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LG Aachen, 08.10.1987 - 8 O 304/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 263
- MDR 1988, 240
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 38/84
Einbeziehung unverfallbarer Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung in …
Auszug aus LG Aachen, 08.10.1987 - 8 O 304/87
In den Fällen aber, in denen die Parteien nicht über einen Verfahrensgegenstand disponieren können, ist ein Anerkenntnis nicht möglich (BGH, NJW 1985, 2713,2716). - LG Köln, 11.10.1976 - 13 T 42/76
Auszug aus LG Aachen, 08.10.1987 - 8 O 304/87
oder die Beeinträchtigung Rechter Dritter durch eine Erbunwürdigkeitserklärung der Zulässigkeit eines Anerkenntnisses entgegenstehen (so z. B. Blomeyer, MDR 1977, 322 und ZZP 75 [1962],1).
- BGH, 26.04.2023 - IV ZB 11/22
Bindungdwirkung eines die Erbunwürdigkeit aussprechenden Urteils gemäß §§ 2342 , …
Das wird teilweise mit dem Argument, die Erbenstellung bzw. Erbunwürdigkeit stehe nach der Annahme der Erbschaft oder dem Fristablauf zur Ausschlagung nicht mehr zur Disposition des Erben, sodass Einschränkungen der zivilprozessualen Dispositions- und Verhandlungsgrundsätze gelten sollen, verneint (so LG Aachen NJW-RR 1988, 263 f. [juris Rn. 14 ff.] zur Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils nach § 307 Satz 1 ZPO; Unberath, ZEV 2008, 465 f. m. Fn. 11).