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   LG Mannheim, 08.07.2020 - 4 S 76/19   

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https://dejure.org/2020,23251
LG Mannheim, 08.07.2020 - 4 S 76/19 (https://dejure.org/2020,23251)
LG Mannheim, Entscheidung vom 08.07.2020 - 4 S 76/19 (https://dejure.org/2020,23251)
LG Mannheim, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 4 S 76/19 (https://dejure.org/2020,23251)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altmietverträge: Unzulässige Rechtzeitigkeitsklausel hat Unwirksamkeit einer Vorfälligkeitsregelung zur Folge!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altmietverträge: Unzulässige Rechtzeitigkeitsklausel hat Unwirksamkeit einer Vorfälligkeitsregelung zur Folge! (IMR 2020, 403)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.10.2016 - VIII ZR 222/15

    Wohnraummiete: Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr;

    Auszug aus LG Mannheim, 08.07.2020 - 4 S 76/19
    Enthält ein Altmietvertrag sowohl eine Vorfälligkeitsregelung (Mietzahlung bis zum 3. eines Monats) als auch eine Rechtzeitigkeitsklausel (Geld muss zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vermieters sein), führt die Unwirksamkeit der Rechtzeitigkeitsklausel (vgl. BGH, IMR 2017, 46) auch zur Unwirksamkeit der Vorfälligkeitsregelung.

    Eine solche Rechtzeitigkeitsklausel ist in der anzunehmenden kundenfeindlichsten Auslegung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, denn sie benachteiligt den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie dem Vermieter eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen verspäteter Mietzahlungen auch in Fällen ermöglicht, in denen die Verzögerung nicht vom Mieter, sondern von Zahlungsdienstleistern zu verantworten ist (BGH, Urteil vom 5.10.2016 - VIII ZR 222/15, NJW 2017, 1596).

  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 161/14

    Ansprüche des Mieters wegen Legionellen im Trinkwasser

    Auszug aus LG Mannheim, 08.07.2020 - 4 S 76/19
    Vielmehr darf und muss sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urteil vom 06.05.2015, NJW 2015, 2111, Rn. 11; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 286 ZPO, Rn. 13 ff.).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus LG Mannheim, 08.07.2020 - 4 S 76/19
    Vielmehr können sich - die Bindungswirkung des § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO aufhebende - Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen, also insbesondere daraus ergeben, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme auf Grund konkreter Anhaltspunkte anders würdigt als die Vorinstanz (BGH, Urteil vom 09.03.2005, NJW 2005, 1583 ff.; BGH, NJW-RR Beschluss vom 10.05.2016, 2016, 982 Rn. 16, zitiert nach beck-online).
  • BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 66/08

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Verzugs

    Auszug aus LG Mannheim, 08.07.2020 - 4 S 76/19
    Diese Bestimmung ist nach der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 3 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB für den Mietvertrag der Parteien über den 31.08.2001 hinaus in Geltung geblieben und nicht durch den seither geltenden § 556b Abs. 1 BGB ersetzt worden (BGH, Urteil vom 04.02.2009 - VIII ZR 66/08, NJW 2009, 1491).
  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 337/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vorauszahlungspflicht für Wohnraummiete

    Auszug aus LG Mannheim, 08.07.2020 - 4 S 76/19
    Danach war die Miete gemäß § 551 Abs. 1 Satz 2 BGB a. F. erst am ersten Werktag nach Ablauf des jeweiligen Monats zu entrichten (BGH, Urteil vom 14.11.2007 - VIII ZR 337/06, BeckRS 2008, 02631).
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