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   LG München I, 17.04.2019 - 21 O 2247/17   

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LG München I, 17.04.2019 - 21 O 2247/17 (https://dejure.org/2019,88309)
LG München I, Entscheidung vom 17.04.2019 - 21 O 2247/17 (https://dejure.org/2019,88309)
LG München I, Entscheidung vom 17. April 2019 - 21 O 2247/17 (https://dejure.org/2019,88309)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    IntPatÜG Art. II § 5 Abs. 1 S. 2; EPÜ Art. 60 Abs. 1; BGB § 280, § 744, § 823; PatG § 8
    Verhältnis von Vindikations- und Nichtigkeitsklage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 53/08

    Atemgasdrucksteuerung

    Auszug aus LG München I, 17.04.2019 - 21 O 2247/17
    Die vorliegende Situation sei daher auch nicht mit der Konstellation vergleichbar, die der Entscheidung des BGH in der Sache "Atemgasdrucksteuerung" zugrunde gelegen habe (GRUR 2011, 903).

    Nur wenn dies beachtet wird, ist gewährleistet, dass Gegenstand und Umfang der schöpferischen Beteiligung an einer Erfindung unabhängig davon bestimmt werden, ob auf diese Erfindung bereits ein Patent erteilt ist, wie breit der Anspruch formuliert ist, mit dem das Patent angemeldet oder erteilt ist, und in welchem Umfang ein breiter Anspruch durch spätere Entscheidungen in einem Einspruchs-, Nichtigkeits- oder Beschränkungsverfahren beschränkt wird (vgl. zum Ganzen BGH GRUR 2011, 903 Rn. 16-18 - Atemgasdrucksteuerung).

    Von schöpferischer Förderung einer Erfindung kann nicht erst und nur dann die Rede sein, wenn sie in die endgültige Fassung der Ansprüche Eingang gefunden hat, sondern dafür kann ausreichen, wenn damit auf dem Wege zur endgültigen Gestalt der Erfindung beigetragen wurde (BGH GRUR 2016, 265 Rn. 31 - KfzStahlbauteil mit Verweis auf BGH GRUR 2011, 903 Rn. 16 - Atemgasdrucksteuerung).

    c) Für die eine Mitberechtigung begründende Miterfinderschaft reicht daher bereits ein eigenständiger schöpferischer Beitrag aus, der nicht unbedingt selbständig erfinderisch sein muss (BGH GRUR 2011, 903 Rn. 14 - Atemgasdrucksteuerung).

  • BGH, 20.10.2015 - X ZR 149/12

    Rechte an einem Patent: Prüfungsumfang bei geltend gemachten Ansprüchen auf

    Auszug aus LG München I, 17.04.2019 - 21 O 2247/17
    Das lässt sich in der dafür vorzunehmenden Gesamtschau zuverlässig nur auf der Grundlage festgestellter Übereinstimmungen zwischen der als entnommen geltend gemachten und der angemeldeten Lehre beurteilen (GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil zu § 8 PatG).

    Von schöpferischer Förderung einer Erfindung kann nicht erst und nur dann die Rede sein, wenn sie in die endgültige Fassung der Ansprüche Eingang gefunden hat, sondern dafür kann ausreichen, wenn damit auf dem Wege zur endgültigen Gestalt der Erfindung beigetragen wurde (BGH GRUR 2016, 265 Rn. 31 - KfzStahlbauteil mit Verweis auf BGH GRUR 2011, 903 Rn. 16 - Atemgasdrucksteuerung).

  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 58/79

    Spinnturbine II

    Auszug aus LG München I, 17.04.2019 - 21 O 2247/17
    Ein diesbezüglicher Vindikationsanspruch ist daher nicht gerechtfertigt (BGH GRUR 1981, 186, 189 Ziffer 4. b) - Spinnturbine II).

    aa) Nach der Rechtsprechung des BGH in der Sache "Spinnturbine II" steht der Vindikation einer Patentanmeldung nicht entgegen, dass der durch widerrechtliche Entnahme Verletzte über eine denselben Erfindungsgedanken betreffende, jedoch in Einzelheiten von der Patentanmeldung des Verletzers verschiedene prioritätsältere Patentanmeldung verfügt (GRUR 1981, 186, 188).

  • BGH, 27.09.2016 - X ZR 163/12

    Patentrecht: Schadensersatzanspruch eines übergangenen Mitberechtigten bei

    Auszug aus LG München I, 17.04.2019 - 21 O 2247/17
    Der Anspruch auf Schadenersatz nach Antrag Ziffer 4. b) folge aus § 823 Abs. 1 BGB, wie bereits vom BGH in der Sache "Beschichtungsverfahren" (GRUR 2016, 1257) und "Sektionaltor II" (GRUR 2017, 890) entschieden.

    Er schließt einen der Klägerin entgangenen Ausgleich der Vorteile ein, die die Beklagte aus der Nutzung des Gegenstands der Anmeldungen gezogen hat (BGH GRUR 2016, 1257 Rn. 28 - Beschichtungsverfahren).

  • BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03

    Schneidbrennerstromdüse

    Auszug aus LG München I, 17.04.2019 - 21 O 2247/17
    Demnach steht der Klägerin zwar kein Anspruch auf Übertragung des Vindikationspatents, wohl aber ein Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung daran zu (vgl. BGH GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse).
  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 85/14

    Ausgleichsanspruch eines Mitberechtigten für die Nutzung einer Erfindung durch

    Auszug aus LG München I, 17.04.2019 - 21 O 2247/17
    Der Anspruch auf Schadenersatz nach Antrag Ziffer 4. b) folge aus § 823 Abs. 1 BGB, wie bereits vom BGH in der Sache "Beschichtungsverfahren" (GRUR 2016, 1257) und "Sektionaltor II" (GRUR 2017, 890) entschieden.
  • OLG München, 15.12.2022 - 6 U 2665/19

    Verjährung des Patentvindikationsanspruchs

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 17.04.2019, Az.: 21 O 2247/17, dahin abgeändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird.

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 17.04.2019, zugestellt am 03.05.2019, mit dem Aktenzeichen 21 O 2247/17 wird abgeändert und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des LG München I vom 27.02.2019, 21 O 2247/17, mit Ausnahme der Ziffern III. und IV. des Tenors (die mit der Berufung nicht angegriffen werden) abzuändern und.

  • LG München I, 25.09.2019 - 21 O 6020/18

    Ablauf der Ausschluss- und Verjährungsfrist bei Patentvindikationsanspruch

    Die fehlende Schutzfähigkeit des Streitpatents steht den Rechten des Berechtigten aus § 8 PatG bzw. Art. 11 § 5 IntPatÜG im Vindikationsstreit nicht entgegen (BGH, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.; Cepl, in: Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2. Auflage, 2018, § 148 Rn. 27; ebenso bereits LG München I, Urteil vom 17.04.2019, Az. 21 O 2247/17, S. 37).
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