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LG Dortmund, 16.11.2021 - 9 T 249/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- BGH, 20.04.2018 - V ZB 226/17
Voraussetzungen für die Anordnung von Ausreisegewahrsam; Prüfung einer …
Auszug aus LG Dortmund, 16.11.2021 - 9 T 249/21
Im Unterschied zur Sicherungshaft, die nach § 62 Abs. 3 S. 1 AufenthG in diesem Fall anzuordnen ist, hat der Haftrichter bei der Anordnung von Ausreisegewahrsam nach § 62b Abs. 1 S. 1 AufenthG ein Ermessen ( BGH InfAuslR 2021, 339; BGH NVwZ-RR 2018, 746 ).Gemäß § 38 Abs. 3 S. 1 FamFG sind die für die Ermessens-ausübung maßgeblichen Gründe - wenn auch in knapper Form - in der Entscheidung darzulegen ( BGH InfAuslR 2021, 339; BGH NVwZ-RR 2018, 746 ).
- BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 648/73
Verletzung des Habeas-corpus-Grundsatzes bei Entscheidung über Haftfortdauer
Auszug aus LG Dortmund, 16.11.2021 - 9 T 249/21
Als Person des Vertrauens ist in der Regel auch der Rechtsanwalt des Betroffenen anzusehen ( BVerfG InfAuslR 2020, 343; BVerfG MDR 1975, 30 ).den Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 104 Abs. 4 GG verletzt hat ( BVerfG InfAuslR 2020, 343; BVerfG MDR 1975, 30; BVerfGE 16, 119 ).
- BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06
Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft
Auszug aus LG Dortmund, 16.11.2021 - 9 T 249/21
Die Akten der Ausländerbehörde sind als Bestandteil der richterlichen Amtsermittlung bei einer Entscheidung über eine Freiheitsentziehung in aller Regel beizuziehen ( BVerfG InfAuslR 2020, 343; BVerfG InfAuslR 2008, 133 ). - OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04
Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine …
Auszug aus LG Dortmund, 16.11.2021 - 9 T 249/21
Da der Antrag vom 27. September 2021, die Rechtswidrigkeit der behördlichen Festnahme und Ingewahrsamnahme festzustellen, einen selbständigen Verfahrensgegenstand bildet, hat über diesen das Amtsgericht Unna erstinstanzlich zu entscheiden ( OLG Hamm FGPrax 2005, 90 ). - BVerfG, 14.05.1963 - 2 BvR 516/62
Verletzung der grundgesetzlich normierten Benachrichtigungspflicht bei …
Auszug aus LG Dortmund, 16.11.2021 - 9 T 249/21
den Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 104 Abs. 4 GG verletzt hat ( BVerfG InfAuslR 2020, 343; BVerfG MDR 1975, 30; BVerfGE 16, 119 ).