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   LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18   

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LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18 (https://dejure.org/2021,14363)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.05.2021 - 67 S 345/18 (https://dejure.org/2021,14363)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. Mai 2021 - 67 S 345/18 (https://dejure.org/2021,14363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 574 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG
    Fortsetzung eines Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit bei hohem Alter des Mieters und tiefer Verwurzelung am Ort der Mietsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Alter und tiefe Verwurzelung schützen doch vor Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Schutz alter und am Wohnort verwurzelter Mieter vor der (Eigenbedarfs-)Kündigung ihres Mietverhältnisses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die 89jährige, am Wohnort verwurzelte Mieterin - und die Eigenbedarfskündigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    LG Berlin zur Eigenbedarfskündigung: 89-jährige Mieterin muss nicht ausziehen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schutz alter und am Wohnort verwurzelter Mieter vor Eigenbedarfskündigung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Eigenbedarfskündigung gegenüber alten Mietern

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Mehr Schutz des Mieters vor der Eigenbedarfskündigung des Vermieters?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Schutz alter und am Wohnort verwurzelter Mieter vor der Eigenbedarfskündigung ihres Mietverhältnisses geschützt

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung - Härtefallprüfung, Verwurzelung im Gebiet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausschluss der Eigenbedarfskündigung wegen hohen Lebensalters und Verwurzelung am Ort der Mietsache

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schutz älterer Mieter. Härtefall bei der Eigenbedarfskündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schutz älterer Mieter. Härtefall bei der Eigenbedarfskündigung.

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Keine Eigenbedarfskündigung bei hohem Alter und tiefer Verwurzelung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Schutz alter und am Wohnort verwurzelter Mieter vor der (Eigenbedarfs-)Kündigung ihres Mietverhältnisses gestärkt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietvertragskündigung als Verletzung der Menschenwürde des hochbetagten Mieters (IMR 2021, 313)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.02.2021 - VIII ZR 68/19

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Interessenabwägung bei hohem Lebensalter

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Für die Annahme einer Härte ist es erforderlich, allerdings gleichzeitig auch ausreichend, dass sich die Konsequenzen, die für den Mieter mit einem Umzug verbunden wären, von den mit einem Wohnungswechsel typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 3. Februar 2021 - VIII ZR 68/19, NJW-RR 2021, 461, beckonline Tz. 28).

    Es bedarf ebenfalls keiner Entscheidung, ob die Beklagte sich zur Fortsetzung des Mietverhältnisses mit Erfolg auf den gemäß § 574 Abs. 2 BGB beachtlichen Härtegrund fehlenden Ersatzwohnraums berufen kann und ihr dessen Beweis mit Blick auf ihren nach Abschluss des Revisionsverfahrens weiter ergänzten Sachvortrag und die Indizwirkungen der Mietenbegrenzungsverordnungen vom 28. April 2015 (GVBl 2015, 101) und 19. Mai 2020 (GVBl 2020, S. 343) bereits gelungen ist (vgl. BGH, Urt. v. 3. Februar 2021, a.a.O., Tz. 45).

    Er hat klargestellt, dass sich Mieter nicht nur wegen solcher Umstände auf eine Härte i.S.d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB berufen können, die ihre Gesundheit betreffen, sondern bereits das hohe Alter des Mieters und seine langjährige Verwurzelung am Ort der Mietsache allein im Einzelfall geeignet sein können, eine - nicht zu rechtfertigende - Härte für den Mieter zu begründen (vgl. BGH, Urt. v. 3. Februar 2021 - VIII ZR 68/19, NJW-RR 2021, 461, beckonline Tz. 29 S. 1, 32).

    Ob zur Bejahung einer Härte i.S.d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB tatsächliche eine "tiefe" Verwurzelung zu fordern ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 3. Februar 2021, a.a.O., Tz. 29, 34) oder die Unterscheidung zwischen einen "tiefen" oder "sonstigen" Verwurzelung mangels hinreichender Trennschärfe der Praxistauglichkeit entbehrt, bedarf hier keiner Entscheidung.

    Damit nehmen die Beeinträchtigungen, die die Beklagte im Falle des Verlustes ihrer Wohnung zu gegenwärtigen hätte, ein Ausmaß ein, das eine Verletzung ihrer durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Menschenwürde bedeutet (vgl. BGH, Urt. v. 3. Februar 2021, a.a.O., Tz. 41).

  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 270/15

    Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte (§ 574 Abs. 1 BGB):

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Anderseits hat er im Falle eines "altersbedingt gebrechlichen" 87-jährigen Mieters trotz dessen langjährigen Aufenthalts in der Mietsache die Annahme einer Härte gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB aufgrund hohen Alters und einer Verwurzelung am Ort der Mietsache nicht erwogen, sondern stattdessen ausschließlich die tatrichterliche Aufklärung der gesundheitlichen Folgen des Wohnungsverlustes für entscheidungserheblich erachtet (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474, juris Tz. 27, 29, 31).

    Bei der Gewichtung des Vermieterinteresses an der Kündigung wegen Eigenbedarfs ist vor allem die Dringlichkeit des geltend gemachten Eigenbedarfs von Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474, juris Tz. 30; Kammer, a.a.O., Tz. 36).

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Verhaltensbedingte Pflichtverletzungen müssen von einem derartigen Gewicht sein, dass nach einem objektiven Maßstab auch ein ruhig und verständig urteilender Vertragspartner zur Kündigung veranlasst würde (vgl. BAG, Urt. v. 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02, NZA 2004, 784, juris Tz. 88).
  • LG Berlin, 07.01.2020 - 67 S 249/19

    Begründung einer Eigenbedarfskündigung zur Zweitwohnungsnutzung

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Die Kündigung ist bereits formell unwirksam, da die Kündigungserklärung entgegen §§ 573 Abs. 3, 569 Abs. 4 BGB den Kündigungssachverhalt nicht hinreichend konkret benennt, sondern lediglich ausführt, die Beklagte hätte die Klägerin "beleidigt" (vgl. Kammer, Beschl. v. 7. Januar 2020 - 67 S 249/19, MDR 2020, 666, beckonline Tz. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Der Staat hat deshalb jenes Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Urt. v. 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76, NJW 1977, 1525, juris Tz. 146 ff.; Urt. v. 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, NJW 2010, 505, juris Tz. 133 ff. (Sozialleistungen)).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Ob im hier gegeben Falle, in denen die Kündigungsfolgen den Mieter in seiner Menschenwürde verletzen, § 574 Abs. 1 BGB wegen der im Einzelnen umstrittenen Abwägungsfestigkeit von Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07, NJW 2008, 822; Poscher, JZ 2009, 269, 273) eine Berücksichtigung des Erlangungsinteresses des Vermieters überhaupt gestattet, bedarf keiner Entscheidung der Kammer.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Der Staat hat deshalb jenes Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Urt. v. 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76, NJW 1977, 1525, juris Tz. 146 ff.; Urt. v. 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, NJW 2010, 505, juris Tz. 133 ff. (Sozialleistungen)).
  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff.

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    In einer weiteren Entscheidung hat er die Annahme einer Härte wegen des hohen Alters des Mieters und seiner Verwurzelung "im Rahmen einer Gesamtwürdigung" wegen des Hinzutretens einer "fachärztlich attestierten" Erkrankung des Mieters gebilligt und nur für die im Rahmen des § 574 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung zusätzliche Feststellungen verlangt (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, NJW 2019, 2765, beckonline Tz. 31).
  • BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 57/13

    Zur Anwendbarkeit des § 573a BGB bei einer mietvertraglichen

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Dabei müssen die dem Mieter entstehenden Nachteile nicht mit absoluter Sicherheit feststehen; insbesondere bei gesundheitlichen Nachteilen genügt bereits die ernsthafte Gefahr ihres Eintritts (vgl. BGH, Urt. v. 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78; Kammer, a.a.O.; Blank, a.a.O.).
  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 617/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Dieser Grundsatz beansprucht herausgehobene Bedeutung im besonders grundrechtsintensiven Bereich der menschlichen Wohn- und Lebenssituation (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 2017 - 1 BvR 617/14, NJW 2017, 3770, juris Tz. 19).
  • BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 246/03

    Überprüfung der Interessenabwägung im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung durch

  • BVerfG, 09.10.2014 - 1 BvR 2335/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine zivilrechtliche Streitigkeit um

  • LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22

    Zur Fortsetzung eines Mietverhältnisses unter Berufung auf fehlenden

    Bei der Gewichtung des Vermieterinteresses an der Vertragsbeendigung ist vor allem die Dringlichkeit des geltend gemachten Eigenbedarfs von Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474, Tz. 30; Kammer, Urt. v. 25. Mai 2021 - 67 S 345/18, WuM 2021, 429, beckonline Tz. 35).
  • LG Berlin, 07.12.2023 - 67 S 20/23

    Eigenbedarfskündigung und Härte für den Mieter

    Unter einer Härte i.S.d § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB sind davon ausgehend alle dem Mieter aus der Vertragsbeendigung erwachsenden Nachteile wirtschaftlicher, finanzieller, gesundheitlicher, familiärer oder persönlicher Art zu verstehen, die in Folge der Vertragsbeendigung auftreten können (vgl. Kammer, Urt. v. 25. Mai 2021 - 67 S 345/18, WuM 2021, 492, beckonline Tz. 15 m.w.N.; Hartmann, in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 16. Aufl. 2024, § 574 Rz. 21 m.w.N.).

    Dabei müssen die dem Mieter entstehenden Nachteile nicht mit absoluter Sicherheit feststehen; insbesondere bei gesundheitlichen Nachteilen genügt bereits die ernsthafte Gefahr ihres Eintritts (vgl. BGH, Urt. v. 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78; Kammer, Urt. v. 25. Mai 2021, a.a.O.; Hartmann, a.a.O.).

    Für die Annahme einer Härte ist es erforderlich, aber gleichzeitig auch ausreichend, dass sich die Konsequenzen, die für den Mieter mit einem Auszug verbunden wären, von den mit einem Wohnungsverlust typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 3. Februar 2021, a.a.O., Tz. 21; Kammer, Urt. v. 25. Mai 2021, a.a.O. Tz. 15).

    Bei der Gewichtung des Vermieterinteresses an der Vertragsbeendigung ist vor allem die Dringlichkeit des geltend gemachten Eigenbedarfs von Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474, juris Tz. 30; Kammer, Urt. v. 25. Mai 2021, a.a.O., Tz. 35).

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