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LG Hamburg, 01.10.2003 - 612 Qs 47/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 10.08.2010 - I Ws 193/10
Strafbefehlsverfahren: Zulässigkeit der Verweisung vom Amtsgericht an das …
Außer im Falle des § 200 Abs. 2 Satz 2 StPO, von dem auch nur bei einfacher Beweislage im Verfahren vor dem Strafrichter Gebrauch zu machen ist, ist das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen zur Vorbereitung des rechtlichen Gehörs des Angeschuldigten im Sinne der § 201 Abs. 1, § 33 Abs. 3 StPO vor Erlass eines etwaigen Eröffnungsbeschlusses unerlässlich, da es der Realisierung eines wesentlichen Beschuldigtenrechts dient (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 01.10.2003 - 612 Qs 47/03 - zitiert nach juris).