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   LG München I, 24.04.2017 - 4 HK O 4011/17   

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https://dejure.org/2017,43156
LG München I, 24.04.2017 - 4 HK O 4011/17 (https://dejure.org/2017,43156)
LG München I, Entscheidung vom 24.04.2017 - 4 HK O 4011/17 (https://dejure.org/2017,43156)
LG München I, Entscheidung vom 24. April 2017 - 4 HK O 4011/17 (https://dejure.org/2017,43156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 4 Nr. 4, § 5
    Unterlassungsanspruch wegen unlauterer Vertriebsmethoden bei der Abwerbung von Stromkunden

  • rewis.io

    Unterlassungsanspruch wegen unlauterer Vertriebsmethoden bei der Abwerbung von Stromkunden

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 07.02.2019 - 6 U 2404/18

    Verhältnis des wettbewerbsrechtlichen Belästigungsverbots zum europäischen

    Auf Antrag der Klägerin erließ das Landgericht München I daraufhin mit Beschluss vom 17.03.2017 gegen die Beklagte die in Anlagenkonvolut K 9 wiedergegebene einstweilige Verfügung, deren Tenor dem hiesigen Unterlassungsantrag des Klägers (I.) entspricht und die mit Endurteil vom 24.04.2017 (Az.: 4 HKO 4011/17) bestätigt wurde (Anlage K 10).

    Wegen dieses Sachverhalts hat die Klägerin gegen die Beklagte ein Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung vom 17.03.2017 beim Landgericht München I (Az.: 4 HKO 4011/17) angestrengt.

  • OLG München, 21.03.2019 - 6 U 3377/18

    Telefonanrufe zu Werbezwecken bei Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung

    Auf Antrag der Klägerin erließ das Landgericht München I daraufhin mit Beschluss vom 17.03.2017 gegen die Beklagte die in Anlagenkonvolut K 9 wiedergegebene einstweilige Verfügung, deren Tenor dem hiesigen Unterlassungsantrag des Klägers (I.) entspricht und die mit Endurteil vom 24.04.2017 (Az.: 4 HKO 4011/17) bestätigt wurde (Anlage K 10).

    Wegen dieses Sachverhalts hat die Klägerin gegen die Beklagte ein Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung vom 17.03.2017 beim Landgericht München I (Az.: 4 HKO 4011/17) angestrengt.

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