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   LG Lübeck, 07.02.2017 - 3 O 51/16   

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https://dejure.org/2017,50798
LG Lübeck, 07.02.2017 - 3 O 51/16 (https://dejure.org/2017,50798)
LG Lübeck, Entscheidung vom 07.02.2017 - 3 O 51/16 (https://dejure.org/2017,50798)
LG Lübeck, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 3 O 51/16 (https://dejure.org/2017,50798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 633 Abs 2 S 2 Nr 1 BGB, § 634 Nr 4 BGB, § 636 BGB
    Zusammenspiel von funktionalem Leistungsbegriff und konkreter Ausschreibung: Pflicht zum Einbau eines zweiten Stromzählers durch den Auftragnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.2010 - VII ZR 77/10

    Bauvertrag: Auslegung des Vertrages hinsichtlich einer beanspruchten

    Auszug aus LG Lübeck, 07.02.2017 - 3 O 51/16
    Zum einen entbindet der pauschale Hinweis auf den funktionalen Leistungsbegriff weder die Parteien noch das Gericht von der sorgfältigen Auslegung des Vertrages für jeden Einzelfall (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - VII ZR 77/10 -, NZBau 2011, 160, Juris Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 18 U 35/10

    Zu den Vorausetzungen eines Vergütungsanspruches für eine vertraglich zunächst

    Auszug aus LG Lübeck, 07.02.2017 - 3 O 51/16
    Keine hinreichend klare Anordnung nach § 1 Abs. 4 VOB/B liegt hingegen vor, wenn der Auftraggeber auf der Ausführung einer Leistung besteht, die seiner Ansicht nach ohnehin zum vertraglichen Leistungsumfang gehört, oder wenn er vermeintliche Mängelansprüche geltend macht (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16. Juni 2011 - 18 U 35/10 -, NJW 2012, 863 ff., Juris Rn. 26; Jansen, in: Beck'scher VOB-Kommentar, VOB/B, 3. Auflage, § 1 Abs. 4, Rn. 8; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. November 2014 - I-22 U 37/1 -, BauR 2015, 494 ff., Juris Rn. 185: "(...) darf indes nicht außer Acht geraten, dass stets ein echtes positives Einwirken des Auftraggebers auf den Vertrag feststellbar sein muss").
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14

    Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!

    Auszug aus LG Lübeck, 07.02.2017 - 3 O 51/16
    Keine hinreichend klare Anordnung nach § 1 Abs. 4 VOB/B liegt hingegen vor, wenn der Auftraggeber auf der Ausführung einer Leistung besteht, die seiner Ansicht nach ohnehin zum vertraglichen Leistungsumfang gehört, oder wenn er vermeintliche Mängelansprüche geltend macht (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16. Juni 2011 - 18 U 35/10 -, NJW 2012, 863 ff., Juris Rn. 26; Jansen, in: Beck'scher VOB-Kommentar, VOB/B, 3. Auflage, § 1 Abs. 4, Rn. 8; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. November 2014 - I-22 U 37/1 -, BauR 2015, 494 ff., Juris Rn. 185: "(...) darf indes nicht außer Acht geraten, dass stets ein echtes positives Einwirken des Auftraggebers auf den Vertrag feststellbar sein muss").
  • LG Hamburg, 02.06.2017 - 324 O 381/16

    Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch auf Geldentschädigung bei

    Der Kläger beantragte noch vor der Veröffentlichung der in Rede stehenden Ausgabe am 13.02.2016 bereits am 12.02.2016 beim Landgericht Frankfurt am Main wegen der Äußerung "M. S. "Er ist nicht mehr unter uns"" eine einstweilige Verfügung, die am selben Tage unter dem Aktenzeichen 2/3 O 51/16 erlassen wurde.
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