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LG Hamburg, 15.04.2016 - 326 T 18/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 4 InsO, § 6 InsO, § 14 InsO, § 17 Abs 2 InsO, § 34 InsO
Regelinsolvenzverfahren: Überleitung des Eröffnungsverfahrens in ein Nachlassinsolvenzverfahren bei Tod des Schuldners vor der Eröffnungsentscheidung - zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Tod im Insolvenzverfahren: Nachlassinsolvenz wenn Schuldner verstirbt?
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 14.01.2016 - 67c IN 166/15
- LG Hamburg, 15.04.2016 - 326 T 18/16
Papierfundstellen
- NZI 2016, 743
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03
Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus …
Auszug aus LG Hamburg, 15.04.2016 - 326 T 18/16
Auch in dieser Konstellation - Tod des Schuldners nach Antragstellung, aber vor Eröffnungsentscheidung - kann zwar ohne weiteres eine Überleitung des Eröffnungsverfahrens vom Regel- in das Nachlassinsolvenzverfahren erfolgen, da die Eröffnungsgründe in beiden Verfahren dieselben sind (vgl. § 320 Satz 1 InsO)(BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - IX ZR 39/03 -, BGHZ 157, 350-361, Rn. 13).