Rechtsprechung
   LG Berlin, 27.09.2023 - 64 S 270/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,28399
LG Berlin, 27.09.2023 - 64 S 270/22 (https://dejure.org/2023,28399)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.09.2023 - 64 S 270/22 (https://dejure.org/2023,28399)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. September 2023 - 64 S 270/22 (https://dejure.org/2023,28399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 543 Abs 2 Nr 2 BGB, § 543 Abs 3 BGB, § 546 Abs 1 BGB, § 553 Abs 1 BGB, § 556d BGB
    Kündigung eines Mietvertrags wegen nicht genehmigter Untervermietung

  • mietrechtsiegen.de

    Untervermietung mit Gewinnerzielung - Mieter muss Vermieter beteiligen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Untervermietung mit Gewinnerzielung: Vermieter ist zu beteiligen!

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Anspruch auf Untervermietung, die nicht mit den Vorschriften über die "Mietpreisbremse" ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Untervermietung mit Gewinn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Untermieterlaubnis bei Verstoß gegen Mietpreisbremse - Vermieter muss Gewinnerwirtschaftung des Mieters durch Untermiete nicht erlauben

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Untervermietung mit Gewinnerzielung: Vermieter ist zu beteiligen! (IMR 2023, 499)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen nicht genehmigter Untervermietung? (IMR 2023, 500)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 25
  • NZM 2024, 34
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Berlin, 26.04.2022 - 65 S 221/21

    Wohnraummiete: Anspruch auf Erteilung einer Untervermietungsgenehmigung bei

    Auszug aus LG Berlin, 27.09.2023 - 64 S 270/22
    (Festhaltung LG Berlin - 64 S 266/18 -, Urteil vom 21. August 2019; Anschluss LG Berlin - 65 S 221/21 -, Urteil vom 26. April 2022)(Rn.16).

    Die Kammer hält ferner die Rechtsprechung der Zivilkammer 65 für zutreffend, wonach ein Mieter von vorne herein keinen Anspruch auf Genehmigung einer Untervermietung hat, die ihrerseits nicht mit den Vorschriften über die "Mietpreisbremse" nach §§ 556d ff. BGB vereinbar ist (LG Berlin - 65 S 221/21 -, Urt. v. 26.04.2022, GE 2022, 741 ff., zitiert nach juris).

    In der Höhe der Untermiete liegt überdies ein Verstoß gegen die Vorschriften über die "Mietpreisbremse" nach §§ 556d ff. BGB, sodass ein Anspruch des Beklagten auf Erteilung der Untervermietungserlaubnis auch daran scheiterte, dass es sich bei der konkreten Untervermietung nicht um ein von der Rechtsordnung gebilligtes Vorhaben handelte (LG Berlin - 65 S 221/21 -, Urt. v. 26.04.2022, GE 2022, 741 ff., zitiert nach juris).

  • BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 74/10

    Wohnraummiete: Unerlaubte Untervermietung als Kündigungsgrund;

    Auszug aus LG Berlin, 27.09.2023 - 64 S 270/22
    (Anschluss/Abgrenzung BGH - VIII ZR 74/10 -, Urteil vom 02. Februar 2011)(Rn.17).

    Denn der Bundesgerichtshof hat zwar entschieden, dass ein Vermieter, der die rechtzeitig erbetene und geschuldete Untervermietungserlaubnis nicht vertragsgemäß erteilt, eine Mietvertragskündigung nicht auf den bloßen Formmangel der fehlenden - aber rechtswidrig verweigerten - Erlaubnis stützen kann (BGH - VIII ZR 74/10 -, Urt. v. 02.02.2011, GE 2011, 401 f., zitiert nach juris).

  • LG Berlin, 21.08.2019 - 64 S 266/18

    Erteilung der Untervermietungserlaubnis bei Wohnraummiete: Beteiligung des

    Auszug aus LG Berlin, 27.09.2023 - 64 S 270/22
    (Festhaltung LG Berlin - 64 S 266/18 -, Urteil vom 21. August 2019; Anschluss LG Berlin - 65 S 221/21 -, Urteil vom 26. April 2022)(Rn.16).

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer muss ein Vermieter es einem Mieter aber jedenfalls nicht ohne Partizipation an dem Ertrag erlauben, wirtschaftlichen Gewinn aus der Untervermietung zu erzielen (LG Berlin - 64 S 266/18 -, Urt. v. 21.08.2019, GE 2019, 1639, zitiert nach juris).

  • BGH, 13.09.2023 - VIII ZR 109/22

    Zur Untervermietung bei einer Einzimmerwohnung

    Auszug aus LG Berlin, 27.09.2023 - 64 S 270/22
    Zum einen hat der Bundesgerichtshof ausweislich einer bisher bloß vorliegenden Pressemitteilung zum Verfahren BGH - VIII ZR 109/22 - mit Urteil vom 13. September 2023 die Entscheidung der Zivilkammer 67 (LG Berlin - 67 S 7/22 -, Urt. v. 07.04.2022, GE 2022, 582 f., zitiert nach juris) bestätigt, wonach auch eine Einzimmerwohnung im Sinne des § 553 BGB "teilweise" untervermietet werden kann, wenn der Hauptmieter Mitgewahrsam an der Wohnung behält, indem er etwa einen Wohnungsschlüssel behält und persönliche Sachen in der Wohnung zurücklässt, auf die die Untervermieter vereinbarungsgemäß nicht zugreifen dürfen.
  • LG Berlin, 19.12.2018 - 66 S 29/18

    Zuschlag auf Hauptmiete wegen beabsichtigter Untervermietung?

    Auszug aus LG Berlin, 27.09.2023 - 64 S 270/22
    In Rechtsprechung und Literatur ist schon umstritten, ob der Vermieter überhaupt Anspruch auf Offenlegung der vorgesehenen Konditionen des Untermietvertrages hat; es wird vertreten, dass sich die Informationspflichten des Hauptmieters allein nach dem Maßstab des § 553 Abs. 1 Satz 2 BGB bestimmen und es den Hauptvermieter im Grundsatz nicht zu interessieren habe, welche Untervermietungserträge der Hauptmieter erzielen will (vgl. LG Berlin - 66 S 29/18 -, Urt. v. 19.12.2018, GE 2019, 126 ff., Rn. 33, zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 07.04.2022 - 67 S 7/22

    Einzimmerwohnung als Gegenstand der Gebrauchsüberlassung von Wohnraumteil

    Auszug aus LG Berlin, 27.09.2023 - 64 S 270/22
    Zum einen hat der Bundesgerichtshof ausweislich einer bisher bloß vorliegenden Pressemitteilung zum Verfahren BGH - VIII ZR 109/22 - mit Urteil vom 13. September 2023 die Entscheidung der Zivilkammer 67 (LG Berlin - 67 S 7/22 -, Urt. v. 07.04.2022, GE 2022, 582 f., zitiert nach juris) bestätigt, wonach auch eine Einzimmerwohnung im Sinne des § 553 BGB "teilweise" untervermietet werden kann, wenn der Hauptmieter Mitgewahrsam an der Wohnung behält, indem er etwa einen Wohnungsschlüssel behält und persönliche Sachen in der Wohnung zurücklässt, auf die die Untervermieter vereinbarungsgemäß nicht zugreifen dürfen.
  • LG Berlin II, 09.01.2024 - 67 S 184/23

    Anspruch auf Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters?

    Schematische Wertungen, die für die Erhebung des Untermietzuschlags stets und schon die stärkere Belegung der Wohnung oder die Erzielung zusätzlicher (Untermiet-)Einnahmen durch den Mieter ausreichen lassen, sind wegen des Wortlauts der Norm ("zuzumuten") und des sich darauf und der Gesetzessystematik beruhenden Ausnahmecharakters des § 553 Abs. 2 BGB nicht gerechtfertigt (vgl. Kammer, Beschl. v. 21. November 2017 - 67 S 212/17, BeckRS 2017, 153183 Tz. 3, a.A. LG Berlin Urt. v. 21. August 2019 - 64 S 266/18, BeckRS 2019, 33035, Tz. 4; Urt. v. 27. September 2023 - 64 S 270/22, BeckRS 2023, 28515, beckonline Tz. 19).
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