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   LG Bonn, 09.05.2017 - 3 O 28/17   

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LG Bonn, 09.05.2017 - 3 O 28/17 (https://dejure.org/2017,52658)
LG Bonn, Entscheidung vom 09.05.2017 - 3 O 28/17 (https://dejure.org/2017,52658)
LG Bonn, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 3 O 28/17 (https://dejure.org/2017,52658)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus LG Bonn, 09.05.2017 - 3 O 28/17
    Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche etwaigen Umstände es sich dabei handelt (BGH, Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11; Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10; Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08).

    Auf die Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 Abs. 2 und Abs. 3 BGB-InfoV kann sich die Beklagte vorliegend nicht berufen, weil sie die Musterwiderrufsbelehrung nicht vollständig übernommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11).

    Wie der BGH wiederholt ausgeführt hat, kann ein Unternehmer sich auf die Schutzwirkung der BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH, Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10; Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11; Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15 Tz. 22).

    Der Annahme eines schutzwürdigen Vertrauens der Beklagten steht auch nicht entgegen, dass die Beklagte die inhaltlich fehlerhafte Belehrung verwendet hat und jedenfalls nach Bekanntwerden der Rechtsprechung des BGH zum Umfang der Schutzwirkung des Musters im Jahr 2012 (vgl. z.B. BGH Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11) die Möglichkeit gehabt hätte, die Kläger nachträglich eine Belehrung zu erteilen und dadurch die Monatsfrist des § 355 Abs. 2 S. 3 BGB a.F. auszulösen.

  • OLG Köln, 13.04.2016 - 13 U 241/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Bonn, 09.05.2017 - 3 O 28/17
    Angesichts der vollständigen Rückzahlung der Darlehensvaluta zum 31.03.2013 ist auch das Umstandsmoment erfüllt (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15; OLG Köln, Beschluss vom 13.04.2016 - 13 U 241/15; OLG Köln, Beschluss vom 08.06.2016 - 13 U 23/16).

    Im Falle einer Bank, deren Geschäftsgegenstand darin besteht, mit den Geldern ihrer Kunden in der Weise zu arbeiten, dass einerseits Gelder verwahrt, andererseits Darlehen gegeben werden, ist es auch offenkundig, dass zurückgezahlte Gelder bei Eingang neu verwendet werden und die spätere Rückabwicklung eines Darlehens nach dessen vollständiger beiderseitiger Erfüllung deshalb für die Bank einen unzumutbaren Nachteil darstellt (OLG Köln, Beschluss vom 13.04.2016 - 13 U 241/15).

    Dies ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn es sich - wie hier - um eine bloße Ungenauigkeit und damit um eine rein formale Fehlerhaftigkeit der Belehrung handelt (OLG Köln, Urteil vom 25.01.2012 - 13 U 30/11; Urteil vom 23.11.2012 - 13 U 221/11; Beschluss vom 13.04.2016, Az.: 13 U 241/15; Urteil vom 11.12.2015 - 13 U 123/14).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus LG Bonn, 09.05.2017 - 3 O 28/17
    Insbesondere unterliegt auch das Widerrufsrecht dem Rechtsinstitut der Verwirkung (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15).

    Die dem Verbraucher im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung grundsätzlich eingeräumte Möglichkeit eines unbefristeten Widerrufsrechts, die keiner gesetzlichen Ausübungs- oder Ausschlussfrist unterliegt, kann gemäß § 242 BGB ungeachtet der Grundsätze von Treu und Glauben nicht gleichsam unbegrenzt ausgeübt werden (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15).

    Angesichts der vollständigen Rückzahlung der Darlehensvaluta zum 31.03.2013 ist auch das Umstandsmoment erfüllt (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15; OLG Köln, Beschluss vom 13.04.2016 - 13 U 241/15; OLG Köln, Beschluss vom 08.06.2016 - 13 U 23/16).

  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus LG Bonn, 09.05.2017 - 3 O 28/17
    Die Verwirkung eines Rechts tritt hingegen ein, wenn es vom Berechtigten über längere Zeit nicht geltend gemacht worden ist und der andere Teil sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einstellen durfte und sich auch tatsächlich darauf eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGH, Urteil vom 23.01.2014 - VII ZR 177/13; Urteil vom 14.06.2004 - II ZR 395/01; OLG Köln, Urteil vom 25.01.2012 - 13 U 30/11).

    Die Schutzbedürftigkeit des Verpflichteten wird hingegen wesentlich bestimmt durch den Umfang seiner Vertrauenssituation und seinen Informationsstand (OLG Köln, Urteil vom 25.01.2012 - 13 U 30/11).

    Dies ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn es sich - wie hier - um eine bloße Ungenauigkeit und damit um eine rein formale Fehlerhaftigkeit der Belehrung handelt (OLG Köln, Urteil vom 25.01.2012 - 13 U 30/11; Urteil vom 23.11.2012 - 13 U 221/11; Beschluss vom 13.04.2016, Az.: 13 U 241/15; Urteil vom 11.12.2015 - 13 U 123/14).

  • OLG Köln, 11.12.2015 - 13 U 123/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehensvertrag

    Auszug aus LG Bonn, 09.05.2017 - 3 O 28/17
    Dies gilt jedenfalls dann, soweit die Belehrung das Widerrufsrecht nicht von irgendwelchen Bedingungen abhängig macht oder an seine Ausübung unzulässige, nachteilige Rechtsfolgen knüpft oder gar gänzlich fehlt (OLG Köln, Urteil vom 11.12.2015 - 13 U 123/14; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.3.2014 - 17 W 11/14; KG Berlin, Urteil vom 16.08.2012 - 8 U 101/12; LG Bonn, Urteil vom 08.05.2015 - 3 O 368/14).

    Dies ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn es sich - wie hier - um eine bloße Ungenauigkeit und damit um eine rein formale Fehlerhaftigkeit der Belehrung handelt (OLG Köln, Urteil vom 25.01.2012 - 13 U 30/11; Urteil vom 23.11.2012 - 13 U 221/11; Beschluss vom 13.04.2016, Az.: 13 U 241/15; Urteil vom 11.12.2015 - 13 U 123/14).

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus LG Bonn, 09.05.2017 - 3 O 28/17
    Es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob die Kläger von einem trotz Fristablaufs tatsächlich - d. h. aus rechtlichen Gründen - fortbestehenden Widerrufsrecht Kenntnis hatten (BGH, Urteil vom 16.3.2007 - V ZR 190/06; Palandt/Grüneberg, 75. Auflage 2016, § 242 BGB, Rn. 94).

    Ein schutzwürdiges Vertrauen der Beklagten auf die Nichtausübung des Widerrufsrechts ist auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Kläger die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung und das daraus resultierende - grundsätzliche - Fortbestehen des Widerrufsrechts nach eigenen Angaben nicht bekannt war (BGH, Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06).

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Bonn, 09.05.2017 - 3 O 28/17
    Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche etwaigen Umstände es sich dabei handelt (BGH, Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11; Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10; Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08).

    Wie der BGH wiederholt ausgeführt hat, kann ein Unternehmer sich auf die Schutzwirkung der BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH, Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10; Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11; Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15 Tz. 22).

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus LG Bonn, 09.05.2017 - 3 O 28/17
    Bei Zahlungen an eine Bank besteht - wie der BGH zur Frage eines von der Bank im Rahmen der widerrufsbedingten Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach § 346 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB geschuldeten Nutzungsersatzes wiederholt entschieden hat eine tatsächliche, wenn auch widerlegliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat (BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08; Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15; Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Bonn, 09.05.2017 - 3 O 28/17
    Bei Zahlungen an eine Bank besteht - wie der BGH zur Frage eines von der Bank im Rahmen der widerrufsbedingten Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach § 346 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB geschuldeten Nutzungsersatzes wiederholt entschieden hat eine tatsächliche, wenn auch widerlegliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat (BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08; Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15; Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15).
  • BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei

    Auszug aus LG Bonn, 09.05.2017 - 3 O 28/17
    Bei Zahlungen an eine Bank besteht - wie der BGH zur Frage eines von der Bank im Rahmen der widerrufsbedingten Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach § 346 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB geschuldeten Nutzungsersatzes wiederholt entschieden hat eine tatsächliche, wenn auch widerlegliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat (BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08; Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15; Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

  • OLG Köln, 08.06.2016 - 13 U 23/16

    Recht des Darlehensnehmers auf Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages 9

  • OLG Frankfurt, 19.11.2014 - 19 U 74/14

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensvertrag

  • OLG Frankfurt, 10.03.2014 - 17 W 11/14

    Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen

  • KG, 16.08.2012 - 8 U 101/12

    Leasingvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts

  • LG Bonn, 08.05.2015 - 3 O 368/14

    Verwirkung eines Rechts zum Widerruf von Darlehensverträgen

  • OLG Köln, 28.11.2012 - 13 U 221/11

    Annahme einer Verwirkung im Bereich des Haustürwiderrufsgesetzes (HWiG);

  • RG, 27.10.1931 - II 25/31

    Zum Unterschied der Herkunfts- und der Beschaffenheitsangabe und zur Frage der

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 16.03.1979 - V ZR 38/75

    Überbau von Fundamenten, Mauer und Dach der Autohalle - Die widerspruchslose

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