Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 07.01.2015 - 2 S 227/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,391
LG Mönchengladbach, 07.01.2015 - 2 S 227/14 (https://dejure.org/2015,391)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 07.01.2015 - 2 S 227/14 (https://dejure.org/2015,391)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 07. Januar 2015 - 2 S 227/14 (https://dejure.org/2015,391)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,391) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Beitragsrückzahlung von Versicherungsbeiträgen nach wirksamem Widerruf der Darlehensverträge

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Beitragsrückzahlung von Versicherungsbeiträgen nach wirksamem Widerruf der Darlehensverträge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09

    Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 07.01.2015 - 2 S 227/14
    Auch der Bundesgerichtshof geht in seiner Entscheidung vom 15.12.2009 (BGH NJW 2010, 531, Rn. 14, 15) - in der die Belehrung zum Verbraucherdarlehensvertrag keinen Hinweis nach § 358 Abs. 5 BGB a.F. enthielt - davon aus, dass die Rechtsfolgen, die sich aus einem Widerruf des Darlehensvertrages für den Restschuldversicherungsvertrag ergeben, aus den §§ 8, 48 c VVG a.F. folgen.

    Ausdrücklich weist der Bundesgerichtshof in der vorzitierten Entscheidung auch darauf hin, dass der Widerruf des Darlehensvertrags gemäß § 358 Abs. 2 S. 2 und 3 BGB a.F. nicht auch als Widerruf des verbundenen RSV-Vertrages gelte, weil der Kunde die auf Abschluss dieses Vertrages gerichteten Willenserklärungen nicht nach Maßgabe dieses Untertitels i.S. des § 358 Abs. 2 S. 2 BGB widerrufen könne, sondern sich der Widerruf des Ratenschutz-Lebensversicherungsvertrages stattdessen nur nach § 8 VVG richte (vgl. BGH NJW 2010, 531 ff, Rn. 39).

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.12.2009 (vgl. BGH NJW 2010, 531 ff.) steht jedoch außer Zweifel, dass es einer derartigen Belehrung bedurft hätte, daraus lässt sich aber aus den vorstehend dargestellten Gründen ein Umkehrschluss dahingehend, dass eine "verbundene" Belehrung auch für den Ratenschutzvertrag erfolgen muss, gerade nicht ziehen.

    Im Übrigen steht diese Rechtsprechung - wie vorstehend ausgeführt - nach der hier vertretenen Auffassung auch nicht in Einklang mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.12.2009 (vgl. BGH NJW 2010, 531ff.).

  • OLG Brandenburg, 14.07.2010 - 4 U 141/09

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei verbundenen Verträgen

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 07.01.2015 - 2 S 227/14
    Soweit das Oberlandesgericht Brandenburg (U. v. 14.07.2010 - 4 U 141/09) und das LG Essen (6 O 172/14 - nähere Einzelheiten nicht bekannt und nicht veröffentlicht) offenkundig die (gegenteilige) Auffassung vertreten, dass auch beim Ratenschutz-Lebensversicherungsvertrag nach § 358 Abs. 5 BGB a.F. belehrt werden müsse, vermag die Kammer sich dieser Wertung nicht anzuschließen.

    Bei der Kammer sind zahlreiche Verfahren anhängig, in denen sich die Darlehensnehmer darauf berufen, dass eine Widerrufsbelehrung des Ratenschutzversicherungsvertrags ohne den Hinweis auf die Rechtsfolgen des verbundenen Geschäfts unwirksam ist und dass verschiedene Ansichten zu der Frage bestehen, ob die Widerrufsbelehrung eines Ratenschutzversicherungsvertrags - wie vom OLG Brandenburg (Urteil v. 14.07.2010 Az. 4 U 141/09), LG Essen (Urteil v. 25.09.2014 - 6 O 172/14) und des OLG Düsseldorf (Urteil v. 27.11.2014- I-6 U 148/14) vertreten- , einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des verbundenen Geschäfts gemäß § 358 BGB enthalten muss oder ob eine solche Belehrung - wie hier vertretennicht erforderlich ist (so auch LG Mönchengladbach Urteil v. 05.06.2014 - 10 O 229/13).

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 6 U 148/14

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags mit verbundenem

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 07.01.2015 - 2 S 227/14
    Auch das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.11.2014 (I-6 U 148/14) vermag nicht zu überzeugen.

    Bei der Kammer sind zahlreiche Verfahren anhängig, in denen sich die Darlehensnehmer darauf berufen, dass eine Widerrufsbelehrung des Ratenschutzversicherungsvertrags ohne den Hinweis auf die Rechtsfolgen des verbundenen Geschäfts unwirksam ist und dass verschiedene Ansichten zu der Frage bestehen, ob die Widerrufsbelehrung eines Ratenschutzversicherungsvertrags - wie vom OLG Brandenburg (Urteil v. 14.07.2010 Az. 4 U 141/09), LG Essen (Urteil v. 25.09.2014 - 6 O 172/14) und des OLG Düsseldorf (Urteil v. 27.11.2014- I-6 U 148/14) vertreten- , einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des verbundenen Geschäfts gemäß § 358 BGB enthalten muss oder ob eine solche Belehrung - wie hier vertretennicht erforderlich ist (so auch LG Mönchengladbach Urteil v. 05.06.2014 - 10 O 229/13).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 07.01.2015 - 2 S 227/14
    Die Verjährung der Ansprüche auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren beginnt nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2014 (XI ZR 348/13) erst mit dem Schluss des Jahres 2011.
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 07.01.2015 - 2 S 227/14
    Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.06.2009 (NJW 2009, 3020 ff.) führt nicht zu einem Erfolg der Berufung, denn diese Entscheidung beruht auf einer in sich widersprüchlichen, unvollständigen und fehlerhaften Belehrung, mit der die Bank den unzutreffenden Eindruck erweckte, im Falle eines Widerrufs des finanzierten Vertrages sei ein Widerruf des Darlehensvertrages ausgeschlossen.
  • BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09

    Widerruf eines Darlehensvertrages bei nur teilweiser Finanzierung eines

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 07.01.2015 - 2 S 227/14
    So betreffen die zitierten Urteile des Bundesgerichtshofs vom 18.01.2011 (XI ZR 356/09) und des LG Mönchengladbach (10 O 272/13) allein den Fall, dass die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages keinen Hinweis darauf enthält, dass der Kunde im Falle des Widerrufs auch an den finanzierten Ratenschutzvertrag nicht mehr gebunden ist.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 07.01.2015 - 2 S 227/14
    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfragen aufwirft, die sich über den Einzelfall hinaus in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen können und deshalb für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, oder wenn andere (tatsächliche oder wirtschaftliche) Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren (BT-Drucks. 14/4722, S. 105; BGH NJW-RR 2004, 537, 538; BGH NJW 2003, 1943; Heßler, in: Zöller, ZPO, § 543 Rn. 13).
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 319/02

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung einer Klausel in Allgemeinen

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 07.01.2015 - 2 S 227/14
    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfragen aufwirft, die sich über den Einzelfall hinaus in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen können und deshalb für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, oder wenn andere (tatsächliche oder wirtschaftliche) Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren (BT-Drucks. 14/4722, S. 105; BGH NJW-RR 2004, 537, 538; BGH NJW 2003, 1943; Heßler, in: Zöller, ZPO, § 543 Rn. 13).
  • BGH, 23.11.2010 - XI ZR 82/08

    Die einem Teilurteil zugrunde liegende Bewertung als nicht in Rechtskraft

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 07.01.2015 - 2 S 227/14
    Aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des BGH (Az. XI ZR 82/08) ergibt sich die Unwirksamkeit jedenfalls nicht.
  • LG Mönchengladbach, 24.04.2014 - 10 O 272/13
    Auszug aus LG Mönchengladbach, 07.01.2015 - 2 S 227/14
    So betreffen die zitierten Urteile des Bundesgerichtshofs vom 18.01.2011 (XI ZR 356/09) und des LG Mönchengladbach (10 O 272/13) allein den Fall, dass die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages keinen Hinweis darauf enthält, dass der Kunde im Falle des Widerrufs auch an den finanzierten Ratenschutzvertrag nicht mehr gebunden ist.
  • LG Mönchengladbach, 05.06.2014 - 10 O 229/13

    Rückabwicklung von Kreditverträgen wegen Widerrufs i.R.d. Widerrufsrechts

  • OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12

    Finanzierter Immobilienkauf: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung

  • LG Mönchengladbach, 16.02.2012 - 10 O 198/11

    Wirksamer Widerruf der Willenserklärungen hinsichtlich des Abschlusses eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht