstarifvertrages bei Betriebsänderung - Eingriff in Unternehmerautonomie durch überzogene Tarifforderungen - Darlegungslast des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit eines Streiks zur Abmilderung der Folgen einer beabsichtigen Betriebsänderung (hier: Verlagerung eines Teilbetriebs in das Ausland) ? Keine ausschließliche Zuständigkeit der Betriebsparteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 1336
  • NZA-RR 2003, 592
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hamm, 31.05.2000 - 18 Sa 858/00

    Begriff der Streikmaßnahme; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 5 Sa 137/03
    Der auf Verhinderung eines rechtswidrigen Streiks gerichtete Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist grundsätzlich zulässig (LAG Schleswig-Holstein, Urt. V. 25.11.1999 - 4 Sa 584/99 -, NZA-RR 2000, 143; LAG Hamm, Urt. V. 31.05.2000 - 18 Sa 858/00 -, NZA-RR 2000, 535; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 4. Aufl., Rn. 91 zu § 62).

    Die Verfügungsklägerin beruft sich hinsichtlich der Tarifforderung "Standorterhalt" auch zu Unrecht auf das Urteil des LAG Hamm vom 31.05.2000, - 18 Sa 858/00 - (NZA-RR 2000, 535-538).

    Das LAG Hamm hat in seinem Urteil vom 31.05.2000 - 18 Sa 858/00 - (aaO.) zutreffend darauf hingewiesen, dass im Falle eines branchenbezogenen Rationalisierungsschutzabkommens dem Arbeitgeber, obgleich er bei der konkret durchzuführenden Betriebsänderung neben den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates nach §§ 111 ff. BetrVG auch die tariflichen Regelungen zu beachten habe, dennoch ein angemessener Entscheidungsspielraum verbleibe, somit der Kernbereich der Unternehmensautonomie noch nicht beeinträchtigt sei.

  • BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 123/89

    Zeitzuschläge im Personalbemessungssystem

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 5 Sa 137/03
    Diese zwei Grundrechtsgewährleistungen sind so auszudeuten, dass beide jeweils bestmöglich wirksam werden BAG, Urt. v. 03.04.1990 - 1 AZR 123/89 -, AP Nr. 56 zu Art. 9 GG).

    Der Arbeitgeber kann mithin aufgrund des Kernbereichs der grundrechtlich garantierten Unternehmensautonomie frei darüber entscheiden, welche Geld- und Sachmittel zu welchem Zweck ausgegeben und ob, was und wo mit wieviel Personal hergestellt wird (BAG, Urt. V. 03.04.1990 - 1 AZR 123/89 -, aaO.; Kissel, Arbeitskampfrecht, 2002, § 35 Rn. 23).

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - 4 Sa 584/99

    Zulässigkeit von einstweiligen Verfügungen im Arbeitskampf, wenn der Arbeitskampf

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 5 Sa 137/03
    Der auf Verhinderung eines rechtswidrigen Streiks gerichtete Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist grundsätzlich zulässig (LAG Schleswig-Holstein, Urt. V. 25.11.1999 - 4 Sa 584/99 -, NZA-RR 2000, 143; LAG Hamm, Urt. V. 31.05.2000 - 18 Sa 858/00 -, NZA-RR 2000, 535; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 4. Aufl., Rn. 91 zu § 62).

    Diese Klarstellung konnte auch noch berücksichtigt werden, weil bei einstweiligen Verfügungen der Sach- und Streitstand zu beachten ist, wie er sich zum Zeitpunkt der Entscheidung darstellt (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 25.11.1999 - 4 Sa 584/99 -).

  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99

    Tarifvertraglich geforderte Zustimmung des Betriebsrats zur ordentlichen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 5 Sa 137/03
    Dies ist bei einer nur zeitlichen Verzögerung regelmäßig nicht der Fall (vgl. BAG, Urt. v. 21.06.2000 - 4 AZR 379/99 -, DB 2000, 389, 390).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 5 Sa 137/03
    Ein angemessener Spielraum zur Entfaltung der Unternehmensautonomie ist unantastbar (BVerfG, Beschluss v. 14.10.1970 - 1 BvR 306/68, NJW 1971, 368 f.; BVerfG, Urteil v. 01.03.1979 - 1 BvR 532, 533/77, 419/78 und 1 BvL 21/78 -, NJW 1979, 699, 708).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 5 Sa 137/03
    Zu der gemäß Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit gehört nicht nur das Recht auf konsensualen Abschluss eines Tarifvertrages, sondern auch die auf Abschluss eines Tarifvertrages gerichteten Arbeitskampfmaßnahmen (BVerfG, Beschl. v. 26.06.1991 - 1 BvR 779/85 -, AP Nr. 117 zu Art. 9 GG 'Arbeitskampf'; BVerfG, Urt. v. 04.07.1995 - 1 BvF 2/86, 1 BvF 1/87, 1 BvF 2/87, 1 BvF 3/87, 1 BvF 4/87 und 1 BvF 1421/86 -, NZA 1995, 754 ff.).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 5 Sa 137/03
    Dementsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht in einer jüngsten Entscheidung hierzu ausgeführt, dass ein Streik nicht schon deshalb rechtswidrig sei, weil gegenüber einem verbandsangehörigen Arbeitgeber ein Firmentarifvertrag erzwungen werden sollte (Urt. v. 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 -, Pressemitteilung Nr. 92/02).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 5 Sa 137/03
    Zu der gemäß Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit gehört nicht nur das Recht auf konsensualen Abschluss eines Tarifvertrages, sondern auch die auf Abschluss eines Tarifvertrages gerichteten Arbeitskampfmaßnahmen (BVerfG, Beschl. v. 26.06.1991 - 1 BvR 779/85 -, AP Nr. 117 zu Art. 9 GG 'Arbeitskampf'; BVerfG, Urt. v. 04.07.1995 - 1 BvF 2/86, 1 BvF 1/87, 1 BvF 2/87, 1 BvF 3/87, 1 BvF 4/87 und 1 BvF 1421/86 -, NZA 1995, 754 ff.).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 306/68

    Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Jahresarbeitsverdienstgrenze in der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 5 Sa 137/03
    Ein angemessener Spielraum zur Entfaltung der Unternehmensautonomie ist unantastbar (BVerfG, Beschluss v. 14.10.1970 - 1 BvR 306/68, NJW 1971, 368 f.; BVerfG, Urteil v. 01.03.1979 - 1 BvR 532, 533/77, 419/78 und 1 BvL 21/78 -, NJW 1979, 699, 708).
  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Tarifliche Bestimmungen über Qualifizierungsmaßnahmen sind Rechtsnormen, die die Beendigung von Arbeitsverhältnissen regeln (LAG Schleswig-Holstein 27. März 2003 - 5 Sa 137/03 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 165, zu B II 1.4 der Gründe; Fischinger S. 116 ff.; Kühling/Bertelsmann NZA 2005, 1017, 1026; Lobinger in Rieble Zukunft des Arbeitskampfes S. 56).

    Daraus wird deutlich, dass der Streik um Forderungen für den Fall der Standortverlagerung geführt wurde und nicht um Forderungen, die die geplante Maßnahme selbst betrafen (ebenso LAG Schleswig-Holstein 27. März 2003 - 5 Sa 137/03 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 165, zu B II 1.1 der Gründe in dem dem vorliegenden Verfahren vorausgegangenen Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung).

  • ArbG Frankfurt/Main, 15.03.2005 - 5 Ca 4542/04

    Zulässigkeit weit gefasster Anträge im Arbeitskampfrecht - rechtmäßiger

    Die hiergegen gerichtete Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (5 Sa 137/03) blieb erfolglos (die Entscheidung ist abgedruckt in NZA-RR 2003, 592 ff.).

    Denn in diesem Fall ist der Arbeitgeberverband direkt betroffen, so dass sich die Stellung der Arbeitgeberseite im Arbeitskampf eher verstärkt als verschlechtert (wie hier ebenfalls LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2003, 592, 597; Wolter, RdA 2002, 218, 226).

    Der Arbeitskampf darf sich folglich nicht gegen das "Ob" der unternehmerischen Maßnahme richten, es bleibt aber unbenommen, wenn mittels Arbeitskampfes das "Wie" der Umsetzung der unternehmerischen Maßnahme erkämpft werden soll (so auch LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2003, 592, 294; LAG Niedersachsen vom 02. Juni 2004, 7 Sa 189/04; ähnlich differenzierend ErfK/Dieterich, 5. Aufl., Art. 9 GG Rdn. 111 b; Kissel, Arbeitskampfrecht, 2002, § 35 Rdn. 23 ff; weitergehender ohne diese Einschränkung Wolter, RdA 2002, 218, 226; Hensche, AuR 2004, 443, 445; Schumann, in Däubler, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl., Rdn. 166).

    Dem entspricht es, wenn das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein zu Recht an die Darlegungslast des Arbeitgebers, dass die Grenze des absolut geschützten Kernbereiches der Unternehmensautonomie überschritten sei, strenge Anforderungen stellte (LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2003, 592, 595).

    Es ist vor diesem Hintergrund richtig, allein auf die vom Vorstand der Gewerkschaft beschlossenen Tarifforderungen zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes abzustellen (so auch LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2003, 592, 594; LAG Niedersachsen vom 02. Juni 2004, aaO.).

    Kollisionsprobleme zwischen einem Sozialplan und einem Tarifvertrag mit Sozialplancharakter werden durch das Günstigkeitsprinzip gelöst (BAG vom 27. August 1975, AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG ; ErfK/Kania, 5. Aufl., § 112, 112 a Rdn. 13; LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2003, 592, 596).

    Nach alledem kann nicht davon ausgegangen werden, dass die §§ 111 ff. BetrVG eine "Sperrwirkung" für Verhandlungen mit der Gewerkschaft zur Folge haben (wie hier LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2003, 592, 596; LAG Niedersachsen vom 02. Juni 2004, aaO.; Hensche, AuR 2004, 443, 445; Wolter, RdA 2002, 218, 226).

    Zu Recht formuliert das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in diesem Zusammenhang, dass es der erhobenen Tarifforderung "sozusagen augenscheinlich auf der Stirn geschrieben sein" muss, dass sie den Kernbereich der Unternehmensautonomie verletze, ansonsten die Gefahr einer unzulässigen Tarifzensur durch die Gerichte bestünde (NZA-RR 2003, 592, 595).

    Es ist durchaus üblich, dass mittels Tarifvertrages der Transfer der Belegschaft in so genannten "Beschäftigungsgesellschaften" geregelt wird (vgl. Kempen/Zachert, 3. Aufl., § 1 Rdn. 230; LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2003, 592, 596 m.w.N.).

    Da der Antrag des Klägers insofern keinerlei Einschränkungen enthält, ist er als Globalantrag unbegründet, da in den meisten Fälle die Tarifforderung zulässig sein wird (wie hier im Ergebnis auch LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2003, 592, 596; LAG Niedersachen vom 02. Juni 2004, aaO.).

    Zur Vermeidung bloßer Wiederholungen wird auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. März 2003 verwiesen (NZA-RR 2003, 592 ff).

  • LAG Hessen, 02.02.2006 - 9 Sa 915/05

    Rechtmäßiger Streik um Tarifvertragssozialplan

    Der Antrag hatte in zwei Instanzen keinen Erfolg (Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. März 2003 - 5 Sa 137/03 - NZA-RR 2003, S. 592 ff).

    § 112 Abs. 1 Satz 4 BetrVG setzt Tarifverträge über Sozialpläne im Bereich der §§ 111 ff. BetrVG voraus (so LAG Niedersachsen Urteil vom 2. Juni 2004 - 7 Sa 819/04 - NZA-RR 2005, 200; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 27. März 2003 - 5 Sa 137/03 - NZA-RR 2003, 592; Fitting, BetrVG, 22. Aufl., § 111 Rz. 9; Kühling/Bertelsmann NZA 2005, 1017, 1019; Löwisch DB 2005, 554, 558).

    Sie stellen eine soziale Abfederung unternehmerischer Entscheidungen dar, die zwar zu beträchtlichen Folgekosten führen, diese aber nicht ausschließen (LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 27. März 2003 - 5 Sa 137/03 - NZA-RR 2003, 592; Hanau/Thüsing, a.a.O., S. 51).

    Die Gewerkschaft darf nur, solange der Manteltarifvertrag nicht gekündigt ist, keinen Streik um einen unternehmensbezogenen Verbandstarifvertrag führen (BAG Urteil vom 18. Febr. 2003 - 1 AZR 142/02 - EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 135; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 27. März 2003 - 5 Sa 137/03 - NZA-RR 2003, 592).

  • BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04

    Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wies mit Urteil vom 4. März 2004 (Rs. C-344/01, Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission, AUR 2004, S. 152 ff.) die Klage der Bundesrepublik Deutschland ab.
  • ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04

    Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen ; Parteifähigkeit von

    Die Parteien dieses Tarifvertrages und deren Mitglieder sind an die beiderseitige Friedenspflicht in dem Umfang gebunden, wie bereits Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ausdrücklich geregelt sind (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2002, 1 AZR 96/02 , a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. März 2003, 5 Sa 137/03 , Juris; LAG Köln, Urteil vom 14. Juni 1996, 4 Sa 177/96 , Juris).

    Danach unterfallen tarifliche Regelungen, die die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen ausgestalten, den Normen, die die Beendigung von Arbeitsverträgen betreffen, da sie die Folgewirkungen der unternehmerischen Entscheidung erfassen (so auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. März 2003, 5 Sa 137/03 , Juris; Arbeitsgericht Lübeck, Urteil vom 29. Mai 2001, 6 Ga 21/01 , Juris; Arbeits-Gericht Kiel, Urteil vom 14. März 2003, 5 Ga 10b/03; Juris).

  • LAG Niedersachsen, 02.06.2004 - 7 Sa 819/04

    Zulässigkeit der Erkämpfung eines tariflichen Sozialplans im Wege eines Streiks ;

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, korrigierend in die Höhe einer dem Grunde nach berechtigten Tarifforderung einzugreifen, solange nicht die Tarifforderung selbst auf ein tariflich nicht regelbares Ziel gerichtet ist (LAG Schleswig-Holstein vom 27.03.2003, NZA-RR 2003, 592 - 597).
  • ArbG Köln, 21.06.2007 - 1 Ga 104/07

    Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen; Einstweilige Verfügung auf

    Überschießende Äußerungen von Arbeitnehmern bzw. Vertretern der Gewerkschaft sind nicht maßgeblich (LAG Hessen 2.2.2006 - 9 Sa 915/05 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 75; LAG Schleswig-Holstein 27.3.2003 - 5 Sa 137/03 - AP Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 165).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht