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   LG Hamburg, 05.03.2021 - 324 O 502/20   

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LG Hamburg, 05.03.2021 - 324 O 502/20 (https://dejure.org/2021,60859)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.03.2021 - 324 O 502/20 (https://dejure.org/2021,60859)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. März 2021 - 324 O 502/20 (https://dejure.org/2021,60859)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2021 - 324 O 502/20
    Das Bundesverfassungsgericht rechtfertige das in § 353d Nr. 3 StGB enthaltene Verbot damit, dass durch eine wörtliche Wiedergabe der Dokumente der Eindruck amtlicher Authentizität erweckt werde (BVerfG NJW 1986, 1239 Rn. 53; NJW 2014, 2777 Rn. 30f.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass § 353 d Nr. 3 StGB u.a. die Persönlichkeitsrechte (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) der vom Verfahren Betroffenen schützt (BVerfG, Beschl. V. 27.6.2014 - 2 BvR 429/12 -, Rn. 27, juris Beschl. V. 3.12.1985 - 1 BvL 15/84 - BVerfGE 71, 206-223, Rn. 39).

    Die Vorschrift des § 353d Nr. 3 StGB dient der Unbefangenheit der Verfahrensbeteiligten sowie dem Schutz des vom Verfahren Betroffenen vor vorzeitiger öffentlicher Bloßstellung und Vorverurteilung (BT-Drs. 7/1261 S. 23 BVerfG, Beschluss vom 3.12.1985, 1 BvL 15/84, Juris Rn. 7; BeckOK StGB/Heuchemer, 48. Ed. 1.11.2020, StGB § 353d Rn. 1).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG als solches im Rahmen des § 353d Nr. 3 StGB keine Mitteilungsbefugnis, und zwar auch dann nicht, wenn über Verfahren von hoher oder gar höchster Bedeutung berichtet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.12.1985, 1 BvL 15/84, Juris Rn. 49).

  • BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2021 - 324 O 502/20
    Das Bundesverfassungsgericht rechtfertige das in § 353d Nr. 3 StGB enthaltene Verbot damit, dass durch eine wörtliche Wiedergabe der Dokumente der Eindruck amtlicher Authentizität erweckt werde (BVerfG NJW 1986, 1239 Rn. 53; NJW 2014, 2777 Rn. 30f.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass § 353 d Nr. 3 StGB u.a. die Persönlichkeitsrechte (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) der vom Verfahren Betroffenen schützt (BVerfG, Beschl. V. 27.6.2014 - 2 BvR 429/12 -, Rn. 27, juris Beschl. V. 3.12.1985 - 1 BvL 15/84 - BVerfGE 71, 206-223, Rn. 39).

  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2021 - 324 O 502/20
    Es kommt dabei nicht auf die Wirkung, sondern auf Inhalt und Zweck des Gesetzes an sowie darauf, ob der Gesetzgeber bei Erlass gerade einen Rechtsschutz, wie er wegen der behaupteten Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird, intendiert hat (BGH NJW 2004, 356; Palandt- Sprau , BGB, 80. Auflage 2021, § 823 Rn. 58 m.w.Nw.).
  • OLG Brandenburg, 20.07.2016 - 53 Ss 3/16

    Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen: Öffentlichkeit der Verlesung;

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2021 - 324 O 502/20
    Das Adjektiv 'wesentlich' bezieht sich auf für die Sache oder einen Beteiligten wichtige Teile (vgl. Fischer, StGB, 67. Aufl., § 353d Rdnr. 9) und nicht auf die Länge des verlesenen Teils (vgl. OLG Brandenburg, Urt. V. 20.7.2016 - 53 Ss 3-16 (18/16), BeckRS 2016, 16216 Rn. 18, beck-online).
  • OLG Hamburg, 31.01.1990 - 1 Ss 93/89
    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2021 - 324 O 502/20
    Nach dem Gesetzestext ist auch die Veröffentlichung privater, aber für Zwecke des Strafverfahrens dienstliche Verwahrung genommene Urkunden tatbestandsmäßig (vgl. HansOLG Hamburg NStZ 1990, 283), sodass Privaturkunden ausreichen, die für die Zwecke des Strafverfahrens beschlagnahmt worden sind (BeckOK StGB/Heucheumer, 47. Ed. 1.8.2020, StGB 3 353d Rn. 5 m.w.Nw.)." (HansOLG, Beschluss vom 2.11.2020, 7 W 125/20).
  • OLG Hamburg, 22.03.2022 - 7 U 25/21

    Strafbarkeit der wörtlichen Wiedergabe von Tagebuchaufzeichnungen aus einem

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5. März 2021, Geschäftsnummer 324 O 502/20, hinsichtlich der Verbote zu Ziffern I.7.
  • LG Hamburg, 30.07.2021 - 324 O 134/21

    Unterlassungsanspruch bei einer Mitteilung von Zitaten aus beschlagnahmten

    Mit weiterem Schreiben vom 11.03.2021 gaben die Prozessbevollmächtigten des Klägers der Beklagten unter Verweis auf ein parallel gelagertes Verfahren gegen die S. Z. (Verfügungsverfahren: Az. 324 O 393/20 - 7 W 125/20; Hauptsache: Az. 324 O 502/20) eine weitere Gelegenheit zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung, was die Beklagte mit weiterem Schreiben ihrer Prozessbevollmächtigten vom 19.03.2021 ablehnte.
  • LG Hamburg, 30.07.2021 - 324 O 139/21

    Unterlassungsanspruch eines beschuldigten Bankiers gegen die Veröffentlichung von

    Mit weiterem Schreiben vom 10.03.2021 gaben die Prozessbevollmächtigten des Klägers der Beklagten unter Verweis auf ein parallel gelagertes Verfahren gegen die S. Z. (Verfügungsverfahren: Az. 324 O 393/20 - 7 W 125/20; Hauptsache: Az. 324 O 502/20) eine weitere Gelegenheit zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung (Anlage K 4), was die Beklagte mit weiterem Schreiben ihrer Prozessbevollmächtigten vom 15.03.2021 ablehnte (Anlage K 5).
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