Rechtsprechung
   LG München I, 16.03.2011 - 37 O 11927/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26353
LG München I, 16.03.2011 - 37 O 11927/10 (https://dejure.org/2011,26353)
LG München I, Entscheidung vom 16.03.2011 - 37 O 11927/10 (https://dejure.org/2011,26353)
LG München I, Entscheidung vom 16. März 2011 - 37 O 11927/10 (https://dejure.org/2011,26353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,26353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Mutter- und Tochterunternehmen nach Verhängung einer gesamtschuldnerischen Geldbuße durch die Europäische Kommission wegen eines Kartellverstoßes, u.a. unter Berücksichtigung der Rechtsfigur der wirtschaftlichen Einheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Das Vorliegen einer gegenüber § 426 Abs. 1 S. 1 BGB abweichenden Bestimmung wird nach der Gestaltung des tatsächlichen Geschehens unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben beurteilt; Gesamtschuldnerinnenausgleich nach der Verhängung einer ...

  • europa.eu PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Das Vorliegen einer gegenüber § 426 Abs. 1 S. 1 BGB abweichenden Bestimmung wird nach der Gestaltung des tatsächlichen Geschehens unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben beurteilt; Gesamtschuldnerinnenausgleich nach der Verhängung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 14.12.2000 - C-344/98

    Masterfoods und HB

    Auszug aus LG München I, 16.03.2011 - 37 O 11927/10
    Auch wenn insoweit eine Bindungswirkung der Entscheidung der Europäischen Kommission anzunehmen ist (s. EuGH, Urteil vom 14.12.2000 - Rs. C-344/98 Masterfood Ltd. / HB Ice Cream Ltd. und HB Ice Cream Ltd. / Masterfoods Ltd.: Ein nationales Gericht darf keine einer EG-Kommissionsentscheidung zuwiderlaufende Entscheidung treffen) und die Kammer nicht inhaltlich über die Anwendbarkeit von Art. 81, 82 EGV bzw. Art. 101, 202 AEUV entscheidet, so ist dennoch eine kartellrechtliche Vorfrage gem. § 87 S. 2 GWB anzunehmen.

    Wenn der Adressat einer Entscheidung der Kommission Nichtigkeitsklage gegen diese Entscheidung erhebt, muss das nationale Gericht prüfen, ob es das Verfahren aussetzen soll, um eine endgültige Entscheidung über diese Nichtigkeitsklage abzuwarten oder um dem EuGH eine Vorabentscheidungsfrage vorzulegen (EuGH, Urteil vom 14.12.2000 - Rs. C-344/98 Masterfood Ltd. / HB Ice Cream Ltd. und HB Ice Cream Ltd. / Masterfoods Ltd).

    Das Gericht ist vielmehr an die Entscheidung der Kommission bzw. eine nachfolgende Entscheidung des EuG bzw. des EuGH gebunden (EuGH, Urteil vom 14.12.2000 - Rs. C-344/98 Masterfood Ltd. / HB Ice Cream Ltd. und HB Ice Cream Ltd. / Masterfoods Ltd).

  • EuGH, 22.05.2008 - C-266/06

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für

    Auszug aus LG München I, 16.03.2011 - 37 O 11927/10
    Diese Regelung ist nach Ansicht des EuGH hinreichend bestimmt (EuGH Urteil vom 22.05.2008 - Rs. C-266/06 P, Slg. 2008, I-81 = Wu/E EU-R 1451 - Evonik Degussa).
  • EuG, 12.12.2007 - T-112/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER GEGEN FÜNF

    Auszug aus LG München I, 16.03.2011 - 37 O 11927/10
    Nach dem gemeinschaftlichen Wettbewerbsrecht stellen nämlich verschiedenen Gesellschaften, die zum selben Konzern gehören, eine wirtschaftliche Einheit und somit ein Unternehmen i.S. des Art. 81 Abs. 1 und Art. 82 EG dar, wenn sie ihr Marktverhalten nicht selbständig bestimmen." (van Vormizeele, Die EG-kartellrechtliche Haftungszurechnung im Konzern im Widerstreit zu den nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen, WuW 2010, 1008 mit Zitat des EuG; ebenso Urteil des EuGH vom 12.12.2007 in der Rechtssache AKZO Nobel T - 112/05, slg.2007,II-5049).
  • BGH, 21.02.1957 - VII ZR 216/56

    Allgemeins Vertragsrecht- Ausgleichspflicht der Mitbürgen

    Auszug aus LG München I, 16.03.2011 - 37 O 11927/10
    Dieser Anspruch auf der Mitwirkung an der Gläubigerbefriedigung kann einen Anspruch auf Zahlung an den Gläubiger darstellen (BGH NJW 1957, 747).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    Auszug aus LG München I, 16.03.2011 - 37 O 11927/10
    Der EuGH führt hierzu in seinem Urteil vom 10.09.2009 in der Rechtssache AKZO Nobel aus, dass eine Muttergesellschaft, die 100 % am Kapital ihrer Tochtergesellschaft hält, zum einen die Möglichkeit hat, einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten dieser Tochtergesellschaft auszuüben, und dass zum anderen in einem solchen Fall die widerlegliche Vermutung dafür besteht, dass sie auch tatsächlich einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten der Tochtergesellschaft ausübt (EuGH v. 10.09.2009 - Rs. C-97/08 P, EuZW 2009, 816 - AKZO Nobel).
  • EuG, 23.01.2014 - T-384/09

    SKW Stahl-Metallurgie Holding und SKW Stahl-Metallurgie / Kommission - Wettbewerb

    Auszug aus LG München I, 16.03.2011 - 37 O 11927/10
    Ebenso haben die Beklagte sowie die S M H AG (im Folgenden als S AG bezeichnet) gegen die Bußgeldentscheidung Nichtigkeitsklage erhoben (Az. T-384/09), wobei die S AG u.a. geltend macht, dass die Beklagte im Zeitpunkt des Erwerbs mit Sale and Purchase Vertrag vom 30.08.2004 bereits kartellbefangen gewesen sei, ohne dass die S AG hiervon Kenntnis gehabt habe oder hätte haben können.
  • EuG, 23.01.2014 - T-391/09

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Auszug aus LG München I, 16.03.2011 - 37 O 11927/10
    Die Klägerin und A H GmbH haben im Oktober 2009 Nichtigkeitsklage erhoben, mit der sie sich gegen die Rechtsfigur der wirtschaftlichen Einheit als solche sowie gegen die Annahme eines bestimmenden Einflusses auf die S T GmbH & Co. KG im konkreten Fall wenden (Rechtsstreit T-391/09-27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht