Rechtsprechung
LG Hamburg, 24.06.2016 - 303 O 173/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 253 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 844 Abs 1 BGB
Arzthaftung: Versterben einer Patientin nach einem durch fehlerhafte Narkoseführung bei einer Brustimplantat-Operation verursachtem Herz-Kreislauf-Stillstand; Schmerzensgeldbemessung; Ersatzfähigkeit von Beerdigungskosten; Pflichten eines Operateurs - christmann-law.de
Haftung für Hirnschaden nach Brustoperation
Kurzfassungen/Presse (4)
- lto.de (Kurzinformation)
Verstorbene Pornodarstellerin: Schadensersatz für "Sexy Coras" Witwer
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 24.06.2016)
Sexy Cora: Schönheitsklinik muss Sexy Cora-Witwer hohen Schadenersatz zahlen
- prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)
Arzthaftung aufgrund fehlerhafter Narkose mit Todesfolge
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 95 (Kurzinformation)
Arzthaftung | Behandlungsfehler | Herzstillstand/Reanimation und Tod der Patientin: Schmerzensgeld
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 23.06.1994 - 18 U 10/94
Ursprung der Bestattungsberechtigung
Auszug aus LG Hamburg, 24.06.2016 - 303 O 173/14
Ersatzfähig sind (nur) die Kosten einer "standesmäßigen" Beerdigung, d.h. einer solchen, wie sie in den Kreisen des Verstorbenen üblich und Brauch ist und seinen Verhältnissen entspricht (OLG Düsseldorf, Urteil v. 23. Juni 1994, Az.: 18 U 10/94, juris, Rn 4;… Palandt/ Sprau , BGB, 75. Aufl., § 844, Rn 4). - LG Hamburg, 05.02.2013 - 632 KLs 6/12
Tod nach Schönheitsoperation
Auszug aus LG Hamburg, 24.06.2016 - 303 O 173/14
Das Urteil ist nach Rechtsmittelverzicht noch in der Hauptverhandlung rechtskräftig geworden (Az.: 632 KLs 6/12, 7200 Js 9/11, Urteil hier vorgelegt als Anlage K 2).
- LG Darmstadt, 17.07.2023 - 3 O 304/21
Mitverschulden des Fahrers eines Pannenfahrzeuges bei unterlassener …
Der Umfang der Erstattungspflicht wird in erster Linie nach der Lebensstellung des Verstorbenen bestimmt und umfasst die Kosten, die für eine würdige und angemessene Bestattung erforderlich sind (Balke, a,a,O., LG Hamburg 303 O 173/14).Dabei nimmt das Gericht eine Gesamtschätzung nach § 287 ZPO vor und ist nicht gehalten, jede einzelne der zahlreichen Positionen in der Rechnung bzw. dem Kostenvoranschlag des Bestattungsunternehmens kritisch zu hinterfragen (vgl. auch LG Hamburg 303 O 173/14, OLG Hamm, NJW-RR 1994, 155).