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   LG Hamburg, 17.06.2022 - 616 KLs 17/21   

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https://dejure.org/2022,24034
LG Hamburg, 17.06.2022 - 616 KLs 17/21 (https://dejure.org/2022,24034)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.06.2022 - 616 KLs 17/21 (https://dejure.org/2022,24034)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juni 2022 - 616 KLs 17/21 (https://dejure.org/2022,24034)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 26 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB, § 56 Abs 1 StGB, § 56 Abs 2 StGB
    Verurteilung wegen Betrugs aufgrund von Auftrags- und Rechnungsmanipulationen

 
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  • BGH, 05.03.2013 - 3 StR 438/12

    Untreue (keine Vermögensbetreuungspflicht eines Rechtsanwalts bei fehlender

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2022 - 616 KLs 17/21
    Allerdings kommt es nicht nur auf die Weite des eröffneten Spielraums zu Vermögensdispositionen an; auch das Fehlen von Kontrollen, also die tatsächlich gegebene Möglichkeit, ohne eine gleichzeitige Steuerung und Überwachung durch den Treugeber auf dessen Vermögen zuzugreifen, kann die Vermögensbetreuungspflicht tatbestandsspezifisch qualifizieren (BGH NJW 2013, 1615; BGH NJW 2016, 2585, 2590 f.; LK-StGB/Schünemann Rn. 86).
  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85

    Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2022 - 616 KLs 17/21
    Eine solche Vermögensbetreuungspflicht muss der typische und wesentliche Inhalt eines fremdnützig ausgerichteten typisierten Geschäftsbesorgungsverhältnisses im Sinne einer Hauptpflicht sein (BGHSt 22, 190, 191; BGHSt 33, 244, 250; Fischer a.a.O. Rn. 36, 38; NK-StGB/Kindhäuser Rn. 33 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2022 - 616 KLs 17/21
    Allerdings kommt es nicht nur auf die Weite des eröffneten Spielraums zu Vermögensdispositionen an; auch das Fehlen von Kontrollen, also die tatsächlich gegebene Möglichkeit, ohne eine gleichzeitige Steuerung und Überwachung durch den Treugeber auf dessen Vermögen zuzugreifen, kann die Vermögensbetreuungspflicht tatbestandsspezifisch qualifizieren (BGH NJW 2013, 1615; BGH NJW 2016, 2585, 2590 f.; LK-StGB/Schünemann Rn. 86).
  • BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68

    Weiterverkaufserlös - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, vertragliche Nebenpflicht

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2022 - 616 KLs 17/21
    Eine solche Vermögensbetreuungspflicht muss der typische und wesentliche Inhalt eines fremdnützig ausgerichteten typisierten Geschäftsbesorgungsverhältnisses im Sinne einer Hauptpflicht sein (BGHSt 22, 190, 191; BGHSt 33, 244, 250; Fischer a.a.O. Rn. 36, 38; NK-StGB/Kindhäuser Rn. 33 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.09.2017 - 2 StR 24/16

    Freispruch des Finanzstaatssekretärs und eines hochrangigen Finanzbeamten vom

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2022 - 616 KLs 17/21
    Diese besondere Qualifikation der Vermögensbetreuungspflicht kann in der Möglichkeit des Treueverpflichteten liegen, eigenverantwortliche und selbständige Entscheidungen für den Vermögensinhaber zu treffen (vgl. BGH NStZ 2006, 3; BGH NJW 2018, 1330; BGHSt 61, 310; Fischer a.a.O. Rn. 37; LK-StGB/Schünemann § 266 Rn. 82 ff.).
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