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   LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19   

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LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19 (https://dejure.org/2022,20440)
LG München I, Entscheidung vom 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19 (https://dejure.org/2022,20440)
LG München I, Entscheidung vom 12. August 2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19 (https://dejure.org/2022,20440)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Verfahren gegen Manfred G. ("Badewanne")

  • faz.net (Pressebericht, 01.09.2022)

    Mögliches Justizopfer Manfred G. will keine Wut

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zweifel an der Schuld nach zehn Jahren Haft: Wiederaufnahme des Prozesses zum "Badewannenmord"

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 12.08.2022)

    Kein dringender Tatverdacht - nach 13 Jahren Haft

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • LG München II, 17.01.2012 - 2 Ks 31 Js 40341/08

    Mord an Seniorin: Das zweite Lebenslang für den Hausmeister

    Auszug aus LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19
    Die Wiederaufnahme des mit rechtskräftigem Urteil der 4. Strafkammer als zweites Schwurgericht des Landgerichts München II vom 17.01.2012 (Az.: 2 Ks 31 Js 40341/08) gegen den Verurteilten G..., M... B... abgeschlossenen Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung werden angeordnet.

    Strafkammer als zweites Schwurgericht- den Verurteilten durch Urteil vom 17.01.2012 (Az.: 2 Ks 31 Js 40341/08) erneut wegen Mordes, nunmehr in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

    Mit Antragsschrift vom 11.06.2019, eingegangen beim Wiederaufnahmegericht am selben Tag, beantragte der Verurteilte über seine Verteidigerin, Rechtsanwältin R..., die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 17.01.2012 (Az.: 2 Ks 31 Js 40341/08) zuzulassen und die Vollstreckung gemäß § 360 Abs. 2 StPO zu unterbrechen.

    Auf die gegen diesen Beschluss mit Schreiben vom 07.12.2020 durch die Verteidigerin des Verurteilten, Rechtsanwältin R..., eingelegte sofortige Beschwerde hob das Oberlandesgericht München durch Beschluss vom 23.09.2021 den Beschluss des Wiederaufnahmegerichts vom 01.12.2020 insoweit auf, als der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens als unzulässig verworfen wurde, und erklärte den Antrag auf Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts München II vom 17.01.2012 (Az.: 2 Ks 31 Js 40341/08) abgeschlossenen Verfahrens für zulässig.

  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19
    Hat das erkennende Gericht zu einer Beweisfrage bereits einen Sachverständigen gehört, ist allein die Benennung eines anderen Sachverständigen kein neues Beweismittel, wenn er lediglich auf Grundlage derselben Anknüpfungstatsachen und desselben Erfahrungswissens zu anderen Ergebnissen kommt (BGHSt 31, 365; BGHSt 39, 75; Karlsruher Kommentar / Schmidt StPO § 359 Rn. 26; Meyer-Goßner / Schmitt StPO § 359 Rn. 35; aA Münchener Kommentar / Engländer / Zimmermann StPO § 359 Rn. 52; Löwe / Rosenberg / Gössel StPO § 359 Rn. 113; Beck"scher Onlinekommentar / Singelnstein StPO § 359 Rn. 29, die aber auf Ebene der Geeignetheit vergleichbare Einschränkungen annehmen; zutreffend zur geringen Bedeutung des Streits auch Eisenberg, Beweisrecht der StPO Rn. 447).

    Ein neues Beweismittel ist der Sachverständige in diesen Fällen erst, wenn er über überlegene Forschungsmittel verfügt, insbesondere über neue wissenschaftliche Erkenntnisse, oder er einem anderen Fachgebiet angehört als der bisher zu der Beweisfrage gehörte Sachverständige, jedenfalls wenn dieses Fachgebiet ihm spezielles, für die Beantwortung der Beweisfrage relevantes Erfahrungswissen vermittelt (Karlsruher Kommentar / Schmidt aaO; Meyer-Goßner / Schmitt aaO; BGH NStZ 1993, 502).

  • BGH, 28.07.1964 - 2 StE 15/56

    Otto John

    Auszug aus LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19
    Das Wiederaufnahmegericht muss sich bei dieser Prüfung - wie schon bei der hypothetischen Prüfung im Rahmen des Aditionsverfahrens nach § 368 StPO (BGHSt 18, 225; vgl. BGHSt 17, 303; BGHSt 19, 365; Beck"scher Onlinekommentar StPO § 368 Rn. 13) - auf den Standpunkt des erkennenden Gerichts stellen (Löwe / Rosenberg / Gössel § 370 Rn. 21; Karlsruher Kommentar / Schmidt aaO; Münchener Kommentar / Engländer / Zimmermann § 370 Rn. 10; BVerfG NJW aaO; OLG Bremen aaO; OLG Karlsruhe Justiz 1984, 309; BayVerfGH BeckRS 2016, 52503 Rn. 37) und dabei alle von diesem erhobenen und in den Urteilsgründen gewürdigten Beweise erneut unter Einbeziehung des Ergebnisses der im Rahmen des Probationsverfahrens nach § 369 StPO durchgeführten Beweisaufnahme würdigen (Löwe / Rosenberg / Gössel § 370 Rn. 20 und 21; Meyer-Goßner / Schmitt aaO; OLG Karlsruhe GA 1974, 250; OLG Bremen aaO; OLG Köln aaO).

    Das Wiederaufnahmegericht darf sich dabei nicht auf Tatsachen stützen, die vom erkennenden Gericht nicht festgestellt wurden (Löwe / Rosenberg / Gössel § 370 Rn. 21; BGHSt 19, 365; RGSt 57, 317; OLG Celle NdsRpfl. 1958, 195) und dabei auch keine Überlegungen anstellen, die dessen Feststellungen widersprechen (Löwe / Rosenberg / Gössel aaO).

  • OLG Frankfurt, 20.01.1978 - 1 Ws 21/78
    Auszug aus LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19
    Neue Beweismittel sind daher solche, die unbekannt, unbenutzt oder fehlerhaft wahrgenommen sind (Karlsruher Kommentar / Schmidt StPO § 359 Rn. 24; OLG Frankfurt NJW 1978, 841; OLG Karlsruhe 30.11.2001 Az. 3 Ws 193/01 nv.; Meyer-Goßner / Schmitt StPO § 359 Rn. 32 mwN; Miebach / Hohmann / Gorka Vorbereitung der Wiederaufnahme D. Rn. 33).

    Gössel JR 2000, 383; OLG Braunschweig GA 1956, 267; OLG Frankfurt NJW 1978, 841; Karlsruher Kommentar / Schmidt aaO).

  • RG, 12.06.1923 - IV 116/23

    Können in dem nach § 413 Abs. 1 StPO. ergehenden Urteil Feststellungen

    Auszug aus LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19
    Die Wiederaufnahmegründe, insbesondere die im gegenständlichen Wiederaufnahmeantrag nach § 359 Nr. 5 StPO vorgebrachten Anknüpfungstatsachen und Beweismittel, sind i.S.d. § 370 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 StPO genügend bestätigt, wenn einerseits aufgrund der im Rahmen des Probationsverfahrens durchgeführten Beweisaufnahme nach § 369 StPO ihre Richtigkeit hinreichend wahrscheinlich ist, ihnen also Beweiskraft zukommt (Löwe / Rosenberg / Gössel § 370 Rn. 17, 18), und andererseits die Urteilsfeststellungen so erschüttert werden, dass genügend Anlass zur Erneuerung der Hauptverhandlung besteht (Löwe / Rosenberg / Gössel § 370 Rn. 19; Karlsruher Kommentar / Schmidt StPO § 370 Rn. 2; Meyer-Goßner / Schmitt StPO § 370 Rn. 4; RGSt 57, 317; BVerfG NJW 1990, 3193; OLG Bremen NJW 1957, 1730; OLG Hamm NJW 1962, 69; OLG Saarbrücken JBlSaar 1965, 47; OLG Köln NJW 1968, 2219; OLG Schleswig NJW 1974, 714; KG JR 1984, 393; OLG Stuttgart StV 1990, 539).

    Das Wiederaufnahmegericht darf sich dabei nicht auf Tatsachen stützen, die vom erkennenden Gericht nicht festgestellt wurden (Löwe / Rosenberg / Gössel § 370 Rn. 21; BGHSt 19, 365; RGSt 57, 317; OLG Celle NdsRpfl. 1958, 195) und dabei auch keine Überlegungen anstellen, die dessen Feststellungen widersprechen (Löwe / Rosenberg / Gössel aaO).

  • RG, 06.12.1889 - 2234/89

    Bestimmung der Kostenpflicht im Falle der Wiederaufnahme des durch ein

    Auszug aus LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19
    Der Beschluss, durch den das Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung gemäß § 370 Abs. 2 StPO anordnet, beendet zwar das Zwischenverfahren; eine Kostenentscheidung unterbleibt jedoch, weil der endgültige Erfolg des Antrags noch ungewiss ist (RGSt 20, 115; Karlsruher Kommentar / Gieg StPO § 473 Rn. 14).
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10

    Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines

    Auszug aus LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19
    Auf seine Revision hin wurde das im ersten Rechtsgang erlassene Urteil durch Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2011 (Az.: 1 StR 582/10) mit den Feststellungen aufgehoben.
  • LG München II, 12.05.2010 - 1 Ks 31 Js 40341/08

    Lebenslang für Rottacher Badewannen-Mord

    Auszug aus LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19
    Strafkammer als Schwurgericht- vom 12.05.2010 (Az.: 1 Ks 31 Js 40341/08) wurde der Verurteilte wegen Mordes an der zum Zeitpunkt ihres Todes 87-jährigen Verstorbenen L... K... zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
  • OLG München, 09.03.2010 - 3 Ws 109/10

    Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Gelegenheit zur Nachbesserung leicht

    Auszug aus LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19
    Ohne erneute Hauptverhandlung darf der festgestellte Tatverlauf in einer Kernfrage der Beweisaufnahme nicht durch einen anderen ersetzt werden (BVerfG BeckRS 2007, 23783; Beck"scher Onlinekommentar StPO § 370 Rn. 4 unter Verweis auf § 368 Rn. 13); dem Wiederaufnahmegericht ist es verwehrt, im Wege der Eignungsprüfung Beweise zu würdigen und Feststellungen zu treffen, die nach der Struktur des Strafprozesses der Hauptverhandlung vorbehalten sind (BVerfG aaO; OLG München BeckRS 2011, 34).
  • BGH, 05.09.2012 - 1 StR 272/12

    Verwerfung einer Revision des Angeklagten als unbegründet

    Auszug aus LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19
    Die hiergegen gerichtete Revision des Verurteilten wurde mit Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 05.09.2012 (Az.: 1 StR 272/12) als unbegründet verworfen und infolgedessen ist Rechtskraft eingetreten.
  • BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Wiederaufnahme

  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 93/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Wiederaufnahmeverfahren bei nova

  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

  • BGH, 02.05.1983 - 3 ARs 4/83

    Marinus van der Lubbe

  • OLG Zweibrücken, 15.03.2017 - 1 Ws 363/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens;

  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im

  • BVerfG, 23.12.2002 - 2 BvR 1439/02

    Rechtliches Gehör (Überraschungsentscheidung; Hinweispflicht; Begründungspflicht:

  • BGH, 28.11.1996 - StB 13/96

    Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (verfassungsrechtliches

  • OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 1 Ws 29/05

    Wiederaufnahmeverfahren: Voraussetzungen bei Benennung eines Sachverständigen als

  • BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1110/89

    Überspannung an die Anforderungen eines Wiederaufnahmeantrags

  • BGH, 19.06.1962 - 5 StR 189/62
  • BGH, 25.03.1991 - AnwSt (B) 27/90

    Unanfechtbarkeit ehrengerichtlicher Entscheidung über die Zulässigkeit und

  • OLG Frankfurt, 17.06.2016 - 1 Ss 381/15

    Zu den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung

  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 21.61

    Anwendung des bisherigen Rechts auf vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes

  • BGH, 18.01.1963 - 4 StR 385/62

    Entscheidung des Revisionsgerichts in eigener Verantwortung über das Vorliegen

  • OLG Düsseldorf, 08.12.1986 - 2 Ws 770/86

    Tatsacheninstanz; Sachverständige; Neue Tatsachen; Beweismittel

  • OLG Hamburg, 17.07.2000 - 1 Ws 53/00

    Wiederaufnahme wegen neuer Beweismittel

  • OLG Hamburg, 18.10.1999 - 2 Ws 136/99
  • LG Hamburg, 02.06.1987 - 74/86
  • OLG Hamburg, 08.02.2000 - 2 Ws 287/99
  • OLG Schleswig, 24.10.1973 - 1 Ws 92/73
  • OLG Stuttgart, 11.07.1988 - 4 Ws 57/88
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