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   LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06   

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LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06 (https://dejure.org/2007,17169)
LG Kassel, Entscheidung vom 05.07.2007 - 8 O 1854/06 (https://dejure.org/2007,17169)
LG Kassel, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 8 O 1854/06 (https://dejure.org/2007,17169)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Diese Abwägung ist im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale der zivilrechtlichen Vorschriften vorzunehmen und hat die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2004, 3619, 3620; BGH NJW 2005, 2844, 2846; NJW 2004, 762, 764).

    Die Abwägung ist dann sowohl auf der Grundlage einer generellen Betrachtung des Stellenwerts der betroffenen Grundrechtspositionen als auch unter Berücksichtigung der Intensität ihrer Beeinträchtigungen im konkreten Fall vorzunehmen (BGH NJW 2004, 762; NJW 1997, 2513).Bei der durchzuführenden Abwägung ist zu berücksichtigen, in welche geschützten Sphären eingegriffen wurde und welche Schwere dem Eingriff zukommt.

    Zwar ist auch Unterhaltung nicht unbeachtlich oder gar wertlos (vgl. BVerfGE 101, 361, 389; BGH NJW 2004, 762, 764), da auch durch unterhaltende Beiträge Meinungsbildung stattfindet.

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Es kann die Wiedergabe von Teilinformationen genügen, aus denen sich die Identität für die sachlich interessierten Adressaten ohne weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt (vgl. BGH NJW 2005, 2844, 2845 - Esra -).

    Diese Abwägung ist im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale der zivilrechtlichen Vorschriften vorzunehmen und hat die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2004, 3619, 3620; BGH NJW 2005, 2844, 2846; NJW 2004, 762, 764).

    Die Kunstfreiheit wird umso eher Vorrang beanspruchen können, je mehr die Darstellungen des Urbilds künstlerisch gestaltet und in die Gesamtkonzeption des Kunstwerks eingebettet sind (vgl. BGH NJW 2005, 2844, 2847 m.w.N.).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Die Privatsphäre beinhaltet denjenigen Lebensbereich, zu dem andere Menschen nach der sozialen Anschauung nur mit Zustimmung des Betroffenen Zugang haben (OLG Karlsruhe NJW 2006, 617), insbesondere das Leben im häuslichen oder Familienkreis und das sonstige Privatleben im eigenen häuslichen Bereich (KG NJW 2005, 2320) sowie je nach den Umständen auch außerhalb, wenn sich der Betroffene in eine örtliche Abgeschiedenheit zurückgezogen hat, in der er objektiv erkennbar für sich allein sein will und in der er sich in der konkreten Situation im Vertrauen auf die Abgeschiedenheit so verhält, wie er es in der breiten Öffentlichkeit nicht tun würde (BVerfG NJW 2000, 1021; BGH NJW 1996, 1128).

    Zwar ist auch Unterhaltung nicht unbeachtlich oder gar wertlos (vgl. BVerfGE 101, 361, 389; BGH NJW 2004, 762, 764), da auch durch unterhaltende Beiträge Meinungsbildung stattfindet.

  • LG Kassel, 12.01.2006 - 5 O 55/06

    Kein Verbreitungsverbot des Films "Rothenburg"

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Der Kläger forderte die Beklagte mit Schriftsatz vom 18. Dezember 2005 unter Fristsetzung bis zum 28. Dezember 2005 auf zu erklären, dass sie auf eine Verwertung des Filmes bis zum 30. April 2006 verzichte und geplante oder/und konkretisierte Vertriebsmaßnahmen offenbaren werde (Bd.I Bl. 34- 36 d.A.).Die Beklagte bot dem Kläger daraufhin eine unverbindliche Kompensationszahlung in Höhe von 25.000 Euro an, die dieser mit Schriftsatz vom 5. Januar 2006 ablehnte (Bd.I Bl. 39 d.A.).Der Kläger beantragte mit einer am 9. Januar 2006 per Fax bei dem Landgericht Kassel eingegangenen Antragsschrift vom selben Tag den Erlass einer einstweiligen Verfügung des Inhalts, es der Beklagten bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer ersatzweise zu verhängenden Haftstrafe bis zur Dauer von sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verbieten, den auf der Grundlage wesentlicher Lebensbilder und Persönlichkeitsmerkmale seiner Person mit den Hauptdarstellern "..."und in Regie von "..." hergestellten Film "Rohtenburg" (englischer Titel: "Butterfly - a Grimm Lovestory") zu vervielfältigen, vorzuführen, zu bewerben oder auf andere Weise in den Verkehr zu bringen bzw. vervielfältigen, vorführen, bewerben oder auf andere Weise in den Verkehr bringen zu lassen.Das Landgericht Kassel wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss vom 12. Januar 2006 - 5 O 55/06 - mit der Begründung zurück, es könne dahinstehen, ob der Kläger einen Verfügungsanspruch schlüssig dargelegt habe, weil er nicht glaubhaft gemacht habe, dass das von der Hauptfigur des Films verkörperte Bildnis sein eigenes sei.Auf die dagegen eingelegte Beschwerde des Klägers hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den angefochtenen Beschluss durch ein am 3. März 2006 ver-kündetes Urteil - 14 W 10 /06 - aufgehoben und eine dem Antrag entsprechende einstweilige Verfügung mit der Begründung erlassen, der Kläger könne gem. §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB von der Beklagten verlangen, es zu unterlassen, den Film "Rohtenburg" vorzuführen oder sonst einem Publikum zugänglich zu machen, weil er hierdurch in seinem Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG verletzt werde (Bd.I Bl. 12 - 29 d.A.).

    Das Verfahren 5 O 55/06 - Landgericht Kassel - war informationshalber Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Im Rahmen der Verfolgung öffentlicher Interessen, der Aufklärung der Allgemeinheit, der Diskussion von Fragen des Gemeinwohls und der geistigen oder politischen Auseinandersetzung können die gem. Art. 5 GG garantierten Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Freiheit von Kunst und Wissenschaft sowie Forschung und Lehre eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts rechtfertigen (BVerfG NJW 2003, 1303, NJW 2001, 494, 2957).
  • BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66

    "Mephisto"; Grundlagen des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Die Erkennbarkeit des Klägers wird auch nicht durch den im Filmvorspann enthaltenen Hinweis, es handele sich lediglich um eine von wahren Ereignissen inspirierte Geschichte, beseitigt, weil derjenige, der den Kläger auf Grund der dargestellten Umstände erkannt hat, wegen dieses Hinweises nicht anderen Sinnes werden wird (vgl. BGH NJW 1968, 1773, 1777).Der Film "Rohtenburg" verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers, weil er die von diesem Recht geschützten Sphären schwerwiegend beeinträchtigt.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Das ebenso wie das verfassungsrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG abgeleitete zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht genießt in verfassungskonformer Anwendung und Auslegung der Generalklauseln (vgl. BVerfGE 7, 198) als sonstiges Recht den Schutz der absoluten Rechte und stellt daher ein von § 823 Abs. 1 BGB geschütztes Rechtsgut dar.
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Da ein Kunstwerk jedoch nicht nur als ästhetische Realität wirkt, sondern daneben auch ein Dasein in den Realien hat, die zwar in der Darstellung künstlerisch überhöht werden, damit aber ihre sozialbezogenen Wirkungen nicht verlieren, müssen diese Wirkungen auf der sozialen Ebene ebenfalls im Blick auf den Gewährleistungsbereich des Art. 5 Abs. 3 S.1 GG gewürdigt werden, weil die "reale" und die "ästhetische" Welt im Kunstwerk eine Einheit bilden (vgl. BVerfGE 30, 173, 193).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Jedermann darf grundsätzlich selbst und allein bestimmen, ob und inwieweit andere sein Lebensbild im Ganzen oder bestimmte Vorgänge aus seinem Leben öffentlich darstellen dürfen (BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach I -).Ein Unterlassungsanspruch wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann demjenigen zustehen, der erkennbar zum Gegenstand einer medialen Darstellung wurde.
  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Geschützt ist das Recht des Einzelnen auf Achtung seiner personalen und sozialen Identität sowie Entfaltung seiner individuellen Persönlichkeit (BGHZ 13, 334) gegenüber dem Staat und im privaten Rechtsverkehr.
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen

  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche

  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 801/03

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde trotz möglicher Grundrechtsverletzung

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2005 - 14 U 169/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Unterlassungsanspruch bei Wort-

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 2/94

    Eis & Dynamit II - GG - Kunstfreiheit, Feuer

  • KG, 14.04.2005 - 10 U 103/04

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch

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