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   LG Köln, 09.11.2022 - 28 O 252/22   

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https://dejure.org/2022,32683
LG Köln, 09.11.2022 - 28 O 252/22 (https://dejure.org/2022,32683)
LG Köln, Entscheidung vom 09.11.2022 - 28 O 252/22 (https://dejure.org/2022,32683)
LG Köln, Entscheidung vom 09. November 2022 - 28 O 252/22 (https://dejure.org/2022,32683)
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  • Wikipedia
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    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Köln, 20.01.2023 - 15 U 208/22

    Marie-Luise Vollbrecht

    LG Köln, 09.11.2022 - 28 O 252/22

    Marie-Luise Vollbrecht

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Marie-Luise Vollbrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2023, 156
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

    Auszug aus LG Köln, 09.11.2022 - 28 O 252/22
    Wenn sich einer Äußerung die Behauptung einer konkret greifbaren Tatsache nicht entnehmen lässt und sie bloß ein pauschales Urteil enthält, tritt der tatsächliche Gehalt gegenüber der Wertung zurück und beeinflusst die Abwägung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2008 - VI ZR 189/06).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 09.11.2022 - 28 O 252/22
    In diesem Fall trifft nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB grundsätzlich den Schädiger die Beweislast für die Wahrheit der ehrbeeinträchtigenden Behauptung, sofern die Wahrheit der Tatsachenbehauptung zum Zeitpunkt ihrer Äußerung ungewiss ist (vgl. BGH, NJW 2013, 790 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98; Sprau, a.a.O., Rn. 102).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Köln, 09.11.2022 - 28 O 252/22
    Auf den Wert, die Richtigkeit oder die Vernünftigkeit der Äußerung kommt es nicht an (vgl. BVerfG, NJW 1983, 1415, 1416).
  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus LG Köln, 09.11.2022 - 28 O 252/22
    Hinzunehmen sind auch Äußerungen, die in scharfer und abwertender Kritik bestehen, mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden oder in ironischer Weise formuliert sind (vgl. BGH, VersR 1994, 57; VersR 1986, 992).
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

    Auszug aus LG Köln, 09.11.2022 - 28 O 252/22
    Da es der Sinn jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, sind angesichts der heutigen Reizüberflutung aller Art einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen (BVerfGE 24, 278 (286)).
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus LG Köln, 09.11.2022 - 28 O 252/22
    In diesem Fall trifft nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB grundsätzlich den Schädiger die Beweislast für die Wahrheit der ehrbeeinträchtigenden Behauptung, sofern die Wahrheit der Tatsachenbehauptung zum Zeitpunkt ihrer Äußerung ungewiss ist (vgl. BGH, NJW 2013, 790 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98; Sprau, a.a.O., Rn. 102).
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus LG Köln, 09.11.2022 - 28 O 252/22
    Der Kritiker darf seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn sie andere für "falsch" oder für "ungerecht" halten (vgl. BGH, NJW 2000, 3421).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus LG Köln, 09.11.2022 - 28 O 252/22
    Für die Beurteilung der Reichweite des Grundrechtsschutzes aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG kommt es ferner maßgeblich darauf an, ob und in welchem Ausmaß der von den Äußerungen Betroffene seinerseits an dem von Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Prozess öffentlicher Meinungsbildung teilgenommen, sich damit aus eigenem Entschluss den Bedingungen des Meinungskampfs unterworfen und sich durch dieses Verhalten eines Teils seiner schützenswerten Privatsphäre begeben hat (BVerfGE 54, 129 (138)).
  • BGH, 20.05.1986 - VI ZR 242/85

    Abwehr rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 09.11.2022 - 28 O 252/22
    Hinzunehmen sind auch Äußerungen, die in scharfer und abwertender Kritik bestehen, mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden oder in ironischer Weise formuliert sind (vgl. BGH, VersR 1994, 57; VersR 1986, 992).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Köln, 09.11.2022 - 28 O 252/22
    Dabei ist auf den objektiven Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen Durchschnittslesers abzustellen (vgl. BGH, NJW 1998, 3047).
  • OLG Köln, 20.01.2023 - 15 U 208/22

    Marie-Luise Vollbrecht

    Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 09.11.2022 (28 O 252/22) gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
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