Rechtsprechung
LG Landshut, 14.08.2020 - 55 O 403/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
- RA Kotz
Dienste höherer Art - Beurteilungskriterien
Verfahrensgang
- LG Landshut, 14.08.2020 - 55 O 403/20
- OLG München, 17.03.2021 - 20 U 5294/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 13.12.2016 - 15 U 2407/16
Addition nacheinander geltend gemachter wirtschaftlich nicht identischer …
Auszug aus LG Landshut, 14.08.2020 - 55 O 403/20
Eine zeitlich gestaffelte Streitwertfestsetzung hat für die Gerichtsgebühren nicht zu erfolgen, da die Streitwertfestsetzung gem. § 63 Abs. 2 S. 1 GKG lediglich der Bemessung der Gerichtsgebühren dient (OLG München, Beschluss vom 13.12.2016, Az.: 15 U 2407/16, NJW-RR 2017, 700, beck-online). - BGH, 19.10.1995 - III ZR 208/94
Kostenentscheidung bei teilweiser Klagerücknahme
Auszug aus LG Landshut, 14.08.2020 - 55 O 403/20
Es ist angemessen, dem Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen, weil die "Zuvielforderung" der Klägerin - die zurückgenommenen 77, 40 EUR - im Vergleich zur begründeten Klagesumme verhältnismäßig geringfügig war und keine besonderen Kosten veranlasst hat (BGH, Beschluss v. 19.10.1995, Az.: III ZR 208/94, beck-online).
- OLG München, 17.03.2021 - 20 U 5294/20
Unangemessene Benachteiligung des Kunden bei Verlängerung eines …
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 14. August 2020, Az. 55 O 403/20, abgeändert.