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   LG Berlin, 21.04.2022 - 511 Qs 36/22   

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https://dejure.org/2022,10281
LG Berlin, 21.04.2022 - 511 Qs 36/22 (https://dejure.org/2022,10281)
LG Berlin, Entscheidung vom 21.04.2022 - 511 Qs 36/22 (https://dejure.org/2022,10281)
LG Berlin, Entscheidung vom 21. April 2022 - 511 Qs 36/22 (https://dejure.org/2022,10281)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Nebenklägerin, Gefährdung des Untersuchungszwecks

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nebenklage: Akteneinsicht beim Vergewaltigungsvorwurf - Gefährdung des Untersuchungszwecks?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Braunschweig, 03.12.2015 - 1 Ws 309/15

    Akteneinsicht an den Verfahrensbevollmächtigten des Verletzten trotz

    Auszug aus LG Berlin, 21.04.2022 - 511 Qs 36/22
    Dabei waren im Rahmen der Ermessensausübung der Grad der Gefährdung der gerichtlichen Wahrheitsermittlung und der Gefährdung der Freiheitsrechte des Angeklagten gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 20 Abs. 3 und Art. 104 Abs. 1 GG als Ausfluss dieser gegen die Informationsrechte der Nebenklägerin sowie ihre Rechte auf Fürsorge, Gleichbehandlung und Schutz ihrer Menschenwürde abzuwägen (vgl. OLG Braunschweig, NStZ 2016, 629).
  • KG, 21.11.2018 - 3 Ws 278/18

    Nebenklage im Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Beschränkung der

    Auszug aus LG Berlin, 21.04.2022 - 511 Qs 36/22
    Hinsichtlich der Beurteilung der Gefährdung besteht seitens des entscheidenden Gerichts auch ein weiter Entscheidungsspielraum (vgl. KG, Beschluss vorn 21. November 2018, 3 Ws 278/18, m.w.N.).
  • KG, 02.10.2015 - 4 Ws 83/15

    Abwägung bei Akteneinsicht an Verletzten; Anfechtbarkeit für Angeklagten

    Auszug aus LG Berlin, 21.04.2022 - 511 Qs 36/22
    Die Rolle des Nebenklägers als Zeuge im Strafverfahren und die deshalb durch das Akteneinsichtsrecht grundsätzlich eröffnete Möglichkeit einer "Präparierung" der Aussage anhand des Akteninhalts reichen jedoch für eine Versagung der Akteneinsicht nicht aus (vgl. KG, Beschluss vom 5. Oktober 2015, 4 Ws 83/15).
  • BVerfG, 21.03.2002 - 1 BvR 2119/01

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 u Art 12 Abs 1 durch Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus LG Berlin, 21.04.2022 - 511 Qs 36/22
    Das Gericht darf jedoch grundsätzlich auf die Integrität und Zuverlässigkeit eines Rechtsanwaltes als vertrauenswürdiges Organ der Rechtspflege vertrauen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. März, 2002, 1 BvR 2119/01; OLG Braunschweig aaO), zumal das Gericht die zur Wahrheit verpflichtete Nebenklägerin im Rahmen der Hauptverhandlung auch danach befragen kann, ob sie im Vorfeld Zugang zu dem.
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