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   LG Braunschweig, 29.01.2021 - 11 O 2136/19   

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LG Braunschweig, 29.01.2021 - 11 O 2136/19 (https://dejure.org/2021,2728)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 29.01.2021 - 11 O 2136/19 (https://dejure.org/2021,2728)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - 11 O 2136/19 (https://dejure.org/2021,2728)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19

    Abgasskandal: Keine Deliktzinsen für geschädigte VW-Käufer

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.01.2021 - 11 O 2136/19
    Die vorgenannten Umstände genügen in Verbindung mit den Schwierigkeiten der Fahrzeugerwerber, die internen Vorgänge bei der Beklagten konkret darzulegen, für die Annahme einer sekundären Darlegungslast der Beklagten (BGH, Urteil vom 30.07.2020, VI ZR 397/19, zit. nach juris, Rn. 15).

    Mit der Behauptung, bei den durchgeführten Untersuchungen, die noch nicht abgeschlossen seien, hätten sich keine Erkenntnisse über eine Beteiligung von Vorstandsmitgliedern im aktienrechtlichen Sinne an der Entwicklung oder Verwendung der Abschalteinrichtung ergeben, ist die Beklagte ihrer o.g. sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen (BGH, Urteil vom 30.07.2020, VI ZR 397/19, zit. nach juris, Rn. 15).

    Einwände, mit der Vorteilsanrechnung würden die Präventionswirkung des Deliktsrechts verfehlt, das Gebot unionskonformer Rechtsanwendung verletzt, die Beklagte unangemessen entlastet und gesetzliche Wertungen missachtet, greifen nicht durch (BGH, Urteil vom 30.07.2020, VI ZR 397/19, zit. nach juris, Rn. 34).

    Der nach § 291 BGB zu verzinsende Betrag lag mithin bei Eintritt der Rechtshängigkeit höher als der schließlich zuzusprechende Betrag und hat sich dann sukzessive auf den schließlich zuzuerkennenden Betrag ermäßigt (BGH, Urteil vom 30.07.2020, VI ZR 397/19, zit. nach juris, Rn. 38).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.01.2021 - 11 O 2136/19
    Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (Urteil des BGH vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, zit. nach juris, Rn. 15).

    Im Verfahren VI ZR 252/19 und etwa auch in dem Verfahren VI ZR 739/20 - dort (u.a) zu Fragestellungen um § 852 BGB - ist damit eine Chance, manche sagen gar Verpflichtung, zur Rechtssicherheit beizutragen, vertan worden.

    Hierfür spricht nicht nur der Umstand, dass es sich bei der markenübergreifenden Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung um eine grundlegende Entscheidung von erheblicher, konzernstrategischen Bedeutung handelte, die nämlich mit erheblichen Risiken für den gesamten Konzern verbunden war, sondern auch die Bedeutung gesetzlicher Grenzwerte und der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten ihrer Einhaltung für die Geschäftstätigkeit des Konzerns (BGH, Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, zit. nach juris, Rn. 39).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.01.2021 - 11 O 2136/19
    Eine Begrenzung der Vorteilsausgleichung - etwa auf den Wertverlust des Fahrzeugs - ist dabei nicht angezeigt (BGH, Urteil vom 30.07.2020, VI ZR 354/19, zit. nach juris, Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 13 U 37/19

    Deliktischer Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. VW-Diesel-Skandal

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.01.2021 - 11 O 2136/19
    Dieser wirkte sich auf die Möglichkeit, das Fahrzeug entsprechend seiner Bestimmung zu nutzen, nicht erkennbar aus (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.11.2019, 13 U 37/19, zit. nach juris, Rn. 120).
  • BGH, 09.12.2014 - VIII ZR 196/14

    Gebrauchtwagenkauf: Ermittlung der Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung des

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.01.2021 - 11 O 2136/19
    Wie zur Bestätigung hat - außerhalb des sog. "Abgasskandals" - auch der 8. Senat des BGH vor nicht allzu langer Zeit für ein sehr gut vergleichbares Oberklassefahrzeug - einem SUV der Oberklasse - mit einem zudem hubraumidentischen Motor (xxx) im Rahmen einer kaufrechtlichen Rückabwicklung ebenfalls auf eine angenommene Gesamtlaufleistung von "nur" 250.000 km abgestellt (BGH, Beschluss vom 09.12.2014, VIII ZR 196/14, zit. nach juris, Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 13 U 12/19

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage: Geltendmachung von

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.01.2021 - 11 O 2136/19
    Ein lediglich (aufschiebend) bedingt für den Fall des Scheiterns des vorgerichtlichen Mandats erteilter Prozessauftrag steht der Gebühr aus Nr. 2300 VV RVG nicht entgegen (Vgl. ausführlich OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.11.2019, 13 U 12/19, zit. nach juris, Rn. 114 ff.).
  • OLG Bamberg, 03.07.2019 - 4 W 46/19

    Streitwert in den PKW-Abgasverfahren bei Zug um Zug-Antrag

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.01.2021 - 11 O 2136/19
    Hat der auf Schadensersatz klagende Kläger - wie vorliegend - im Klageantrag ein Nutzungsentgelt berücksichtigt, so ist der sich daraus ergebende Abzugsbetrag bei der Bemessung des Streitwerts auch dann wertmindernd in Abzug zu bringen, wenn der Kläger insoweit eine Zug-um-Zug-Verurteilung verlangt (OLG Bamberg, Beschluss vom 03.07.2019, 4 W 46/19, zitiert nach juris; st. Rspr. auch des OLG Braunschweig).
  • BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.01.2021 - 11 O 2136/19
    Im Verfahren VI ZR 252/19 und etwa auch in dem Verfahren VI ZR 739/20 - dort (u.a) zu Fragestellungen um § 852 BGB - ist damit eine Chance, manche sagen gar Verpflichtung, zur Rechtssicherheit beizutragen, vertan worden.
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.01.2021 - 11 O 2136/19
    Immerhin ist der Entscheidung vom 25.05.2020 (und auch der Presseerklärung im Verfahren VI ZR 433/19) aber zu entnehmen, dass eine eine Haftung nach § 826 BGB auslösende irgendwie geartete Täuschung der Behörde im Falle der Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung dann anzunehmen ist, wenn letztere auf die Prüfstandbedingungen zugeschnitten ist, also bei Verlassen der Prüfstandbedingungen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems gegenüber dem Testmodus verringert.
  • OLG Oldenburg, 16.10.2020 - 11 U 2/20

    Begriff der unzulässigen Abschalteinrichtung i.S. von Art. 5 Abs. 2 S. 2 VO (EG)

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.01.2021 - 11 O 2136/19
    Ohnehin kommt aber dem o.g. - bestandskräftigen - Bescheid des KBA als Verwaltungsakt eine Tatbestandswirkung in dem Sinne zu, dass seine Feststellungen für die Zivilgerichte bindend sind und deren Rechtmäßigkeit der Prüfung der Zivilgerichte entzogen ist (OLG Oldenburg, Urteil vom 16.10.2020, 11 U 2/20, zit. nach juris, Rn. 60 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2019 - 13 U 274/18

    VW-Diesel-Skandal: Keine Haftung wegen Thermofenster im Software-Update

  • LG Braunschweig, 02.06.2020 - 11 O 4083/18

    Abgasskandal, BGH VI ZR 252/19

  • OLG Hamm, 05.11.2020 - 18 U 86/20

    Dieselabgasfälle, unzulässige Abschalteinrichtung, Thermofenster

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