Rechtsprechung
LG Augsburg, 26.04.2007 - 10 KLs 509 Js 103192/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Rückwirkungsverbots im Steuerstrafrecht; Abhängigkeit des Straftatbestandes des § 370 Abgabenordnung (AO) von der Verfassungsmäßigkeit der jeweils ausfüllenden Steuerpflichten; Verfassungsmäßigkeit der §§ 20 Abs. 1 Nr. 1 und 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
§ 396 Abs. 1 AO: Aussetzung des Strafverfahrens
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Neue Zweifel an der Spekulationssteuer
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 29.11.2005 - IX R 49/04
Versteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1999 …
Auszug aus LG Augsburg, 26.04.2007 - 10 KLs 509 Js 103192/03
Soweit der BFH mit Urteil vom 29.11.2005, Az. IX R 49/04, die Besteuerung der Gewinne aus privaten Wertpapierveräußerungsgeschäften für den Veranlagungszeitraum ab 1999 als verfassungsgemäß erklärte, ist dieses Urteil Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde vom 02.06.06, Az. 2 BvR 296/06, über die bislang nicht entschieden ist. - BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
Auszug aus LG Augsburg, 26.04.2007 - 10 KLs 509 Js 103192/03
Im Hinblick auf die Besteuerung von Spekulationsgewinnen hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 09.03.2004, Az. 2 BvL 17/02, die Unvereinbarkeit des § 23 I 1 Nr. 1b EStG a.F. mit Art. 3 I GG und dessen Nichtigkeit für die Zeiträume 1997 und 1998 festgestellt, soweit er Wertpapierveräußerungsgeschäfte betrifft, da die mangelhafte Durchsetzung der in dieser Norm zum Ausdruck kommenden materiellen Steuerpflicht gegen das verfassungsrechtliche Gebot tatsächlich gleicher Steuerbelastung durch gleichen Gesetzesvollzug verstoße und dies zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuernorm führe. - BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99
Steuerhinterziehung - Keine Strafbarkeit bei Nichtangabe von …
Auszug aus LG Augsburg, 26.04.2007 - 10 KLs 509 Js 103192/03
Diese Zweifel wurden so auch vom BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 16.07.2002 (Az. IX R 62/99, dort unter B.III.4.b) geäußert.
- FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 1880/05
Niedrigerer Einkommensteuertarif nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz auch …
Auszug aus LG Augsburg, 26.04.2007 - 10 KLs 509 Js 103192/03
Insoweit ist das BVerfG mit einem Vorlagebeschluss des FG Köln vom 22.09.2005, Az. 10 K 1880/05, das § 20 EStG aus den genannten Gründen für verfassungswidrig hält, bereits befasst. - BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus LG Augsburg, 26.04.2007 - 10 KLs 509 Js 103192/03
Ob ein Verkürzungserfolg eingetreten ist, bestimmt sich allein danach, ob zum Steuerentstehungszeitpunkt dessen Voraussetzungen gegeben waren, nicht nach rückwirkenden, quasi heilenden Maßnahmen in Folgejahren (so auch Joecks, wistra 06, 401, 404; a.A. mit nicht überzeugender Argumentation Allgayer, wistra 07, 133, da die zur Begründung herangezogene Entscheidung des BGH (Az. 5 StR 395/01) den Veranlagungszeitraum vor der Nichtigerklärung betrifft und demnach angesichts der Fortgeltungsanordnung des BVerfG vom 22. Juni 1995 (BverfGE 93, 121) keinen vergleichbaren Sachverhalt darstellt). - BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01
Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer …
Auszug aus LG Augsburg, 26.04.2007 - 10 KLs 509 Js 103192/03
Ob ein Verkürzungserfolg eingetreten ist, bestimmt sich allein danach, ob zum Steuerentstehungszeitpunkt dessen Voraussetzungen gegeben waren, nicht nach rückwirkenden, quasi heilenden Maßnahmen in Folgejahren (so auch Joecks, wistra 06, 401, 404; a.A. mit nicht überzeugender Argumentation Allgayer, wistra 07, 133, da die zur Begründung herangezogene Entscheidung des BGH (Az. 5 StR 395/01) den Veranlagungszeitraum vor der Nichtigerklärung betrifft und demnach angesichts der Fortgeltungsanordnung des BVerfG vom 22. Juni 1995 (BverfGE 93, 121) keinen vergleichbaren Sachverhalt darstellt). - BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
Kontostammdaten
Auszug aus LG Augsburg, 26.04.2007 - 10 KLs 509 Js 103192/03
Nur ergänzend wird darauf verwiesen, dass derzeit offen ist, wie das BVerfG die dort anhängige Frage der Verfassungsmäßigkeit des Kontenabrufverfahrens entscheiden wird (Az. 1 BvR 2357/04).
- BGH, 09.10.2007 - 5 StR 162/07
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Tatvorsatz; Tatbestandsirrtum: erwartete …