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   LG Kassel, 15.06.2012 - 3 OH 18/12   

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https://dejure.org/2012,14048
LG Kassel, 15.06.2012 - 3 OH 18/12 (https://dejure.org/2012,14048)
LG Kassel, Entscheidung vom 15.06.2012 - 3 OH 18/12 (https://dejure.org/2012,14048)
LG Kassel, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 3 OH 18/12 (https://dejure.org/2012,14048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 30 KostO, § 141 KostO
    Geschäftswert für die Beurkundung einer Bauverpflichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftswert für die Beurkundung einer Bauverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 103/05

    Geschäftswert bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages; Wertmindernde

    Auszug aus LG Kassel, 15.06.2012 - 3 OH 18/12
    Unstreitig ist zudem auch der Wert der von den Kostenschuldnern übernommenen Bauverpflichtung als Gegenleistung im Sinne von § 20 Abs. 1 S. 1 KostO hinzuzurechnen (vgl. BGHZ 165, 125).

    Es handelt es sich um eine vermögensrechtliche Angelegenheit im Sinne von § 30 Abs. 1 KostO (BGHZ 165, 125), so dass eine Bestimmung des Geschäftswertes nach freiem Ermessen vorzunehmen ist.

    Maßgeblich für die Bemessung des Geschäftswertes ist das Interesse desjenigen, den die Bauverpflichtung begünstigt (vgl. BGHZ 165, 125; Hartmann, Kostengesetze, 41. Auflage, § 30 KostO Rn. 22), vorliegend mithin das Interesse der Stadt "...".

    Wurde aufgrund der vereinbarten Bauverpflichtung etwa ein Preisnachlass vereinbart, kann auch dieser Anhaltspunkt für eine Schätzung des Wertes sein (BGHZ 165, 125).

    Auf die voraussichtlichen Baukosten bzw. einen Anteil davon kann nur dann abgestellt werden, wenn sich diesbezüglich eine Verknüpfung zum Interesse des Verkäufers zeigt, etwa weil die Aufwendung einer bestimmten Mindestbausumme ausdrücklich vereinbart ist oder sich das Interesse des Verkäufers anderweitig an der Aufwendung einer bestimmten Bausumme manifestiert (vgl. BGHZ 165, 125; BayObLG JurBüro 1993, 433).

    Auf den Auffanggeschäftswert gemäß § 30 Abs. 2 KostO in Höhe von 3.000,00 Euro kann nur dann zurückgegriffen werden, wenn keine genügenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Schätzung des Wertes bestehen (BGHZ 165, 125; Kammer, Beschluss vom 26.09.2011, 3 OH 5/11).

  • BayObLG, 03.12.1992 - 3Z BR 103/92

    Bewertung einer Bauverpflichtung

    Auszug aus LG Kassel, 15.06.2012 - 3 OH 18/12
    Als Anhaltspunkt für die Bemessung des Geschäftswertes kann regelmäßig die vertraglich vereinbarte Folge der Nichteinhaltung der Bauverpflichtung dienen, beispielsweise die Vereinbarung eines Rückkaufsrechts sowie dessen Wert (vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 2006, 149; BayObLG JurBüro 1993, 433).

    Auf die voraussichtlichen Baukosten bzw. einen Anteil davon kann nur dann abgestellt werden, wenn sich diesbezüglich eine Verknüpfung zum Interesse des Verkäufers zeigt, etwa weil die Aufwendung einer bestimmten Mindestbausumme ausdrücklich vereinbart ist oder sich das Interesse des Verkäufers anderweitig an der Aufwendung einer bestimmten Bausumme manifestiert (vgl. BGHZ 165, 125; BayObLG JurBüro 1993, 433).

  • OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 Wx 47/04

    Kosten des Urkundsnotars für einen Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde:

    Auszug aus LG Kassel, 15.06.2012 - 3 OH 18/12
    Als Anhaltspunkt für die Bemessung des Geschäftswertes kann regelmäßig die vertraglich vereinbarte Folge der Nichteinhaltung der Bauverpflichtung dienen, beispielsweise die Vereinbarung eines Rückkaufsrechts sowie dessen Wert (vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 2006, 149; BayObLG JurBüro 1993, 433).
  • OLG Zweibrücken, 24.02.2000 - 3 W 290/99

    Geschäftswert bei Übernahme einer Bauverpflichtung; Berücksichtigung eines

    Auszug aus LG Kassel, 15.06.2012 - 3 OH 18/12
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn dem Veräußerer selbst umfangreiche Bauinvestitionen erspart werden (vgl. OGL Zweibrücken JurBüro 2000, 427).
  • LG Bonn, 09.02.2005 - 6 T 106/04

    Bebauungsverpflichtung, Selbstnutzungsverpflichtung

    Auszug aus LG Kassel, 15.06.2012 - 3 OH 18/12
    17 Das Landgericht Bonn hat in seiner Entscheidung vom 09.02.2005 (im Verfahren 6 T 106/04) für einen wohl ähnlich gelagerten Fall ein wirtschaftliches Interesse der verkaufenden Stadt verneint und zur Begründung insbesondere ausgeführt hat: "Weder die Bauverpflichtung noch die Bindung hinsichtlich der Selbstnutzung sind im Vertrag klagbar gestaltet.
  • OLG Rostock, 28.12.2000 - 1 W 245/98
    Auszug aus LG Kassel, 15.06.2012 - 3 OH 18/12
    Maßgeblich ist vielmehr, welche Vorteile sich der Verkäufer von der Verpflichtung verspricht (OLG Rostock, Beschluss vom 28.12.2000, Az.: 1 W 245/98).
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