Rechtsprechung
LG Freiburg, 09.05.2017 - 9 S 6/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Reparaturkosten bei Nichteinhaltung der vorgegeben Inspektionsintervalle
- Justiz Baden-Württemberg
§ 249 Abs 1 BGB, § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 254 Abs 2 BGB, § 287 Abs 1 ZPO, § 7 Abs 1 StVG
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Fiktive Abrechnung von Reparaturkosten bei Nichteinhaltung der herstellerseitig vorgegeben Inspektionsintervalle - blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Schadensersatz: Verweis auf freie Werkstatt bei nicht regelmäßiger Wartung des Kfz in markengebundener Fachwerkstatt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Fiktive Abrechnung und der Verweis auf eine freie Werkstatt bei Nichteinhaltung der Inspektionsintervalle
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unfallschaden "fiktiv abgerechnet" - Muss die Kfz-Versicherung eines Unfallverursachers die Stundensätze einer Markenwerkstatt bezahlen?
- vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)
Verweisung auf günstigere Werkstatt bei fiktiver Abrechnung - Gleichwertigkeit der Reparatur war unstreitig
Verfahrensgang
- AG Waldkirch, 09.12.2016 - 1 C 106/16
- LG Freiburg, 09.05.2017 - 9 S 6/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 28
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem …
Auszug aus LG Freiburg, 09.05.2017 - 9 S 6/17
Hat der Geschädigte sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt warten und reparieren lassen, kann es für ihn unzumutbar sein, sich im Rahmen der Schadensabrechnung auf eine alternative Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen, da auch bei älteren Fahrzeugen die Frage, wo das Fahrzeug regelmäßig gewartet wurde und ob es scheckheftgepflegt ist, insbesondere im Falle eines Weiterverkaufs von Bedeutung sein kann (Anschluss an BGH, Urt. v. 20.10.2009 - VI ZR 53/09 -, juris).Zwar darf - wie das Amtsgericht zutreffend ausführt - auch derjenige Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, der Schadensberechnung gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB grundsätzlich die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen (BGH, Urt. v. 20.10.2009 - VI ZR 53/09 -, Rn. 7, juris).
In einem solchen Fall kann es für den Geschädigten zwar unzumutbar sein, sich im Rahmen der Schadensabrechnung auf eine alternative Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen, da auch bei älteren Fahrzeugen die Frage, wo das Fahrzeug regelmäßig gewartet und ob es scheckheftgepflegt ist, insbesondere im Falle eines Weiterverkaufs von Bedeutung sein kann (BGH, Urt. v. 20.10.2009 - VI ZR 53/09 -, Rn. 15).
Dass ihm die Verweisung auf eine freie Werkstatt unzumutbar ist, hat aber im Rahmen der ihm insoweit obliegenden sekundären Darlegungslast der Geschädigte konkret darzulegen (BGH, Urt. v. 20.10.2009 - VI ZR 53/09 -, Rn. 15).
- BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14
Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer …
Auszug aus LG Freiburg, 09.05.2017 - 9 S 6/17
Dem Schädiger steht es jedoch offen, den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB auf eine günstigere Reparatur in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" zu verweisen, wenn er darlegt und beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb einer markengebundenen Werkstatt unzumutbar machen würden (BGH, Urt. v. 28.04.2015 - VI ZR 267/14 -, juris).Soweit der Kläger mutmaßt, dass vertragliche Beziehungen zwischen der Beklagten und der Fa. ... bestünden, vermag dieser Umstand für sich genommen eine Verweisung nicht unzumutbar erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 28.04.2015 - VI ZR 267/14 -, juris).
- BGH, 07.02.2017 - VI ZR 182/16
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen für eine Verweisung des …
Auszug aus LG Freiburg, 09.05.2017 - 9 S 6/17
Da der BGH in seiner o.g. Entscheidung vom 20.10.2009 ausdrücklich auf die Bedeutung einer regelmäßigen Wartung im Sinne einer Scheckheftpflege abstellt, erfordert die stete Wartung nicht nur, dass das Fahrzeug ausschließlich in Markenwerkstätten gewartet wurde, sondern auch, dass alle zur Scheckheftpflege erforderlichen Inspektionen dort durchgeführt wurden (in diesem Sinne s. zuletzt BGH, Urt. v. 07.02.2017 - VI ZR 182/16 - juris).