Rechtsprechung
LG München I, 24.04.2017 - 4 HK O 4011/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
UWG § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 4 Nr. 4, § 5
Unterlassungsanspruch wegen unlauterer Vertriebsmethoden bei der Abwerbung von Stromkunden - rewis.io
Unterlassungsanspruch wegen unlauterer Vertriebsmethoden bei der Abwerbung von Stromkunden
- ra.de
Verfahrensgang
- LG München I, 17.03.2017 - 4 HKO 4011/17
- LG München I, 24.04.2017 - 4 HK O 4011/17
- OLG München, 14.09.2017 - 6 U 1864/17
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 07.02.2019 - 6 U 2404/18
Verhältnis des wettbewerbsrechtlichen Belästigungsverbots zum europäischen …
Auf Antrag der Klägerin erließ das Landgericht München I daraufhin mit Beschluss vom 17.03.2017 gegen die Beklagte die in Anlagenkonvolut K 9 wiedergegebene einstweilige Verfügung, deren Tenor dem hiesigen Unterlassungsantrag des Klägers (I.) entspricht und die mit Endurteil vom 24.04.2017 (Az.: 4 HKO 4011/17) bestätigt wurde (Anlage K 10).Wegen dieses Sachverhalts hat die Klägerin gegen die Beklagte ein Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung vom 17.03.2017 beim Landgericht München I (Az.: 4 HKO 4011/17) angestrengt.
- OLG München, 21.03.2019 - 6 U 3377/18
Telefonanrufe zu Werbezwecken bei Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung
Auf Antrag der Klägerin erließ das Landgericht München I daraufhin mit Beschluss vom 17.03.2017 gegen die Beklagte die in Anlagenkonvolut K 9 wiedergegebene einstweilige Verfügung, deren Tenor dem hiesigen Unterlassungsantrag des Klägers (I.) entspricht und die mit Endurteil vom 24.04.2017 (Az.: 4 HKO 4011/17) bestätigt wurde (Anlage K 10).Wegen dieses Sachverhalts hat die Klägerin gegen die Beklagte ein Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung vom 17.03.2017 beim Landgericht München I (Az.: 4 HKO 4011/17) angestrengt.