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   LG Halle, 12.04.2016 - 1 S 265/15   

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LG Halle, 12.04.2016 - 1 S 265/15 (https://dejure.org/2016,31207)
LG Halle, Entscheidung vom 12.04.2016 - 1 S 265/15 (https://dejure.org/2016,31207)
LG Halle, Entscheidung vom 12. April 2016 - 1 S 265/15 (https://dejure.org/2016,31207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 249 Abs 2 BGB, § 287 ZPO
    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als taugliche Schätzgrundlage Bestimmung der erforderlichen Mietwagenkosten; Internet-Angebote als Sondermarkt

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schätzung nach Schwacke -> Günstigere Angebote sind nur relevant, wenn sie aus dem Zeitraum des... | Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Schadenminderungspflicht; Internetangebote

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus LG Halle, 12.04.2016 - 1 S 265/15
    Die Eignung der vom Amtsgericht herangezogenen Schwacke-Liste für das Jahr 2013 bedarf nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann der Klärung, wenn konkrete Tatsachen aufgezeigt werden, wonach sich geltend gemachte Mängel der Schätzgrundlage auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (BGH, Urteil v. 07.05.2011, Az. VI ZR 142/10; Urteil v. 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11).

    Danach sind konkrete Angriffe gegen die jeweiligen Listen durch Tatsachenvortrag dazu zu erheben, dass in dem betroffenen Zeitraum an dem konkreten Ort zu günstigeren bzw. ungünstigeren Preisen angemietet werden konnte (BGH, Urteil v. 18.12.2012 a.a.O.).

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus LG Halle, 12.04.2016 - 1 S 265/15
    Gegenstand dieses Zinsantrages ist vielmehr ein Anspruch auf Verzinsung der verauslagten Gerichtskosten, die für die Zeit vor Eingang des Kostenfestsetzungsantrages allenfalls unter einem materiell-rechtlichen Aspekt verlangt werden kann (BGH, Urteil v. 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13; OLG Karlsruhe, Urteil v. 10.07.2012, Az. 8 U 66/11).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus LG Halle, 12.04.2016 - 1 S 265/15
    Die Beklagte hat selbst ausgeführt, dass der BGH in seinen Entscheidungen vom 12.04.2011 (Az. VI ZR 300/09) und vom 14.10.2008 (Az. VI ZR 308/07) klargestellt hat, dass § 287 ZPO die Art der Schätzungsgrundlage nicht vorgibt und die Schadenshöhe lediglich nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden bzw. wesentliche und die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Acht bleiben dürfen; vielmehr können in geeigneten Fällen Listen oder Schätzungen bei der Schadensschätzung verwendet werden, wobei es dem Tatrichter im Rahmen des durch § 287 ZPO eingeräumten Schätzungsermessens freisteht, zur Bestimmung der Höhe erforderlicher Mietwagenkosten sowohl auf die Fraunhofer Studie, als auch auf den Schwacke-Mietpreisspiegel bzw. auf das arithmetische Mittel aus beiden Listen zurückzugreifen (BGH, Urteil v. 12.04.2011 a.a.O.; BGH, Urteil v. 22.02.2011, Az. VI ZR 353/09).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Halle, 12.04.2016 - 1 S 265/15
    Die Beklagte hat selbst ausgeführt, dass der BGH in seinen Entscheidungen vom 12.04.2011 (Az. VI ZR 300/09) und vom 14.10.2008 (Az. VI ZR 308/07) klargestellt hat, dass § 287 ZPO die Art der Schätzungsgrundlage nicht vorgibt und die Schadenshöhe lediglich nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden bzw. wesentliche und die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Acht bleiben dürfen; vielmehr können in geeigneten Fällen Listen oder Schätzungen bei der Schadensschätzung verwendet werden, wobei es dem Tatrichter im Rahmen des durch § 287 ZPO eingeräumten Schätzungsermessens freisteht, zur Bestimmung der Höhe erforderlicher Mietwagenkosten sowohl auf die Fraunhofer Studie, als auch auf den Schwacke-Mietpreisspiegel bzw. auf das arithmetische Mittel aus beiden Listen zurückzugreifen (BGH, Urteil v. 12.04.2011 a.a.O.; BGH, Urteil v. 22.02.2011, Az. VI ZR 353/09).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Halle, 12.04.2016 - 1 S 265/15
    Zum anderen ist vom BGH mit Urteil vom 02.02.2010 (Az. VI ZR 7/09) ausgeführt worden, dass es sich bei Recherchen im Internetportal um einen Sondermarkt handelt, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar sein muss und deshalb zu prüfen ist, ob eine solche Recherche geeignet ist, Zweifel an der Geeignetheit der herangezogenen Schätzgrundlage zu streuen.
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus LG Halle, 12.04.2016 - 1 S 265/15
    Die Beklagte hat selbst ausgeführt, dass der BGH in seinen Entscheidungen vom 12.04.2011 (Az. VI ZR 300/09) und vom 14.10.2008 (Az. VI ZR 308/07) klargestellt hat, dass § 287 ZPO die Art der Schätzungsgrundlage nicht vorgibt und die Schadenshöhe lediglich nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden bzw. wesentliche und die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Acht bleiben dürfen; vielmehr können in geeigneten Fällen Listen oder Schätzungen bei der Schadensschätzung verwendet werden, wobei es dem Tatrichter im Rahmen des durch § 287 ZPO eingeräumten Schätzungsermessens freisteht, zur Bestimmung der Höhe erforderlicher Mietwagenkosten sowohl auf die Fraunhofer Studie, als auch auf den Schwacke-Mietpreisspiegel bzw. auf das arithmetische Mittel aus beiden Listen zurückzugreifen (BGH, Urteil v. 12.04.2011 a.a.O.; BGH, Urteil v. 22.02.2011, Az. VI ZR 353/09).
  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

    Auszug aus LG Halle, 12.04.2016 - 1 S 265/15
    Die Eignung der vom Amtsgericht herangezogenen Schwacke-Liste für das Jahr 2013 bedarf nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann der Klärung, wenn konkrete Tatsachen aufgezeigt werden, wonach sich geltend gemachte Mängel der Schätzgrundlage auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (BGH, Urteil v. 07.05.2011, Az. VI ZR 142/10; Urteil v. 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 243/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Halle, 12.04.2016 - 1 S 265/15
    Dies bedeutet, dass er von mehreren, auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis als zur Herstellung objektiv erforderlich ersetzt verlangen kann (BGH, Urteil v. 23.01.2007, Az. VI ZR 243/05 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2012 - 8 U 66/11

    Verzugszinsforderung: Anspruch auf Verzinsung eingezahlter Gerichtskosten für die

    Auszug aus LG Halle, 12.04.2016 - 1 S 265/15
    Gegenstand dieses Zinsantrages ist vielmehr ein Anspruch auf Verzinsung der verauslagten Gerichtskosten, die für die Zeit vor Eingang des Kostenfestsetzungsantrages allenfalls unter einem materiell-rechtlichen Aspekt verlangt werden kann (BGH, Urteil v. 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13; OLG Karlsruhe, Urteil v. 10.07.2012, Az. 8 U 66/11).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 4 U 26/12

    Bauprozess: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme; Prüfungspflicht des

    Auszug aus LG Halle, 12.04.2016 - 1 S 265/15
    Insoweit folgt der Anspruch auf Ersatz eines konkreten Zinsschadens (entgangene Zinsen oder wegen Inanspruchnahme von Fremdmitteln zur Finanzierung des Gerichtskostenvorschusses) aus § 288 Abs. 4 BGB (OLG Brandenburg, Urteil v. 22.12.2015, Az. 4 U 26/12).
  • LG Dortmund, 11.10.2012 - 4 S 3/12

    Anspruch auf Schadensersatz hinsichtlich der Freistellung der Mietwagenkosten und

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